Interview: Verfassungshüter Harbarth: „Verschiebung des Heizungsgesetzes war eher hinzunehmen“
„Gefühlte Zwänge der Politik sind aber kein Freibrief, um sich über verfassungsrechtliche Bindungen hinwegzusetzen“, so Stephan Harbarth.
Foto: dpaBerlin. Ehrwürdig ist das passende Wort für den Plenarsaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Hier hängen die Porträts der ehemaligen Gerichtspräsidenten: Zuletzt waren das Andreas Voßkuhle, Hans-Jürgen Papier, Jutta Limbach.
Die schwere Tür des Saals öffnet sich und der Amtsinhaber tritt ein für das Interview. „Wir sprechen hier unter den kritischen Augen der Vorgänger“, sagt Stephan Harbarth – um sich in den kommenden anderthalb Stunden eindringlich über die schwierige Lage der Bundesregierung und die notwendige Begrenzung ihrer politischen Macht zu äußern.
Der Gerichtspräsident verteidigte den vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes durch Karlsruhe: „Die Gesetzesverabschiedung hatte zu unterbleiben, weil die Verschiebung des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens eher hinzunehmen ist als eine potenziell irreversible Verletzung der Abgeordneten-Beteiligungsrechte.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwochabend einem Eilantrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann gegen die für Freitag geplante Verabschiedung des Heizungsgesetzes stattgegeben. Heilmann hatte argumentiert, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren wegen der verkürzten Zeit zur Beratung erheblich verletzt worden.