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FinanzministeriumKeine Auslandsüberweisungen für Asylbewerber? Lindners Vorhaben gestaltet sich schwierig

Der Finanzminister will unterbinden, dass Asylbewerber staatliche Leistungen in ihre Heimatländer überweisen. Doch das ist nicht so einfach.Elisabeth Atzler, Martin Greive, Jan Hildebrand 24.10.2023 - 11:39 Uhr Artikel anhören

Finanzministers Christian Lindner will Asylbewerbern verbieten, Geld aus Sozialleistungen in ihre Heimatländer zu überweisen – doch das stellt sich als schwierig heraus.

Foto: IMAGO/Political-Moments

Berlin. Finanzminister Christian Lindner (FDP) klingt entschlossen. Er möchte verhindern, dass Asylbewerber Geld aus Sozialleistungen in ihre Heimatländer überweisen. Ein rechtlich und technisch schwieriges Unterfangen. Doch Linder gibt sich zuversichtlich: „Ich möchte dafür Wege finden.“

Die Überweisungen könnten eine Finanzquelle für Schleuser sein, sagt Lindner. Und ein Faktor, der viele Migranten nach Deutschland zieht. „Als Finanzminister lasse ich meine Fachleute prüfen, wie wir blockieren können, dass von Sozialleistungen Geld in Herkunftsländer überwiesen wird“, erklärte Lindner in einem Interview mit dem Portal „t-online“.

Das ist nun mehr als zwei Wochen her. Ergebnisse gibt es noch nicht. „Diese Prüfung steht noch am Anfang, zu Details können wir uns daher nicht äußern“, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums. Aus dem Ressort von Lindner heißt es, die Sache gestalte sich schwierig.

Das fängt schon bei der Frage an, um welche Summen es überhaupt geht. Daten gibt es kaum. Die Weltbank legt jährlich einen Bericht zu Rücküberweisungen von Migranten in ärmere Herkunftsländer vor, sogenannten „Remittance“. Dabei handelt es sich allerdings nicht nur um Geld aus staatlichen Leistungen, sondern vor allem auch um Teile des Arbeitslohns.

Für viele Entwicklungsländer sind diese Zahlungen sehr wichtig. Die Weltbank schätzt, dass sich die Rücküberweisungen in diesem Jahr auf 656 Milliarden US-Dollar summieren werden. Aus Deutschland soll die Remittance im vergangenen Jahr laut einer Übersicht der Weltbank rund 17 Milliarden Dollar betragen haben. Aber auch hier gilt: Ein Großteil dürfte aus dem Arbeitslohn stammen.

Rund sieben Milliarden Euro Heimatüberweisungen

Das Finanzministerium hat bei der Bundesbank für Daten angeklopft. Die führt eine Statistik zu „Heimatüberweisungen von Gastarbeitern“. Dort werden Personen erfasst, die sich für mehr als ein Jahr in Deutschland aufhalten und hier ihren wirtschaftlichen Mittelpunkt haben. Demnach betrugen die Überweisungen aus diesem Personenkreis im vergangenen Jahr 7,1 Milliarden Euro. Diese Summe ist allerdings nur geschätzt, wie die Bundesbank erklärt.

Die Notenbank liefert auch eine Aufschlüsselung, wohin das Geld fließt. Die Empfängerländer legen die Vermutung nahe, dass sich ein Großteil der Überweisungen nicht aus Leistungen für Asylbewerber speist. Gut drei Milliarden Euro enden in anderen EU-Ländern, größte Empfängerländer sind Rumänien und Polen. Außerhalb der EU ist die Türkei mit 848 Millionen Euro ein wichtiges Zielland.

Aber auch in Syrien landen laut Bundesbank-Schätzung 407 Millionen Euro, in Afghanistan 162 Millionen Euro. Das könnte ein Indiz für Lindners Vermutung sein, dass Asylbewerber Geld in ihre Heimatländer schicken. Syrer und Afghanen sind unter den Asylbewerbern die größte Gruppe.

Doch wie viel Geld Migranten wirklich aus staatlichen Leistungen überweisen, darüber gibt auch die Statistik der Bundesbank keine Auskunft. Hinzu kommt, dass es Lindner nicht um alle Geflüchteten mit staatlicher Unterstützung geht. „Es geht um Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten“, erklärte eine Sprecherin des Finanzministeriums. Somit wären die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nicht durch ein etwaiges Überweisungsverbot betroffen, denn sie müssen keinen Asylantrag stellen.

Nicht nur die Datenlage ist schwierig. Auch wäre es kompliziert, die möglichen Maßnahmen umzusetzen. Zwar könnte die Regierung das Asylbewerberleistungsgesetz ändern und um ein entsprechendes Verbot von Überweisungen ins Ausland ergänzen. Doch müsste dies dann auch durchgesetzt und kontrolliert werden.

Gespräche mit der Finanzbranche

Dazu führt das Bundesfinanzministerium Gespräche mit der Finanzbranche. Die Bundesregierung prüfe verschiedene Maßnahmen, über die bestimmte Transaktionen ins Ausland eingeschränkt werden könnten, hieß es in Finanzkreisen.

Theoretisch ließe sich feststellen, ob Kundinnen und Kunden staatliche Transferleistungen erhielten, heißt es weiter. Das wäre allerdings mit großem Aufwand verbunden, weil Überweisungen jeweils nach Verwendungszweck und Absender geprüft werden müssten – oder eine automatische Abfrage erst eingerichtet werden müsste. Auch Auslandszahlungen könnten die Geldhäuser unterbinden, allerdings nur auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung, weil sonst ein Teil der Kunden Diskriminierung erfahren würde.

Von den 7,1 Milliarden Euro Auslandsüberweisungen der Gastarbeiter in Deutschland im vergangenen Jahr, gingen nur 569 Millionen nach Syrien und Afghanistan – ein Teil davon wahrscheinlich Arbeitslohn.

Foto: imago images / photothek

Die Deutsche Kreditwirtschaft, die gemeinsame Interessenvertretung der Bankenlobby, erklärte auf Anfrage: „Falls es eine gesetzliche Regelung gibt, wird die deutsche Kreditwirtschaft die praktische Umsetzbarkeit prüfen.“

Betroffen von einer gesetzlichen Vorgabe wären in erster Linie Sparkassen. Sie führen laut ihrem Verband DSGV 1,9 Millionen Basiskonten. Einen erheblichen Teil davon dürften Geflüchtete eröffnet haben. Basiskonten sind Girokonten auf Guthabenbasis, jeder hat ein Anrecht darauf.

Allerdings braucht es nicht zwingend ein Girokonto. Zahlungen an Personen im Ausland sind auch über einen Transferdienst wie Western Union möglich. Auch hier soll das Finanzministerium prüfen, inwieweit Vorgaben möglich wären.

Kanzler Scholz unterstützt Einsatz von Bezahlkarten

Die FDP macht jedenfalls Druck, dass etwas passiert. „Wir müssen die Pull-Wirkung unseres Sozialstaats für Asylsuchende nachhaltig abbauen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Christoph Meyer. „Die Geldüberweisungen von Asylbewerbern zu ihren Familien in den Herkunftsländern müssen deshalb sofort gestoppt werden.“ Die bereitgestellten Steuergelder dürften nur zur Existenzsicherung in Form von Sachleistungen und wenn nicht anders möglich in Form von Prepaidkarten verteilt werden.

Die Umstellung auf Bezahlkarten ist bereits möglich, wird aber nur von wenigen Kommunen genutzt. Die Stadt Hannover startet Ende des Monats eine Testphase mit einer Bezahlkarte für Asylbewerber – allerdings nicht mit dem Ziel, Auslandsüberweisungen zu erschweren.

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Sie betrachtet die Karte als eine Übergangslösung. Sie sei für die Geflüchteten gedacht, die ihre Leistungen bisher per Scheck oder Verpflichtungsschein erhielten und noch nicht über ein Bankkonto verfügten, erklärt die Stadt. „Die Einrichtung von Konten hat weiterhin oberste Priorität.“

Bei der Forderung, Asylbewerbern möglichst kein Bargeld zu geben, haben Lindner und die FDP auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf ihrer Seite. „Ich unterstütze, wenn in den Einrichtungen Sachleistungen statt Geldzahlungen angeboten werden“, sagte Scholz in seiner Regierungserklärung am Donnerstag. „Ich unterstütze Länder und Gemeinden dabei, wenn sie eine einheitliche Bezahlkarte entwickeln wollen.“

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