Quark-Urteil gegen Ehrmann: Ärger an der „Monsterbacke“
Die kunterbunte Quarkverpackung verstößt wahrscheinlich gegen eine EU-Verordnung zu gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel.
Foto: dpaLuxemburg. Die Firma Ehrmann hat sich bei ihrem Fruchtquark „Monsterbacke“ möglicherweise nicht an Regeln zu gesundheitsbezogenen Angaben gehalten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in seinem Urteil festgestellt (Rechtssache C-609/12). Der Rechtsstreit dreht sich um die Frage, ob der Aufdruck auf der Packung „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“ beim Verbraucher falsche Hoffnungen wecke.
Die Wettbewerbszentrale in Deutschland hatte die Allgäuer Firma verklagt, weil sie den Spruch für irreführend hält. Der Bundesgerichtshof (BGH) schaltete den EuGH ein. Die Luxemburger Richter entschieden nun, dass die Auflagen im EU-Recht zu gesundheitsbezogenen Angaben bereits im Jahr 2010 galten - auf dieses Jahr bezieht sich die Klage. Diese Vorgaben legen fest, dass Hersteller zum Beispiel Hinweise zu empfohlenen Verzehrmengen machen müssen, wenn sie eine gesundheitliche Wirkung in Aussicht stellen.
Die Supermarktkette aus dem Saarland entwickelte bereits 1966 ein Konzept, das einem modernen Supermarkt ähnelt. Heute beschäftigt das Unternehmen rund 18.500 Mitarbeiter in 46 SB-Warenhäusern. Im Jahr 2015 erreichte die Globus-Gruppe einen Umsatz von 4,82 Milliarden Euro.
Quelle: TradeDimensions
Foto: ImagoDie Drogeriekette kann den Umsatz mit Lebensmitteln im Vergleich zum Vorjahr deutlich steigern. Waren es 2014 noch 5,41 Milliarden Euro, machte Rossmann im vergangenen Jahr 5,75 Milliarden Euro Umsatz. Die Drogeriekette von Dirk Roßmann verkauft vor allem Bio-Lebensmittel und Wein.
Foto: dapdDer erste dm-Markt eröffnete 1973 in Karlsruhe. Heute ist dm in zwölf europäischen Ländern mit über 3.200 Marken präsent. Mit 7,03 Milliarden Euro Umsatz dürfte der Drogeriekonzern durchaus zufrieden auf das vergangene Jahr zurückblicken.
Foto: dpa2015 gehörte die Handelskette aus Mühlheim an der Ruhr noch zu den größten Lebensmittelhändlern der Republik mit einem Umsatz von 7,7 Milliarden Euro im Jahr 2015. Im März 2016 wurde allerdings die Übernahme durch den Konkurrenten Edeka von Wirtschaftsminister Gabriel genehmigt.
Foto: apDer Handelsriese mit Sitz in Frechen beliefert vor allem die Shops von Tankstellen und kleine Büdchen. Das Geschäft mit dem Spontan- und Spätkauf katapultiert Lekkerland unter die größten Händler mit einem Umsatz von 9,08 Milliarden Euro.
Foto: HandelsblattZum Dax-Konzern gehört mit Metro Cash&Carry nicht nur der führende Lebensmittel-Großhändler, sondern auch die real-Supermärkte. Damit nehmen die Düsseldorfer unter Deutschlands Lebensmittelhändlern eine führende Position ein. Dennoch büßte die Gruppe im Vergleich zu 2014 mehr als drei Milliarden Euro ein und brachte es im vergangenen Jahr auf einen Umsatz in Höhe von 26,13 Milliarden Euro. Verantwortlich dafür ist der Verkauf der Warenhaussparte Galeria Kaufhof.
Foto: dpaBeim Lebensmittelabsatz landet der Discounter auch in diesem Jahr nicht auf dem Treppchen – überholt aber Metro und landet auf Platz vier. Der Umsatz stieg 2015 auf 27,8 Milliarden Euro. Aldi Nord und Aldi Süd legten gemeinsam um 1,5 Prozent zu.
Foto: dpaBei Lebensmitteln hat Lidl dem Konkurrenten Aldi mittlerweile den Rang abgelaufen. Neben Lidl gehören auch die Kaufland-Märkte zur Schwarz-Gruppe, die sich über Bronze freuen darf. Umsatz im Jahr 2015: 34,54 Milliarden Euro.
Foto: apAuf Rang zwei des Rankings behauptete sich der Kölner Supermarktbetreiber Rewe samt Discounttochter Penny. 39,61 Milliarden Euro Umsatz bedeuten ein Plus von 3,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Foto: dapdSpitzenreiter im Ranking ist und bleibt Edeka. Laut der Studie zum Lebensmittelhandel bediente Edeka im vergangenen Jahr gemeinsam mit der konzerneigenen Discountkette Netto mehr als ein Fünftel aller Ausgaben – 53,28 Milliarden Euro.
Foto: dpaOb die Vorschriften aber auch 2010 schon für Ehrmann und seine Monsterbacke galten, klärt der EuGH allerdings nicht endgültig. Damals war das Gesetz noch nicht so präzise formuliert wie heute. Der BGH muss also weitere Detailfragen klären, bevor er den Fall endgültig entscheidet.
Derzeit druckt Ehrmann den umstrittenen Spruch übrigens nicht auf die Monsterbacke-Packungen. „Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion“ verzichte man vorerst darauf, erklärte ein Unternehmenssprecher. Zum Urteil teilte die Firma mit: „Wir können das noch laufende Verfahren weiterhin nicht kommentieren.“
In einer früheren Version dieser Meldung, war bereist von einer Niederlage Ehrmanns vor dem EuGH die Rede gewesen.