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BGH-UrteilNRW unterliegt im Streit über Negativzinsen aus Schulddarlehen

Das Bundesland verlangte insgesamt 160.000 Euro von einer Bank für Negativzinsen aus einem Darlehen. Jetzt haben die Richter entschieden – zugunsten des Kreditgebers. 09.05.2023 - 16:18 Uhr aktualisiert Artikel anhören

„Ein Zins kann, weil er ein Entgelt ist, nicht negativ werden“, so Jürgen Ellenberger, Vorsitzender Richter des elften Zivilsenats am Bundesgerichtshof.

Foto: dpa

Karlsruhe. Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) bekommt im Streit mit einer Bank keine sogenannten Negativzinsen aus einem Schuldscheindarlehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Revision am Dienstag zurück.

Der Vorsitzende Richter des elften Zivilsenats am BGH, Jürgen Ellenberger, sagte, Zins sei im Rechtssinn Entgelt für den Gebrauch von zeitweise überlassenem Geld. „Nach dieser Definition kann ein Zins, weil er ein Entgelt ist, nicht negativ werden.“

Es bleibe dabei, dass bei einem Darlehensvertrag der Kreditnehmer der Zahler des Zinses sei. Dieses Prinzip werde nicht durch Negativzinsen umgekehrt, sagte Ellenberger (Aktenzeichen XI ZR 544/21).

In dem Verfahren ging es um fünf gleichlautende Schuldscheine über je 20 Millionen Euro, die das Land NRW der Rechtsvorgängerin der DZ Hyp ausgestellt hatte. Die DZ Hyp gehört zur DZ Bank, dem Spitzeninstitut der Volks- und Raiffeisenbanken.

Vereinbart wurde im Jahr 2007 ein Zinssatz von höchstens fünf Prozent, der nach einer festgelegten Formel um einen schwankenden Referenzzinssatz berechnet werden sollte. Eine Untergrenze wurde in den Verträgen nicht festgehalten.

Im letzten Jahr der Laufzeit ab März 2016 ergab sich daraus ein negativer Wert. Zuvor war der Referenzzins, an den das Darlehen gekoppelt war, ins Minus gerutscht. Hintergrund war die anhaltende Minuszinsphase in der Euro-Zone. Bis zum Sommer 2022 war der Einlagenzins in der Euro-Zone über mehrere Jahre negativ gewesen.

Revision am BGH zugelassen

Das Land NRW forderte insgesamt knapp 160.000 Euro von der Bank und hatte vor dem Landgericht Düsseldorf weitgehend recht bekommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hingegen wies die Klage auf die Berufung der Bank hin ab, ließ aber die Revision am BGH zu.

Die DZ Hyp wollte sich noch nicht zu der Entscheidung äußern. „Eine vollständige Bewertung des Urteils wird erst nach Vorliegen der schriftlich abgefassten Entscheidungsgründe möglich sein“, erklärte das Institut auf Anfrage.

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Die Anwaltskanzlei Roessner, die das Land NRW in dem Fall vertritt, verwies darauf, dass bei Abschluss des Darlehens eine Entwicklung des Referenzzinses in den negativen Bereich nicht absehbar gewesen sei. Daher sei ein höchstrichterlicher Klärungsbedarf zur Behandlung negativer Zinsen durch den BGH entstanden. Durch das aktuelle Urteil „wurde eine für vergleichbare Fälle erforderliche Rechtssicherheit geschaffen“.

Naheliegend ist allerdings, dass es nur wenige ähnliche Klagen gibt. Nennenswerte Forderungen für Darlehensnehmer wären nur bei hohen Kreditsummen möglich..

dpa, ea
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