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GirokontoBanken sollen wieder leichter Gebühren erhöhen können

Die stillschweigende Zustimmung bei Preiserhöhungen könnte bald wieder gelten. Der neue Vorschlag aus dem Bundesjustizministerium begeistert Banken, Verbraucherschützer sehen ihn kritisch.Heike Anger, Elisabeth Atzler 17.11.2023 - 11:06 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Konten sind ein Massengeschäft. Daher ist es für die Institute extrem aufwändig Einzelzustimmungen einzuholen.

Foto: Handelsblatt

Berlin, Frankfurt. Die Bundesregierung will es Banken künftig wieder erleichtern, die Preise für Girokonten zu erhöhen. Gebührenerhöhungen sollen grundsätzlich greifen, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher einem solchen Schritt innerhalb einer bestimmten Frist nicht widersprechen. Das sieht ein Regelungsvorschlag aus dem Bundesjustizministerium von Marco Buschmann (FDP) vor, der dem Handelsblatt vorliegt.

Aktuell brauchen Banken für Gebührenerhöhungen die explizite Zustimmung ihrer privaten Kundinnen und Kunden. Diese Praxis wird seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom April 2021 angewandt. Die Kreditwirtschaft betrachtet diese Regelung als Zumutung. Verbraucherschützer sehen darin indes einen Vorteil für Kunden.

Seit dem Urteil bestand Rechtsunsicherheit bei der Gestaltung solcher Klauseln. Nun soll der Ministeriumsvorschlag dafür sorgen, dass Unternehmen entsprechende Vertragsklauseln rechtssicher formulieren können. Vorgesehen ist dafür eine Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzesbuches (BGB), laut der auch Banken Preise wieder – wie vor dem BGH-Urteil üblich – über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) anheben können.

Geplant ist eine Anpassung, die „die Voraussetzungen für die rechtssichere Vereinbarung von Fiktionsklauseln zur Vertragsänderung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen schafft“, heißt es in dem Vorschlag für die Fraktionen. Es gebe ein „besonderes Bedürfnis“ für solche Klauseln, sowohl bei Unternehmern als auch bei Kunden.

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