ESG-Kriterien: Finanzberater müssen Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen fürs Depot befragen
Die neue Regel zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen basiert auf einer EU-Vorgabe.
Foto: ImagoFrankfurt. Ab Donnerstag müssen auch die knapp 40.000 freien Finanzberater und Honorar-Anlageberater in Deutschland Kunden im Beratungsgespräch nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen fürs Depot befragen. Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Bundesgesetzblatt hervor.
Dort wurde eine Änderung der Finanzanlagenvermittlerverordnung angezeigt, nach der in die Anlage 1 unter der Nummer 2.2.4 „Nachhaltigkeitskriterien für Finanzanlageprodukte“ eingefügt wurden. Der deutsche Fondsverband BVI weist darauf hin, dass die Verordnung, die eine EU-Vorgabe umsetzt, „ohne Übergangsfrist“ in Kraft tritt.
Damit müssen nun die Finanzberater, die keiner Bank oder Versicherung angehören, ihre Kunden fragen, ob Nachhaltigkeit bei ihrer Anlage berücksichtigt werden soll, mit ihnen besprechen, was für sie „nachhaltig“ bedeutet und wie „grün“ ihr Depot sein soll. Finanzberater in Banken sind dazu schon seit August verpflichtet. Weil sich dies in der Praxis als höchst kompliziert erweist, gibt es darüber großen Unmut in der Branche.