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Cum-Ex-GeschäfteStaatsanwaltschaft ermittelt gegen Deutsche-Börse-Vorstand Thomas Book

Der Manager der wichtigsten Konzernsparte wird wegen Cum-Ex-Geschäften beschuldigt. Das dürfte seine Chancen auf die Übernahme des Chefpostens reduzieren.Andreas Kröner, Volker Votsmeier 27.06.2023 - 15:17 Uhr Artikel anhören

Insider gehen davon aus, dass sich wegen des Ermittlungsverfahrens die Chancen von Thomas Book auf die Übernahme des Chefpostens reduzieren.

Foto: dpa

Frankfurt, Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung gegen einen der wichtigsten Manager der Deutschen Börse: Vorstandsmitglied Thomas Book steht unter Verdacht, in mutmaßlich illegale Cum-Ex-Aktiengeschäfte verwickelt zu sein. Das erfuhr das Handelsblatt von mehreren mit dem Thema vertrauten Personen.

Mit Cum-Ex-Geschäften haben Banken und Investoren den Staat jahrelang ausgenommen. Durch Transaktionen rund um den Dividendenstichtag ließen sie sich eine nur einmal abgeführte Kapitalertragsteuer mehrfach erstatten. Viele dieser Geschäfte wurden über die Systeme der Deutschen Börse abgewickelt.

Book sitzt seit Juli 2018 im Vorstand von Deutschlands größtem Börsenbetreiber. Dort ist der 52-Jährige für die wichtigste Konzernsparte „Trading & Clearing“ zuständig. Diese steuerte im vergangenen Jahr mehr als die Hälfte zum Betriebsgewinn des Gesamtkonzerns bei.

Innerhalb des Unternehmens werden Book und sein Kollege Stephan Leithner als Kandidaten für die Nachfolge von Vorstandschef Theodor Weimer gehandelt, dessen Vertrag Ende 2024 ausläuft. Insider gehen davon aus, dass sich wegen des Ermittlungsverfahrens Books Chancen auf die Übernahme des Chefpostens reduzieren.

Aufsichtsratschef Martin Jetter dürfte bei der Suche nach einem Weimer-Nachfolger sowohl interne als auch externe Kandidaten begutachten. Innerhalb der Börse glauben einige, dass die Wahl am Ende auf eine externe Kandidatin oder einen externen Kandidaten fallen wird. Leithner ist schließlich bereits 57 Jahre alt – und könnte das Amt des Vorstandschefs deshalb nur noch für einen überschaubaren Zeitraum ausüben. In den Regularien der Deutschen Börse wird empfohlen, dass Vorstände nicht älter als 65 Jahre alt sein sollen. 

Ermittlungen laufen schon seit Jahren

Die Ermittlungen im Umfeld der Deutsche-Börse-Gruppe wegen der Cum-Ex-Geschäfte laufen bereits mehrere Jahre. Die Behörden gehen dabei unter anderem dem Verdacht nach, dass Mitarbeiter Banken bei den Deals zulasten der Steuerzahler beraten haben. Die Staatsanwaltschaft hat die Deutsche Börse 2019 durchsucht und ihre Ermittlungen in den Jahren danach ausgeweitet.

Die Deutsche Börse erklärte, sie habe schon länger Kenntnis darüber, „dass die Staatsanwaltschaft Köln in dem von ihr geführten Ermittlungsverfahren ehemalige und derzeitige Mitarbeitende sowie Vorstandsmitglieder von Gesellschaften der Gruppe Deutsche Börse zum Kreis der Beschuldigten zählt“.

Die Börse habe 2019 begonnen, die Vorgänge rund um Cum-Ex-Geschäfte mithilfe renommierter Anwaltskanzleien und Berater aufzuklären. Auf Basis dieser internen Untersuchungen „haben sich keine Erkenntnisse ergeben, die die Zuverlässigkeit aktueller Organmitglieder aufsichtsrechtlich infrage stellen würden“.

Zum „laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln und zu den Personen, gegen die diese Behörde wegen eines Anfangsverdachts ermittelt“, könne die Deutsche Börse dem Handelsblatt gegenüber keine Angaben machen, hieß es auf Anfrage. Book selbst wollte sich genauso wie die Staatsanwaltschaft Köln und die hessische Börsenaufsicht nicht zu dem Thema äußern.

Die Börsenaufsicht ist beim hessischen Wirtschaftsministerium angesiedelt und primär für die Kontrolle der Deutschen Börse zuständig. Sie muss im Rahmen eines sogenannten „Fit-and-Proper“-Verfahrens auch zustimmen, wenn der Dax-Konzern neue Vorstände oder Vorstandsvorsitzende bestellt.

Ämter von Deutsche-Börse-Vorstand Book

Die meisten Cum-Ex-Geschäfte liefen zwischen 2005 und 2011. Book hatte in diesem Zeitraum in der Derivatesparte Eurex verschiedene Führungspositionen inne. Von 2006 bis 2014 war er Mitglied der Geschäftsleitung der Eurex Zürich AG sowie Vorstandsmitglied der Eurex Frankfurt AG. Zudem war Book von 2007 bis 2013 Vorstandsmitglied des Abwicklungshauses Eurex Clearing AG, von 2013 bis 2016 dann dessen Vorstandsvorsitzender.

Books Name taucht auch mehrmals in den Fußnoten eines Gutachtens der Kanzlei Hogan Lovells für das hessische Wirtschaftsministerium auf. Die Fußnoten verweisen auf E-Mails, die auch Book bekommen hat. In den E-Mails ging es explizit um die steuerlich motivierten Handelsstrategien. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass die Deutsche-Börse-Gruppe viele Hinweise auf Cum-Ex-Geschäfte hatte. Dennoch sei zu wenig getan worden, um die Geschäfte zu unterbinden.

Streit über Gutachten von Hogan Lovells

Das Gutachten aus dem Jahr 2021 liegt dem Handelsblatt vor. Die schwersten Vorwürfe werden darin gegen die Wertpapierverwahrtochter Clearstream erhoben. Allerdings gibt es auch Kritik an der Eurex.

Die Konzerngesellschaften Eurex Frankfurt AG und Eurex Clearing AG hätten ab 2005 den Handel mit sogenannten Single Stock Futures (kurz SSF) ermöglicht, „obwohl sie erkannten, dass SSF verbreitet für steuerlich motivierte Wertpapierhandelsstrategien genutzt wurden“, heißt es in dem Gutachten. „Vereinzelt tauschten sie sich mit Kunden zu Einsatzmöglichkeiten von SSF im Rahmen von Handelsstrategien rund um den Dividendenstichtag aus.“

Laut dem Gutachten gab es bei der Eurex zwar vereinzelte Ansätze zur Identifizierung und Vermeidung von Cum-Ex-Geschäften. So seien 2004 auf Ebene der Eurex Frankfurt AG und der Eurex Clearing AG bestimmte Geschäfte mit Aktien von Unternehmen am Tag der Hauptversammlung untersagt worden. „Diese Maßnahme war jedoch nicht geeignet, steuerlich motivierte Wertpapiertransaktionen grundsätzlich zu verhindern.“

Welche Rolle Book beim Umgang mit Cum-Ex-Geschäften genau gespielt haben könnte, geht aus dem Gutachten nicht hervor. Es dokumentiert jedoch, dass Book mit dem Thema konfrontiert wurde. Zudem habe er demnach Antworten auf Auskunftsersuchen von Behörden mit unterschrieben – unter anderem von den Finanzämtern in Frankfurt und Bonn.

Die Deutsche Börse erklärte, die Sachverhaltsdarstellung von Hogan Lovells sei „in wesentlichen Punkten unzutreffend, unvollständig oder irreführend“. Das Unternehmen habe die getroffenen Schlussfolgerungen durch Experten anderer Kanzleien gutachterlich überprüfen lassen.

Das hessische Wirtschaftsministerium hat das Gutachten dagegen verteidigt. „Es zeichnet akribisch objektive Geschehnisse nach und wertet diese ausgewogen und objektiv ein“, erklärte das Ministerium. Das Gutachten sei im Rahmen eines noch laufenden Verfahrens erstellt worden. Ob und wann es aus diesem Verfahren Sanktionen gebe, könne derzeit noch nicht beantwortet werden.

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Erstpublikation: 26.06.2023, 12:12 Uhr.

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