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Accessio AGDAB Bank muss Schadensersatz zahlen

Erfolg für geschädigte Aktionäre der insolventen Accessio AG: Die Direktbank DAB Bank muss die Anleger entschädigen. 10.07.2012 - 20:03 Uhr Artikel anhören

DAB-Bank im Laimer Würfel. Die Direktbank muss Schadensersatz zahlen.

Foto: DAB Bank

München. Erstmals haben geschädigte Anleger der insolventen Accessio AG erfolgreich gegen die DAB Bank geklagt. Das Oberlandesgericht München verurteilte die Direktbank am Dienstag zu einer Schadenersatzzahlung.

Die Kunden hatten durch die Vermittlung des Wertpapierhandelshauses Driver & Bengsch Geld auf einem gut verzinsten Tagesgeldkonto bei der DAB Bank angelegt. Driver & Bengsch, die spätere Accessio AG, nutzte dies aus und verkaufte rund 48.000 Kunden zusätzlich hochriskante Wertpapiere. Im Jahr 2007 waren 314 Millionen Euro dort angelegt.

Accessio ging in Insolvenz und die Kunden blieben auf den Verlusten sitzen. Daraufhin klagten die Anleger zweieinhalb Jahre vergeblich gegen die DAB Bank. Nun bekamen zwei von ihnen vor dem Oberlandesgericht München recht. Die Bank muss den Schaden gutmachen. Allerdings kann sie gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof Revision einlegen. So lange muss sie auch nicht zahlen.

dapd
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