Bundestagsanhörung: Sachverständige nehmen Kindergrundsicherung auseinander
Der Gesetzentwurf der Grünen-Ministerin überzeugt die Sachverständigen noch nicht.
Foto: dpaBerlin. Die von der Bundesregierung geplante Kindergrundsicherung stößt noch auf zahlreiche Bedenken. Man habe die Pläne zu Beginn der Legislaturperiode durchaus euphorisch verfolgt, sagte der Sachverständige Nikolas Schelling vom Deutschen Städtetag am Montag bei der Anhörung zum Gesetzentwurf im Familienausschuss des Bundestags. „Leider ist diese Euphorie einer Ernüchterung gewichen.“
Während Sozialverbände die geplante Leistungshöhe für zu niedrig halten, um Kinder aus der Armut zu holen, warnten die Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit (BA) vor dem Aufbau teurer Doppelstrukturen und „Unmengen an Verwaltungsaufwand“, den die Reform hervorrufe.
Ziel der Kindergrundsicherung ist es, familienpolitische Leistungen wie das Kindergeld, den Kinderzuschlag und Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder zu bündeln und das Antragsverfahren zu vereinfachen. „Wir wollen mehr Kinder aus der Armut holen und setzen dabei insbesondere auch auf Digitalisierung und Entbürokratisierung“, formulierten SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag.
Doch der Gesetzentwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne), den das Bundeskabinett nach monatelangem koalitionsinternem Streit Ende September beschlossen hatte, wird diesem Anspruch aus Sicht der Sachverständigen nicht gerecht. Das sind die wichtigsten Kritikpunkte:
Für die Sozialverbände erfüllt die Regierung die geweckten Erwartungen nicht. „Gegen Armut hilft Geld“, sagte Andreas Aust vom Paritätischen Gesamtverband. Für einen Großteil der Kinder blieben die Leistungen aber unverändert.
Der Anspruch, Kinder aus der Armut zu holen, wird nicht erfüllt
Die Verbände kritisieren, dass die Regierung das soziokulturelle Existenzminimum, aus dem sich der Bedarf für Kinder ableitet, nicht neu berechnet hat. Auf Druck der FDP hatte die Regierung zudem beschlossen, dass die Kindergrundsicherung Kindern von Geflüchteten, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, nicht zugute kommt. „Das ist nicht nur sozialpolitisch, sondern auch integrationspolitisch fatal“, kritisierte Alexander Nöhring vom Awo Bundesverband.
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Andere Sachverständige betonten dagegen, dass bedürftigen Kindern am besten geholfen sei, wenn ihre Eltern ein auskömmliches Einkommen hätten. „Kinderarmut ergibt sich aus Elternarmut“, sagte Diana Stolz vom Kommunalen Jobcenter des Kreises Bergstraße-Heppenheim. Mit der Kindergrundsicherung würden aber Fehler im bestehenden Grundsicherungssystem nicht behoben – etwa völlig unzureichende, intransparente und je nach Wohnort stark divergierende Arbeitsanreize für bedürftige Eltern, kritisierte der Berliner Finanzwissenschaftler Ronnie Schöb.
Leistungen aus einer Hand wird es auch künftig nicht geben
In einer idealen Welt, so der Awo-Sachverständige Nöhring, komme ein Kind auf die Welt, werde angemeldet, und dann bekämen die Eltern irgendwann das ihnen zustehende Geld aufs Konto. Aber: „Ich weiß, ich rede hier in Utopien“, sagte Nöhring.
Von der Idealvorstellung jedenfalls ist Paus’ Gesetzentwurf noch weit entfernt. Für die Kindergrundsicherung, die jeweils für ein halbes Jahr bewilligt wird, soll künftig die bisherige Familienkasse der BA zuständig sein, die dann in Familienservice umbenannt wird.
Die Bundesregierung will finanzielle Leistungen für Kinder stärker bündeln.
Foto: dpaDoch entstehen in dem halben Jahr Mehrbedarfe, weil sich beispielsweise das Elterneinkommen ändert, muss sich die Familie wieder an das Jobcenter wenden. Für bestimmte Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wären weiter die Kommunen zuständig, für die Vermittlung in Arbeit oder eine Ausbildung müssen sich Kinder unter 25 Jahren an die Arbeitsagentur wenden.
Statt Familien mit Bürgergeldbezug weiter „aus einer Hand“ von den Jobcentern betreuen zu lassen, investiere die Regierung in unnötige Parallelstrukturen, kritisierte der Städte- und Gemeindebund. Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag warf sogar verfassungsrechtliche Fragen auf. Denn das Grundgesetz lasse nur in engen Ausnahmefällen zu, dass der Bund eigene Behörden, in diesem Fall die BA, mit Aufgaben betraue, die in die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen fielen. Diese Ausnahmen seien aber nicht gegeben.
Digitaler Kindergrundsicherungscheck ist unausgereift
Mit einem digitalen Check soll der Familienservice künftig ermitteln, ob eine Familie Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag hat, und den Haushalt dann „gezielt und proaktiv“ darüber informieren. Ob das funktioniert, auch daran wurden in der Anhörung Zweifel laut.
So kritisierte der Städtetag, der digitale Abgleich von Daten der Finanzverwaltung und des Familienservice werde „leider nicht so reibungslos laufen wie ursprünglich geplant“. Eine automatische Benachrichtigung der Familien mit Anspruch auf den Zusatzbetrag „wird es nicht geben“. Es sei darum zu befürchten, dass ein Großteil der Leistungsberechtigten doch wieder nicht erfahre, dass dieser Anspruch bestehe. Damit werde ein Hauptziel der Reform nicht erreicht.
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Dass Familien sogar zurückgewiesen werden können, wenn sie selbst nach dem Check fragen, stieß bei der AWO auf Unverständnis. Hintergrund ist, dass der automatische Abgleich nur als „Kann“ und nicht als Pflichtleistung der Behörde ausgestaltet werden soll. Es handelt sich also nicht um eine rechtsverbindliche Prüfung.
Weitere Folge: Die für den Check abgerufenen und genutzten Daten dürfen bei der Antragstellung nicht verwendet werden. Laut AWO müsse das dringend geändert werden.
Die für die Umsetzung zuständige BA erklärte in der Anhörung, derzeit noch kein Startdatum für den Check nennen zu können. Dafür sei eine IT-Analyse nötig. Eine vorgeschlagene Variante sei zum Juli 2025 machbar.
Kinderchancenportal gilt als nicht „managebar“
Alle Kinder, die den Kinderzusatzbetrag erhalten, haben laut Gesetzentwurf auch einen Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Derzeit beträgt das Budget 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder bestimmte Freizeitangebote. Künftig sollen diese Leistungen über ein digitales Kinderchancenportal abrufbar sein – allerdings erst ab 2029.
In der Anhörung kritisierten die Experten dieses Vorhaben der Ampel als zu vage. Der Paritätische Wohlfahrtsverband forderte sogar, auf die Ankündigung des Portals im Gesetz besser zu verzichten.
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Der Sozialverband VdK merkte an: „Gerade arme Familien haben nicht die nötigen digitalen Voraussetzungen, solch ein digitales Angebot zu nutzen.“ Das Kinderchancenportal könne darum nur eine Ergänzung sein, um Leistungen zu beantragen – zumal andernfalls eine weitere Anlaufstelle geschaffen werde.
Die BA stellte in der Anhörung klar, dass die Länder für Bildung und Teilhabe zuständig seien. Darum geht die BA nicht davon aus, dass sie die Plattform erstellen und administrieren soll. Eine Bewertung des Vorhabens gibt sie trotzdem ab: Sie hält die Umsetzung eines solchen Portals „aufgrund der unterschiedlichen Zuständigkeiten für die einzelnen Leistungen, der regionalen Ausgestaltung sowie der teilweisen Übertragung an andere Behörden und der entsprechend verschieden geregelten Antragsverfahren für nicht managebar“.