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GerichtsverhandlungBGH prüft Aufklärungspflichten bei Immobilienverkauf

Mit einer Entscheidung könnte das Gericht die Pflichten erhöhen. Im Rechtsstreit geht es darum, ob die Verkäuferin einer Gewerbeeinheit vollständige Angaben gemacht hat.dpa 30.06.2023 - 12:54 Uhr Artikel anhören

Es ist möglich, dass der BGH den Fall an das Oberlandesgericht zurückverweist.

Foto: mauritius images / Pitopia

Karlsruhe. Auf Immobilienverkäufer könnten strengere Pflichten zur Aufklärung etwa über mögliche Sanierungskosten zukommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte am Freitag über einen Fall aus Hannover und hinterfragte ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle, das die Verantwortung vor allem bei der Käuferin gesehen hatte. Zwar sei grundsätzlich jeder selbst verantwortlich, sich nötige Informationen zu beschaffen, sagte die Vorsitzende Richterin am BGH, Bettina Brückner. Details seien aber zu prüfen. (Az. V ZR 77/22)

Ein Urteil will der Senat am 15. September in Karlsruhe sprechen. Womöglich muss das Gericht in Celle auch nochmal dazu verhandeln. Der Immobilienverband Deutschland IVD geht davon aus, dass die Entscheidung generell für alle Ankaufsuntersuchungen relevant ist.

Unter anderem ging es bei der Verhandlung darum, dass die Verkäuferin Unterlagen in einen virtuellen Datenraum gestellt hatte. Doch konnte sie sich darauf verlassen, dass Interessenten diese selbstständig prüfen? Oder muss man auf besondere Dinge deutlich hinweisen?

Auch könnte es laut Brückner einen Unterschied machen, ob die Unterlagen als Sachverständigengutachten gedacht sind, in denen man gezielt nach Mängeln sucht, oder zu Finanzierungsfragen an eine Bank gehen sollen.

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