Anzeige - Sämtliche Inhalte dieser Seite sind ein Angebot des Anzeigenpartners. Für den Inhalt ist der Anzeigenpartner verantwortlich.

Interne Meldestelle: Schulung zum richtigen Umgang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz

Interne Meldestelle Schulung

Kopfbild zum Artikel
© Hinweisgeber-Compliance eGbR
Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind Unternehmen und Behörden verpflichtet, interne Meldesysteme einzurichten, über die Mitarbeiter sicher und vertraulich Hinweise über Fehlverhalten am Arbeitsplatz geben können. Bei Missachtung der gesetzlichen Vorschriften drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. In diesem Zusammenhang gibt es juristische und organisatorische Fallstrickte, die es bei der Einführung und dem Betrieb von internen Meldestellen zu beachten gilt. Eine Schulung der internen Meldestelle kann helfen, etwaige Bußgelder zu vermeiden.

Ein Gesetz und seine Eigenheiten

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein deutsches Gesetz, das den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) sicherstellt. Es wurde entwickelt, um Personen zu schützen, die Missstände oder illegales Verhalten in Organisationen melden, mit dem Ziel, die Aufdeckung und Verhinderung von Rechtsverstößen zu fördern und Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen.

Das Gesetz gilt sowohl für Beschäftigte im öffentlichen als auch im privaten Sektor, einschließlich Arbeitnehmern, Beamten, Selbstständigen und Praktikanten und ist sowohl für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten als auch für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern verbindlich. Diese sind nach § 12 HinSchG verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, deren Schutzmaßnahmen Vertraulichkeit der Identität, Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen und rechtliche Unterstützung im Falle von Gerichtsverfahren umfassen.

Um den Hinweisgeberschutz in Anspruch nehmen zu können, sind Hinweisgeber angehalten, rechtswidriges Verhalten ordnungsgemäß zu melden. So soll sichergestellt werden, dass die Integrität und Transparenz in Organisationen gestärkt wird und eine Kultur der Offenheit und Verantwortung gefördert wird. Das Problem dabei: Um das Hinweisgeberschutzgesetz ordentlich, professionell und rechtskonform bedienen zu können, bedarf es oftmals einer Schulung der internen Meldestele, welche das Gesetz umsetzen muss.

Hier setzt das Online-Seminar der Firma Hinweisgeber-Compliance eGbR an. Mit ihrer Schulung "Meldekanal nach HinSchG betreiben: Kompaktwissen für Ihre professionelle Fallbearbeitung von Hinweisgeber-Meldungen – alles von A bis Z" können häufige Probleme wie mangelnde Vertraulichkeit und ineffiziente Fallbearbeitung umgangen und ein umfassendes Wissen zur Umsetzung des HinSchG vermittelt werden. Teilnehmer lernen, wie sie sichere und effektive Meldekanäle einrichten und betreiben können. Zudem behandelt das Seminar die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt praktische Tipps zur Fallbearbeitung.

Warum eine Schulung der internen Meldestelle?

Hinweisgeber haben ein Wahlrecht , ob sie die interne Meldestelle oder eine externe Meldestelle, wie die des Bundesamts für Justiz nutzen möchten. Zu den wieteren Meldestellen zählen in Spezialfällen auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und das Bundeskartellamt (BKartA). Unternehmen sollten deshalb explizit Anreize dafür schaffen, vorrangig den internen Meldekanal zu nutzen.

Um Mitarbeitern dieses Wahlrecht zu verdeutlichen und den Zugang zu externen Meldestellen zu erleichtern, müssen die Kontaktdaten der externen Meldestellen auf der Website oder dem Intranet hinterlegt werden. Darüber hinaus sollten Informationen über Verfahren bei der Europäischen Kommission, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA), der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) bereitgestellt werden.

In Bezug auf die interne Meldestelle können Arbeitgeber mit 50 bis 249 Beschäftigten auch mit anderen Arbeitgebern kooperieren, wobei für die Abgabe von Meldungen mindestens zwei Arten der Meldungsabgabe existieren müssen – eine für die mündliche oder schriftliche Abgabe, und eine für die persönliche. Aus praktischen Gründen ist die Textform zu bevorzugen, welche über ein Online-System eingeführt werden kann.

Hier gilt es unter Datenschutzrichtlinien zu beachten, dass "die Vertraulichkeit der Identität der von der Meldung betroffenen Personen" stets gewahrt werden muss. Für die mündliche Hinweisgabe kann eine Telefonnummer oder entsprechende Hotline zur Verfügung gestellt werden. Für die persönliche Meldung gilt es, eine Person für eben jene Aufgabe abzubestellen und entsprechend zu schulen.

Hilfe von erfahrenen Juristen und Compliance-Experten

Die Schulung zur internen Meldestelle richtet sich somit an Compliance-Beauftragte, Personalverantwortliche, Rechtsanwälte und Führungskräfte, die in ihrem Unternehmen oder ihrer Behörde für die Umsetzung des HinSchG verantwortlich sind. Ziel ist es den verantwortlichen Personen einen guten Überblick der Aufgaben zu vermitteln. Wie kann die Aufnahme einer vertraulich oder anonym abgegebenen Meldung vonstattengehen? Wie veranlasst man die Durchführung einer internen Untersuchung? Welche Maßnahmen müssen zum Schutz der Integrität der Organisation und ihrer Mitarbeitenden getroffen werden?

All diese Fragen sind Bestandteil der Schulung zur Einrichtung und dem Betrieb einer internen Meldestelle. Darüber hinaus bietet das Seminar wertvolle Einblicke für interne und externe Berater, die Unternehmen bei der Implementierung von Hinweisgebersystemen unterstützen. Es zeigt praxisnahe Lösungen auf und hilft den Teilnehmern, typische Fehler zu vermeiden und dank der Expertise der Hinweisgeber-Compliance eGbR die Effektivität von Meldekanälen zu maximieren.

Mit einem erfahrenen Team aus Juristen und Compliance-Experten unterstützt das auf die Beratung und Schulung im Bereich Hinweisgeberschutz spezialisierte Unternehmen Organisationen bei der Umsetzung des HinSchG. Dessen Seminare und Beratungsdienstleistungen sind darauf ausgerichtet, praxisnahes Wissen und konkrete Handlungsempfehlungen zu vermitteln, wobei sich die Leistungen stets durch aktuelle Ereignisse aus Wissenschaft und Praxis auszeichnen. Teilnehmer profitieren von der langjährigen Erfahrung der Dozenten und erhalten umfassende Unterlagen zur Umsetzung des Erlernten.
Zur Schulung der internen Meldestelle


Zusammengefasst lässt sich sagen, dass ein tiefgreifendes Verständnis für die Bedeutung des Hinweisgeberschutzes durch eine Schulung der internen Meldestelle erreicht werden kann. Sinnvolle Schulungsstrategien tragen dazu bei, ein Umfeld zu schaffen, in dem sich Mitarbeitende sicher fühlen, mögliche Missstände zu melden. Das Online-Seminar der Hinweisgeber-Compliance eGbR ist demnach als Werkzeug zu verstehen, um verantwortlich mit der Einführung eines Hinweisgeberschutzgesetzes umzugehen. Es vermittelt fundiertes Wissen zur Einrichtung und Betreuung von Meldekanälen und hilft dabei, häufige Fallstricke zu vermeiden.
Impressum
Hinweisgeber-Compliance GmbH
Herr Henning Stuke Wittekindstraße 40 30449 Hannover Deutschland USt-IdNr.: DE341431598 HRB 228074 Amtsgericht Hannover
Lesen Sie auch
Bild zum Artikel: Hinweisgeber-Schulung
Niemand möchte gern Arbeitskollegen diskreditieren, doch wenn sie der Firma schaden, ist es oft unumgänglich, Fehlverhalten von Personen(-gruppen) zu melden. Ein Hinweisgeber in einer Firma ist eine P ...
Bild zum Artikel: Hinweisgeber-Beauftragter
Ein Hinweisgeber-Beauftragter ist neben der Einrichtung eines internen Meldekanals dafür verantwortlich, dass Mitarbeiter sicher und vertraulich Bedenken oder Missstände melden können. Diese Position ...
Bild zum Artikel: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Neben Mobbing spielt auch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz eine traurige Rolle. Immer mehr Menschen werden Opfer von Übergriffen oder Diskriminierung. Hinweise auf ein solches Fehlverhalten s ...