Streitfall des Tages: Wenn der Hauskauf im letzten Moment scheitert
In der Rubrik "Der Streitfall des Tages" analysiert Handelsblatt Online eine Gaunerei oder ein Ärgernis aus Bereichen des Wirtschaftslebens. Betroffene erhalten konkrete Unterstützung, können ihren Fall öffentlich machen und mit Gleichgesinnten diskutieren. Illustration: Tobias Wandres.
Foto: Handelsblatt
Der Fall
Über ein Jahr haben ein Professor aus Berlin und seine Frau die richtige Immobilie gesucht. Dann, als sie selbst schon nicht mehr daran glaubten, fanden sie das Haus in Berlin-Kladow: 180 Quadratmeter, Baujahr 1976. Kaufpreis: 440.000 Euro. „Wir wussten beide sofort, dass das unser Traumhaus ist“, sagt der Professor.
Dieses Gefühl blieb auch beim zweiten Besuch. Und mit jedem Telefonat mit dem Verkäufer, einer Erbengemeinschaft, war sich das Paar sicherer, den richtigen Schritt zu gehen. Allerdings, so weiß der Professor, sind Immobilien aus den 1970er-Jahren häufig durch Chemikalien belastet. Darum sprach er das Thema bei der Erbengemeinschaft an: Tatsächlich gab es bereits ein Gutachten dazu.
Weil der Berliner mit seiner Frau eine zweijährigen Tochter hat, wollte er auf Nummer Sicher gehen: „Wir wollten ausschließen, dass die Kleine durch Chemikalien im Haus geschädigt wird“, sagt er. Und biss sich zwei Tage durch das Gutachten, so lange, bis er jede Zahl verstand. Danach wurden weiter Papiere zwischen der Erbengemeinschaft und den potenziellen Käufern getauscht, man telefonierte und mailte.
Der Professor holte eine mündliche Finanzierungszusage seiner Bank ein. Schließlich trafen sich die Erben und das Käuferpaar, es gab Kaffee und Kuchen, auf beiden Seiten schien alles bestens zu sein. „Auch der Preis war eigentlich klar“, sagt der Berliner.
Doch als die Erbengemeinschaft ihm den Zuschlag geben sollte, stockte das Gespräch. Man bräuchte 14 Tage Bedenkzeit, sagten die Verkäufer. Als zwei Wochen um waren, erhielt der Professor lediglich eine kurze Nachricht: Ein Erbe habe sich entschlossen, das Haus selbst zu kaufen und die anderen auszuzahlen. „Wir waren verliebt in dieses Haus“, sagt der Berliner. „Und wir haben viel Zeit investiert. Doch es hat nicht geklappt, und letztendlich wissen wir nicht, warum es nicht zum Verkauf kam.“
Seine Vermutung: Die Erben wollten einen realistischen Markttest machen, und so günstig herausfinden, wie hoch der echte Wert des Hauses liegt.
Was ein Verkehrswertgutachten kostet
„Das ist gut möglich“, sagt Reiner Braun aus dem Vorstand von Empirica, einem unabhängigen wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Beratungsunternehmen in Berlin. Schließlich koste ein offizielles Gutachten richtig Geld. Nach Auskunft des Verbandes privater Bauherren (VPB) sind Gutachter seit einigen Jahren frei in der Gestaltung ihrer Honorare für ein Wertgutachten.
Dabei spielt in der Regel eine Rolle, welchen Wert die Immobilie hat, aber auch, ob es besonders schwierig ist, den Wert festzustellen. „Erbau, Wegerechte oder ein Reparaturrückstau machen es häufig schwieriger, den Wert einer Immobilie zu schätzen“, sagt Ulrich Schiffler, Diplom-Ingenieur und VPB-Bausachverständiger aus Bremen. Ein Gutachten für ein Haus, das 440.000 Euro wert ist, liege leicht bei 2.500 Euro bis 3.000 Euro.
Die Relevanz
Eine Immobilie zum Kauf anzubieten, und zu schauen, was Interessenten bereit sind zu bezahlen, ist dagegen deutlich günstiger. "Es ist eine praktische Art, den echten Marktpreis einer Immobilie herauszufinden“, sagt Braun, „aber es ist unfair." Allerdings könnte diese Art der Preisbestimmung künftig Schule machen.
Schließlich werden laut Erkenntnis von Empirica bis 2020 2,6 Billionen vererbt werden, davon sind gut 47 Prozent Immobilien. "In den nächsten Jahren werden also sehr viele Häuser und Wohnungen vererbt werden. Und vermutlich wird es durch die vielen Erbschaften auch eine steigende Zahl an Erbengemeinschaften geben", so Braun.
Erbengemeinschaften seien jedoch häufig komplizierter als Alleinerben, weil alle gemeinsam eine Lösung finden müssten. „Darum ist es wichtig, dass sich ein potenzieller Käufer bei der Erbengemeinschaft rückversichert, dass der Sprecher der Gemeinschaft wirklich im Interesse aller handelt“, rät Gerold Happ von Haus & Grund.
Sonst könne es zu Situationen kommen, in denen einer gegen den Willen anderer einen Verkauf einleite, oder kurz vor Vertragsschluss ein Teil der Erbengemeinschaft aus nicht nachvollziehbaren Gründen einen Rückzieher mache, also ähnlich wie es im Fall des Berliner Professors passiert ist.
Wie sich Interessenten rechtlich absichern
Sollte ein Käufer auf Nummer sicher gehen wollen, könnte er mit dem Verkäufer einen Vorvertrag schließen. „Dieser muss allerdings auch vor einem Notar geschlossen werden“, sagt Happ. Und das verursacht zusätzliche Kosten. Darum sind Vorverträge beim Immobilienkauf eher unüblich. Davon abgesehen heißt ein unterschriebener Kaufvertrag noch nicht, dass die Immobilie tatsächlich den Eigentümer wechselt.
Denn dies ist erst der Fall, wenn im Grundbuch der Name des Käufers eingetragen wird. Darum sollte der Notar, nachdem der Kaufvertrag unterschrieben ist, eine Vormerkung im Grundbuch eintragen lassen. Das kostet zwar auch Geld. „Damit ist aber sicher, dass der Verkäufer die Immobilie kein zweites Mal verkaufen kann“, sagt Happ.
Wie Kunden die Bank beruhigen
Auch wenn es für den Professor mehr als ärgerlich ist: Er hat bei alledem noch das Glück gehabt, dass er nicht weiter in Vorleistung gegangen ist. Auch mit der Bank gibt es keine Probleme, denn er hat ja nur eine mündliche Zusage bekommen. Zwar hat die Bank dafür eine Schufa-Auskunft eingeholt, doch diese Anfrage ist nur zehn Tage lang für die Vertragspartner der Schufa sichtbar, nach zwölf Monaten wird sie gelöscht.
Ein dauerhafter Eintrag erfolgt nur, wenn es zum Vertragsschluss mit der Bank kommt. "Das wäre der Fall, wenn der Immobilienkäufer den Darlehensvertrag unterschrieben zurückschickt", sagt Markus Feck, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Ist der Kreditvertrag unterschrieben, und muss der Verkauf aus welchen Gründen auch immer rückgängig gemacht werden, kann die Bank eine Nicht-Abnahme- oder im Falle der vorzeitigen Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung für den ihr entstandenen Zinsschaden verlangen.
Hat der potenzielle Käufer einen Schadenersatzanspruch?
„Grundsätzlich gilt ein Immobilienkaufvertrag erst als geschlossen, wenn er von einem Notar beurkundet wurde", sagt Feck. Allerdings: "Wenn das Verhalten des Verkäufers beim Interessenten das Vertrauen auf einen Vertragsschluss entstehen lässt, dann sollte der enttäuschte Interessent auch versuchen, den ihm entstandenen Schaden erstattet zu bekommen."
Das sieht auch der auf Immobilienrecht spezialisierte Anwalt Michael Beuger von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke in Köln so: „Hat jemand keine Verkaufsabsicht, sondern will auf diese Art nur den Marktwert testen, dann hat der insoweit getäuschte Kaufinteressent einen Schadenersatzanspruch.“ Schließlich wisse der Verkäufer ganz genau, welchen Aufwand der Interessent betreibt.
Der Haken an der Sache: „Dem Verkäufer nachzuweisen, dass er keine echte Verkaufsabsicht hatte, dürfte sehr schwierig werden“, so Beuger. Dazu müsste man schon einen Zeugen aus dem Umfeld des Verkäufers haben, der auch noch dazu bereit ist, das vor Gericht zu bestätigen. Hinzu kommt im Fall des Berliner Professors: Er hat sich selbst durch das Chemikalien-Gutachten gequält, und könnte also nur einen Zeitaufwand geltend machen. Anders sähe es aus, wenn er einen Experten beauftragt hätte. Denn das kann richtig teuer werden.
Wann ein Schadstoff-Gutachten wichtig sein kann
Gerhard Führer, promovierter Biologe und Chemiker sowie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schadstoffe in Innenräumen, sagt zu diesem Thema: “Ein Gutachten, das älter als fünf bis zehn Jahre ist, hat eigentlich keine Aussagekraft mehr. Denn seither hat sich so viel verändert, dass dort nicht alles erfasst sein kann, was Innenräume belastet.“
Will ein Kunde trotzdem ein altes Gutachten von einem Experten erklärt bekommen, müsste er mit einem Stundensatz von 100 bis 180 Euro rechnen. Bei Immobilien aus den 1970er Jahren sei ein Gutachten übrigens immer sinnvoll: „Häuser aus dieser Zeit sind oft mit Holzschutzmitteln wie PCP oder Lindan belastet. Hinzu kommt Formaldehyd, das aus Klebern von Spanplatten in Deckenpaneelen oder in Wandaufbauten bei Fertighäusern noch immer ausdunsten kann“, so der Experte.
Auch verdeckten Schimmel beispielsweise in Fußbodenkonstruktionen gebe es in Häusern dieser Zeit sehr oft. Ein neues Gutachten koste je nach Fragestellung und Situation zwischen 2.000 und 5.000 Euro. „Bedenkt man, dass man bereit ist, bis zum Hundertfachen für das Haus zu bezahlen, ist das nicht viel Geld. Vor allem nicht vor dem Hintergrund von gesundheitlichen und finanziellen Risiken“, so Führer.
Das Fazit
Wer von einer Erbengemeinschaft eine Immobilie kauft, sollte versuchen, nur einen Ansprechpartner zu haben, der aber befugt ist, im Namen der Gemeinschaft zu sprechen. Geht es um den Kauf eines Altbaus, ist es sinnvoll danach zu fragen, ob die Immobilie mit Chemikalien belastet ist. Gibt es dazu kein Gutachten, sollte man einen Experten beauftragen, denn eine solche Belastung kann Auswirkungen auf die Gesundheit haben - und auf die Höhe des Kaufpreises.
Weiterführende Informationen
Empirica Kauf- und Mietpreis-Ranking für Ein- und Zweifamilienhäuser, 3. Quartal 2011: http://www.empirica-institut.de/kufa/Ranking-III-2011_EZFH.pdf
Verband privater Bauherren: http://www.vpb.de
Haus & Grund: www.haus-und-grund.net
Schadstoffe in Innenräumen, BVS Bayern: http://www.peridomus.de/images/BVS_Standpunkt%20Schadstoffe%20Innenr%C3%A4umen.pdf
Bundesverband Verbraucherzentralen mit Wegweiser zu der nächsten Zentrale: http://www.vzbv.de.
Alle Teile der Serie "Streitfall des Tages": www.handelsblatt.com/streitfall