Cum-Ex-Skandal: Verurteilter Steueranwalt Hanno Berger scheitert auch in Karlsruhe
Hanno Berger ist seit mehr als zwei Jahren inhaftiert.
Foto: dpaKöln. Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Hanno Berger verworfen. Das Urteil des Landgerichts Bonn ist damit rechtskräftig. Die 12. Große Strafkammer hatte den Ideengeber und Initiator der illegalen Cum-Ex-Geschäfte im Dezember 2022 zu acht Jahren Haft verurteilt. Nach der Entscheidung der Karlsruher Richter gibt es an seiner Haftstrafe nichts mehr zu rütteln.
Berger ist seit mehr als zwei Jahren inhaftiert. Zunächst war er in der Schweiz in Auslieferungshaft. Im Februar 2022 endete Bergers Exil in der Schweiz mit der Auslieferung nach Deutschland. Seitdem saß er abwechselnd in Köln und Frankfurt in Untersuchungshaft. Vor den Landgerichten in Bonn und Wiesbaden wurde ihm parallel der Prozess gemacht.
Beide Anklagen drehten sich um Cum-Ex-Geschäfte, an denen Berger maßgeblich beteiligt war. Cum-Ex ist eine Methode des Aktienhandels rund um den Ausschüttungstermin mit (cum) und ohne (ex) Dividende. Banken und Investoren ließen sich dabei Kapitalertragsteuer erstatten, die nicht abgeführt worden war.
In der nun entschiedenen Revision ging es um Geschäfte der Hamburger Bank M.M. Warburg – deren Ex-Chef Christian Olearius gerade selbst vor Gericht steht – und ihrer Investmenttochter. Berger trat als Berater auf und vermittelte Investoren. Dafür kassierte er Provisionen.
„Nahezu alle Vorwürfe, die wir hier betrachtet haben, haben sich bestätigt“, sagt der Vorsitzende Richter Roland Zickler anlässlich der Urteilsverkündung. Zuvor hatte Karlsruhe bereits drei Revisionen in Cum-Ex-Fällen abgewiesen.
Berger verliert auf ganzer Linie
Der Bundesgerichtshof erklärte nun, dass das Urteil der Strafkammer nicht zu beanstanden sei. Berger habe bei den Cum-Ex-Transaktionen der Warburg Bank als Ideengeber und Initiator mitgewirkt. Gemeinsam mit anderen habe Berger erreicht, dass die zuständigen Finanzbehörden zu Unrecht insgesamt über 275 Millionen Euro auszahlten.
„Der Angeklagte profitierte von diesen Geschäften insgesamt in Höhe von rund 13,6 Millionen Euro“, teilte das Gericht mit. Das Landgericht hatte auch entschieden, dass der Profit aus den Cum-Ex-Geschäften eingezogen werden muss.
Ob der nun rechtskräftig verurteilte Straftäter Berger das Geld inzwischen überwiesen hat, ist nicht bekannt. Im Bonner Verfahren hatte sich Berger geweigert, die Profite aus den Geschäften zurückzuzahlen. Außerdem stellte er sich als weitgehend mittellos da. Womöglich hat er Geld auf Familienmitglieder übertragen. Gegen Bergers Angehörige laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche.
Eine Abfuhr erteilten die BGH-Richter auch dem Argument, die Auslieferung nach Deutschland sei nicht rechtens gewesen. „Der Verurteilung des von der Schweiz ausgelieferten Angeklagten stand kein Verfolgungsverbot entgegen“, teilte der BGH mit. Bergers Anwalt Jürgen Graf hatte geltend gemacht, dass es bei den deutschen Urteilen nur um Steuerhinterziehung ging und nicht um die Merkmale des gemeinrechtlichen Betrugs nach Schweizer Maßstäben. Die Auslieferung sei deshalb zu Unrecht erfolgt. Stimmt nicht, sagten dazu die BGH-Richter.
Bergers Anwalt sagte auf Nachfrage des Handelsblatts, dass er die Entscheidung bedauere. Der BGH habe lediglich geprüft, ob die deutsche Justiz die Schweizer Behörden darüber informiert habe, warum sie Berger angeklagt. Die Richter hätten dagegen nicht die Frage beantwortet, ob das Verhalten seines Mandanten auch nach Schweizer Recht strafbar war.
Die Gesamtstrafe für Berger könnte sich noch erhöhen. Anders als das Bonner Urteil ist die Wiesbadener Entscheidung noch nicht rechtskräftig. „Wir halten die Revision aufrecht“, sagte Graf.
Das Landgericht Wiesbaden hat den 72-Jährige zu acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Sollte Karlsruhe auch diese Entscheidung bestätigen, wird eine Gesamtstrafe gebildet. Berger drohen maximal 15 Jahre Haft.