Interne Meldestelle: Schulung zum richtigen Umgang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz
Interne Meldestelle Schulung
- 30.09.2024
Ein Gesetz und seine Eigenheiten
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein deutsches Gesetz, das den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) sicherstellt. Es wurde entwickelt, um Personen zu schützen, die Missstände oder illegales Verhalten in Organisationen melden, mit dem Ziel, die Aufdeckung und Verhinderung von Rechtsverstößen zu fördern und Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen.Das Gesetz gilt sowohl für Beschäftigte im öffentlichen als auch im privaten Sektor, einschließlich Arbeitnehmern, Beamten, Selbstständigen und Praktikanten und ist sowohl für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten als auch für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern verbindlich. Diese sind nach § 12 HinSchG verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, deren Schutzmaßnahmen Vertraulichkeit der Identität, Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen und rechtliche Unterstützung im Falle von Gerichtsverfahren umfassen.
Um den Hinweisgeberschutz in Anspruch nehmen zu können, sind Hinweisgeber angehalten, rechtswidriges Verhalten ordnungsgemäß zu melden. So soll sichergestellt werden, dass die Integrität und Transparenz in Organisationen gestärkt wird und eine Kultur der Offenheit und Verantwortung gefördert wird. Das Problem dabei: Um das Hinweisgeberschutzgesetz ordentlich, professionell und rechtskonform bedienen zu können, bedarf es oftmals einer Schulung der internen Meldestele, welche das Gesetz umsetzen muss.
Hier setzt das Online-Seminar der Firma Hinweisgeber-Compliance eGbR an. Mit ihrer Schulung "Meldekanal nach HinSchG betreiben: Kompaktwissen für Ihre professionelle Fallbearbeitung von Hinweisgeber-Meldungen – alles von A bis Z" können häufige Probleme wie mangelnde Vertraulichkeit und ineffiziente Fallbearbeitung umgangen und ein umfassendes Wissen zur Umsetzung des HinSchG vermittelt werden. Teilnehmer lernen, wie sie sichere und effektive Meldekanäle einrichten und betreiben können. Zudem behandelt das Seminar die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt praktische Tipps zur Fallbearbeitung.
Warum eine Schulung der internen Meldestelle?
Hinweisgeber haben ein Wahlrecht , ob sie die interne Meldestelle oder eine externe Meldestelle, wie die des Bundesamts für Justiz nutzen möchten. Zu den wieteren Meldestellen zählen in Spezialfällen auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskartellamt (BKartA). Unternehmen sollten deshalb explizit Anreize dafür schaffen, vorrangig den internen Meldekanal zu nutzen.Um Mitarbeitern dieses Wahlrecht zu verdeutlichen und den Zugang zu externen Meldestellen zu erleichtern, müssen die Kontaktdaten der externen Meldestellen auf der Website oder dem Intranet hinterlegt werden. Darüber hinaus sollten Informationen über Verfahren bei der Europäischen Kommission, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) bereitgestellt werden.
In Bezug auf die interne Meldestelle können Arbeitgeber mit 50 bis 249 Beschäftigten auch mit anderen Arbeitgebern kooperieren, wobei für die Abgabe von Meldungen mindestens zwei Arten der Meldungsabgabe existieren müssen – eine für die mündliche oder schriftliche Abgabe, und eine für die persönliche. Aus praktischen Gründen ist die Textform zu bevorzugen, welche über ein Online-System eingeführt werden kann.
Hier gilt es unter Datenschutzrichtlinien zu beachten, dass "die Vertraulichkeit der Identität der von der Meldung betroffenen Personen" stets gewahrt werden muss. Für die mündliche Hinweisgabe kann eine Telefonnummer oder entsprechende Hotline zur Verfügung gestellt werden. Für die persönliche Meldung gilt es, eine Person für eben jene Aufgabe abzubestellen und entsprechend zu schulen.
Hilfe von erfahrenen Juristen und Compliance-Experten
All diese Fragen sind Bestandteil der Schulung zur Einrichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle. Darüber hinaus bietet das Seminar wertvolle Einblicke für interne und externe Berater, die Unternehmen bei der Implementierung von Hinweisgebersystemen unterstützen. Es zeigt praxisnahe Lösungen auf und hilft den Teilnehmern, typische Fehler zu vermeiden und dank der Expertise der Hinweisgeber-Compliance eGbR die Effektivität von Meldekanälen zu maximieren.
Mit einem erfahrenen Team aus Juristen und Compliance-Experten unterstützt das auf die Beratung und Schulung im Bereich Hinweisgeberschutz spezialisierte Unternehmen Organisationen bei der Umsetzung des HinSchG. Dessen Seminare und Beratungsdienstleistungen sind darauf ausgerichtet, praxisnahes Wissen und konkrete Handlungsempfehlungen zu vermitteln, wobei sich die Leistungen stets durch aktuelle Ereignisse aus Wissenschaft und Praxis auszeichnen. Teilnehmer profitieren von der langjährigen Erfahrung der Dozenten und erhalten umfassende Unterlagen zur Umsetzung des Erlernten.