Handelsblatt Economic Challenges: Mindestlohn: Die Erhöhung auf 12 Euro durch die Politik war töricht
Mindestlohn: Der Anstieg 2024 und 2025 entspricht den gesetzlichen Regeln. Die Gewerkschaften haben das nicht verstanden
Bert Rürup erklärt das Umfeld: 2015 wurde eine gesetzliche Lohnuntergrenze eingeführt. Ganz wichtig dabei war die Einrichtung einer Mindestlohnkommission, die sich über die jeweiligen Anpassungen einigen sollten. Seit dem 1.Oktober 2022 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12 Euro. Allerdings war dies nicht ein Kommissionsbeschluss, sondern ein Gesetz, mit dem Bundesregierung eine Koalitionsvereinbarung umsetzte. Nun soll der Mindestlohn moderat ab 2024 auf 12,41 € und ab 2025 auf 12,82 Euro erhöht werden. Was der Arbeitsminister akzeptiert. Doch die Gewerkschaftsvertreter stimmten mit Blick auf die aktuelle Inflationsentwicklung gegen den Beschluss. Ist damit der Konsens beim Thema Mindestlohn aufgekündigt?
Michael Hüther sieht das nicht. Er stellt zunächst fest, dass es klare Regeln im Gesetz gebe. Der Nachlaufende Tarifindex soll Orientierung geben für die Erhöhungen, weil der Mindestlohn ja abbilden soll, was bisher passiert ist. In diesem Fall habe sich die Mindestlohnkommission exakt an diesen gesetzlichen Sinn und Tatbestand gehalten. Denn sie solle ja Beschäftigung nicht gefährden und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglichen.
Die Gewerkschaften seien dennoch beleidigt, weil der Mindestlohn nicht stärker erhöht wird 2024 und 2025, stellt Michael Hüther fest. Das sei jedoch keine politische Kategorie.
Die Mindestlohnkommission habe etwas sehr Geschicktes gemacht, analysiert Hüther. Man habe nicht die politische Erhöhung auf 12 Euro als Ausgangspunkt genommen.
Dieser Eingriff „war das Törichste, was man tun konnte, politisch gesehen“. Die Kommission sei dagegen in der gesetzlich festgelegten Logik geblieben. Als Basis für die Fortschreibung wurde daher 10,45 Euro genommen. Die politische Intervention (Erhöhung auf 12 Euro) wurde also praktisch ignoriert für die Anpassungen, die für 2024 und 2025 empfohlen wurden.
Hüther stellt fest: „Der Mindestlohn ist nicht das Instrument der Einkommensabsicherung.“
Bert Rürup ergänzt: „Er ist vor allen nicht das Instrument der Antizipation von Inflation.“
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