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DatenhandelDebeka windet sich in Widersprüchen

Vorwürfe des illegalen Datenhandels belasten die Debeka. Das Unternehmen versucht, das Problem kleinzureden. Dabei rief der Vorstand auch für Beamte Geldprämien aus, wenn sie Geschäfte anbahnten. 15.11.2013 - 13:10 Uhr Artikel anhören

Das Gebäude der Hauptverwaltung des Versicherungsunternehmens Debeka in Koblenz. Die traditionsreiche Debeka Versicherung muss sich mit dem Vorwurf des illegalen Datenhandels auseinandersetzen.

Foto: dpa

Koblenz. Nach den massiven Vorwürfen des illegalen Datenhandels geht die Debeka Versicherung in die Offensive. Es könne keine Rede davon sein, dass die Debeka in den vergangenen Jahren mehr als 10.000 Beamte mit über 100 Millionen Euro bestochen habe, teilte das Unternehmen am Freitag in Koblenz mit. Vielmehr richteten sich Bestechungsvorwürfe gegen einzelne Mitarbeiter.

Das Netz von Tippgebern, die der Versicherung Interessenten für neue Policen nennen, sei indes rechtmäßig. Nach dem jetzigen Kenntnisstand stehe die Vertriebspraxis der Debeka im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften. Dies ergebe sich aus dem Bundesbeamtengesetz.

Heimlicher Adressenhandel: Der Debeka-Skandal
Die Debeka ist mit Abstand der größte private Krankenversicherer. Mehr als 2,2 Millionen Menschen haben Vollversicherungen der Gesellschaft. Die meisten davon sind Beamte und deren Angehörige: 1,87 Millionen.
Das Handelsblatt berichtet am 1. November: Der Zeitung „liegen interne Unterlagen vor, die belegen, dass Debeka-Mitarbeiter über Jahre hinweg Adressen von Personen kauften, die kurz vor ihrer Verbeamtung standen. Debeka-Mitarbeiter verschafften sich damit einen starken Wettbewerbsvorteil, weil sie die Beamten auf eine Versicherung ansprechen konnten, kaum dass diese selbst von ihrer Verbeamtung erfahren hatten.“
Ein ehemaliger Debeka-Vertreter versicherte dem Handelsblatt an Eides statt, er habe jahrelang Beamtenadressen genutzt, die sein Vorgesetzter gekauft hatte. „Das haben alle, die ich kannte, so gemacht“, versicherte er. „Ob das legal war oder nicht, habe ich nicht gefragt. Die Adressen kamen ja von meinem Chef, sie waren für uns wie Gold.“
„Das war streng geheim“, erzählt ein Beteiligter. „Die Originaladressen, die Schnipsel genannt wurden, durften nirgendwo aufbewahrt werden. Ich habe selbst gesehen, wie Führungskräfte diese Adressen in Plastiktüten zu ihren Autos trugen.“ Ein höherrangiger Vertreter berichtet von Zuständen wie beim Drogenhandel. Er selbst habe einmal spät abends mit einem Bezirksdirektor zum Autobahnkreuz Köln-West fahren müssen. „Am Treffpunkt stand ein Koffer mit Adressen“, erinnert er sich. „Den haben wir genommen und unseren Koffer mit Geld hingestellt. Und dann sind wir abgefahren.“
Anfangs kosteten die Adressdaten angehender Beamter nach Angaben früherer Debeka-Mitarbeiter fünf D-Mark, zuletzt wurden etwa 25 Euro bezahlt.
Debeka-Chef Uwe Laue räumte ein: „So wissen wir, dass in den 1980er- und 1990er-Jahren Vertriebsmitarbeiter auf eigene Rechnung Adressen potenzieller Kunden erworben haben, die zwischen Mitarbeitern weiter verteilt wurden. Auch der damaligen Führungsmannschaft fehlte die Sensibilität für diese datenschutzrechtliche Thematik.“
„Die beunruhigende Praxis der Debeka in der Vergangenheit wirft ein Schlaglicht auf den wenig sensiblen Umgang mit Versichertendaten in der PKV insgesamt“, sagte der Gesundheitsexperte der SPD, Karl Lauterbach.
Die Allianz verwies auf Nachfrage auf „weitreichende Sanktionen“ für eigene Mitarbeiter und Vertreter. Auf Nachfrage teilte die Axa mit: „Im Zeitalter von Verhaltenskodex und Compliance - einmal ganz abgesehen von Rechtsfragen - muss Fehlverhalten klare Konsequenzen nach sich ziehen.“
Edgar Wagner, Landesbeauftragter für Datenschutz in Rheinland-Pfalz: „Der jahrzehntelange illegale Handel mit Personaldaten von Beamten kann nicht geduldet werden.“
Der oberste Versicherungsaufseher, Bafin-Exekutivdirektor Felix Hufeld, sagte dem Handelsblatt: Man werde „bewerten, ob und inwieweit aufsichtliche Maßnahmen gemäß Versicherungsaufsichtsrecht angezeigt sind“.

Die Debeka beruft sich darauf, dass sie eine offiziell anerkannte Selbsthilfeeinrichtung des öffentlichen Dienstes ist. Paragraf 100 des Bundesbeamtengesetzes wiederum besagt, dass „Tätigkeiten zur Wahrung von Berufsinteressen in Gewerkschaften oder Berufsverbänden oder in Selbsthilfeeinrichtungen der Beamtinnen und Beamten“ nicht genehmigungspflichtig sind.

Auch die Beamtengesetze der Länder stimmten überwiegend mit der bundesrechtlichen Regelung überein, teilte die Debeka mit. In den Bundesländern, in denen eine Genehmigungspflicht für solch eine Tätigkeit bestehe, gehe das Unternehmen davon aus, dass dieser Pflicht nachgekommen worden sei. Nichtsdestotrotz lässt die Debeka das Vorgehen von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG überprüfen. Damit werde gezeigt, dass die Debeka transparent arbeite, sagte ein Unternehmenssprecher.

Aufgekommen waren die Vorwürfe gegen die traditionsreiche Versicherung Ende Oktober. Mittlerweile hat die Koblenzer Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren aufgenommen. Es richtet sich gegen unbekannte Mitarbeiter des Unternehmens wegen des Verdachts der Bestechung und der Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses. Zudem wird gegen unbekannte Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung ermittelt - wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Verletzung des Dienstgeheimnisses. Darüber hinaus beschäftigen sich die Finanzaufsicht Bafin und der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz mit dem Fall.

dpa
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