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Hinweisgeber-Beauftragter: mit dem Online-Seminar "einen Meldekanal nach HinSchG betreiben" zum Fachkunde-Nachweis

hinweisgeber beauftragter

Ein Hinweisgeber-Beauftragter ist neben der Einrichtung eines internen Meldekanals dafür verantwortlich, dass Mitarbeiter sicher und vertraulich Bedenken oder Missstände melden können. Diese Position erfordert nicht nur ein tiefes Verständnis der relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern auch spezifische Fähigkeiten, um den Schutz der Hinweisgeber zu gewährleisten und die Integrität des Unternehmens zu wahren. In einem Online-Seminar erlernen Teilnehmer den professionellen Umgang mit Hinweisen.

Welche Pflichten hat ein Meldestellenbeauftragter?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten und setzt damit die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Es soll hinweisgebende Personen schützen, die Verstöße gegen geltende Rechtsvorschriften, behördliche Regelungen oder interne Unternehmensrichtlinien melden. Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sowie bestimmte Behörden und Organisationen des öffentlichen Sektors sind dabei verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten.

Der Meldestellenbeauftragte spielt eine zentrale Rolle im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Seine Hauptaufgaben umfassen die Verwaltung der Meldekanäle, damit Mitarbeiter vertraulich und sicher Bedenken oder Missstände melden können. Ein Hinweisgeber-Beauftragter ist dafür verantwortlich, eingehende Hinweise gründlich zu untersuchen. Er ergreift die notwendigen Maßnahmen, um festgestellte Verstöße angemessen zu bearbeiten. Dadurch trägt er maßgeblich dazu bei, dass ein Unternehmen seine gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt. Gleichzeitig sollen Mitarbeiter ermutigt werden, sich bei Bedarf an den Meldestellenbeauftragten zu wenden. Meldestellen unterstützen auch die frühzeitige Identifizierung potenzieller Probleme und deren rechtzeitige Behebung, bevor sie größere Auswirkungen für den Beschäftigungsgeber haben können. Es ist wichtig, dass der Meldestellenbeauftragte unabhängig, neutral und frei von Interessenskonflikten agiert. Dadurch wird gewährleistet, dass alle Meldungen fair und objektiv behandelt werden. Wenn Mitarbeiter sehen, dass ihre Hinweise ernst genommen werden, stärkt dies das Vertrauen in das Unternehmen und schützt dessen Reputation.

Diese Anforderungen muss ein Hinweisgeber-Beauftragter erfüllen

Ein Meldestellenbeauftragter muss über unterschiedliche Fähigkeiten verfügen, um seine Rolle effektiv auszufüllen. Dazu zählen vor allem solide Kenntnisse im Arbeitsrecht, Datenschutz und speziell im Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Dies befähigt dazu, eingehende Meldungen rechtlich korrekt zu bewerten und zu kontrollieren, dass alle Prozesse den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Gute Kommunikationsfähigkeiten sind ebenso entscheidend. Der Meldestellenbeauftragte muss in der Lage sein, mit internen oder externen Stakeholdern zusammenzuarbeiten und rechtssicher zu dokumentieren. Im Rahmen von internen Untersuchungen und zum Beispiel Befragungen von Mitarbeitenden, ist es hilfreich, wenn der Meldestellenbeauftragte, professionell und wissenschaftlich fundiert arbeiten kann.

Auch Verschwiegenheit gehört zu den grundlegenden Pflichten. Angesichts der Vertraulichkeit der gemeldeten Informationen muss der Beauftragte äußerst diskret mit den ihm anvertrauten Daten umgehen und die Datenschutzbestimmungen sowie den Vertraulichkeitsgrundsatz des HinSchG strikt einhalten. Hinweise sollten nach ihrem Risiko klassifiziert und potenzielle Beweise identifiziert werden. Zusätzlich sollte der Meldestellenbeauftragte eine ausgeprägte Sozialkompetenz besitzen. Er muss einfühlsam sein und die Anliegen der Hinweisgeber berücksichtigen, um Vertrauen zu erzeugen.

Ein offener Dialog zwischen Mitarbeitern und Führungskräften fördert eine transparente Arbeitsumgebung. Denn in einer solchen Atmosphäre sind Mitarbeiter eher dazu geneigt, aktiv Bedenken und Verbesserungsvorschläge zu äußern, ohne Furcht vor negativen Konsequenzen. Unternehmen mit einer Speak-up-Kultur sind besser gerüstet, um auf Veränderungen zu reagieren, Innovation zu fördern und Compliance-Standards einzuhalten. Dies hat langfristig eine positive Auswirkung auf die Unternehmensleistung und das Arbeitsklima.

Fachkunde-Nachweis mit dem Online-Seminar der Hinweisgeber-Compliance eGbR

Hinweisgeber-Beauftragter Schulung
Hinweisgeber-Beauftragter: Meldekanal nach HinSchG betreiben - Seminar Hinweisgeber Compliance eGbR
Das Online-Seminar "Meldekanal nach HinSchG betreiben" von der Hinweisgeber-Compliance eGbR vermittelt die notwendige Fachkunde für Meldestellenbeauftragte gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG. Strukturiert in drei Blöcke, gibt das Seminar ausreichend Raum für die aktive Teilnahme und den Austausch mit erfahrenen Trainern. Praktisch dabei ist die Organisation in Kleingruppen. Die Schulung konzentriert sich auf praxisorientierte Aspekte der Hinweisbearbeitung und der erforderlichen Folgemaßnahmen nach HinSchG. Es beinhaltet Fallsimulationen, Diskussionen von Fallbeispielen und den Austausch von Erfahrungen. So werden etwa Hinweise bewertet und auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüft. Es wird auch die Nutzung von internen Datenquellen und OSINT-Recherchen erklärt. Teilnehmer erhalten zudem erprobte Mustervorlagen, die ihnen helfen sollen, die erlernten Inhalte in der Praxis anzuwenden.

Das Online-Seminar deckt die Grundlagen des Hinweisgeberschutzgesetzes sowie die Aufgaben einer internen Meldestelle umfassend ab. Durch die praxisnahe Gestaltung und die Verknüpfung mit aktuellen rechtlichen und technischen Anforderungen ermöglicht das Seminar den Teilnehmenden, als Meldestellenbeauftragte in ihren Unternehmen wirksam agieren zu können. Am Ende des Seminars können Meldestellenbeauftragte selbstständig Ermittlungsschritte unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben angehen. Es ist somit eine wertvolle Investition für Meldestellenbeauftragte, die ihre Aufgaben effektiv erfüllen und eine vertrauensvolle Umgebung für Hinweisgeber schaffen möchten.
Zum Seminar

Ein Hinweisgeber-Beauftragter spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes und der Förderung einer offenen Unternehmenskultur. Er etabliert klare und vertrauliche Kanäle, über die Betroffene ihre Anliegen anonym melden können, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen. Bei dem Anbieter Hinweisgeber-Compliance eGbR erhalten Mitarbeiter von Unternehmen oder Organisationen den entsprechenden Fachkunde-Nachweis, um sachgerecht Hinweise entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Das Online-Seminar Meldekanal nach HinSchG betreiben bietet ein Kompaktwissen von A bis Z für die professionelle Fallbearbeitung von Hinweisgeber-Meldungen.
Impressum
Hinweisgeber-Compliance GmbH
Herr Henning Stuke Wittekindstraße 40 30449 Hannover Deutschland USt-IdNr.: DE341431598 HRB 228074 Amtsgericht Hannover
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