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Warum Hinweisgeber-Schulungen für Unternehmen relevant sind

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Niemand möchte gern Arbeitskollegen diskreditieren, doch wenn sie der Firma schaden, ist es oft unumgänglich, Fehlverhalten von Personen(-gruppen) zu melden. Ein Hinweisgeber in einer Firma ist eine Person, die Informationen über mögliche Verstöße gegen interne Richtlinien, Gesetze oder Ethikstandards an Kontrollstellen, wie ein Hinweisgebersystem, weitergibt. Diese Hinweise können entweder anonym oder offen an die interne Meldestelle erfolgen. Für Mitarbeiter einer internen Meldestelle ist eine Schulung notwendig.

Hinweisgeber-Schulung für Mitarbeiter der internen Meldestelle

Hinweisgeber Schulung
Hinweisgeber-Schulung buchen und Meldekanal nach HinSchG betreiben Hinweisgeber-Compliance eGbR
Hinweisgeber spielen eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung von Compliance und Integrität in Unternehmen und darum werden sie auch gesetzlich geschützt. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die Personen schützen soll, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Das Gesetz verbietet Repressalien gegenüber Whistleblowern und verpflichtet Unternehmen, sichere Meldekanäle einzurichten. Der Personenkreis, der durch das HinSchG geschützt wird, umfasst alle Personen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit, Informationen über Verstöße erhalten haben. Neben den Beschäftigten sind das auch ehemalige Beschäftigte, Leiharbeitnehmer, selbstständige Dienstleister, Freiberufler, Stellenbewerber, Praktikanten, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Lieferanten und deren Mitarbeiter sowie Anteilseigner und Personen in Leitungsgremien. Diese Personen können als Hinweisgeber Verstöße melden und genießen dabei einen besonderen Schutz.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) schützt Personen, die Verstöße gegen Strafvorschriften und Bußgeldvorschriften melden, insbesondere wenn es um Leben, Gesundheit, Arbeitnehmerrechte oder die Umsetzung europäischer Regelungen geht. Es umfasst auch Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie EU-Rechtsakte in verschiedenen Bereichen wie Geldwäsche, Produktsicherheit, Umweltschutz, Datenschutz und Wettbewerbsrecht. Zuletzt wurde der Schutzbereich auf Äußerungen von Beamtinnen und Beamten ausgeweitet, die die Verfassungstreue verletzen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Entgegennahme und Bearbeitung gemeldeter Hinweise zuständig sind, benötigen eine Schulung. Die Fälle können komplex und mit Risiken für ihr Unternehmen und sie persönlich verbunden sein, da sie Verstöße gegen interne Richtlinien, Bußgeldvorschriften oder sogar Straftaten betreffen können. Fehler bei der Aufklärung können zu Vertrauens- und Reputationsschäden sowie Bußgeldern führen. Daher ist es wichtig, Ermittlungen sorgfältig zu planen, professionell durchzuführen und gerichtssicher abzuschließen. Dafür ist übergreifendes Wissen aus Bereichen wie Arbeitsrecht, Datenschutz und Kriminalistik erforderlich.

Schulung auch für Unternehmen, die einen Meldekanal einrichten wollen

Die Hinweisgeber-Compliance eGbR aus Hannover bietet Schulungen für Meldestellenbeauftragte an, um diese auf ihre schwierige Aufgabe vorzubereiten. Aber auch Unternehmen, die einen Meldekanal einrichten wollen, werden entsprechend geschult, damit sie sowohl organisatorisch als auch datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite sind. Das Team von erfahrenen Kriminologen und Juristen unterstützt Unternehmen und Organisationen professionell dabei, eine Hinweisgeber-Meldestelle nach HinSchG oder ein Beschwerdeverfahren nach LkSG einzurichten.

Dabei werden kompakte Online-Kurse angeboten, die auf die individuellen Herausforderungen und Zielgruppen zugeschnitten sind. Dabei reicht das Angebot von einer Basis-Schulung bis hin zu umfangreichen Investigation-Schulungen. Die Hinweisgeber-Compliance eGbR unterstützt Entscheider, Mitarbeiter und Beauftragte von Meldestellen dabei, die gesetzlichen Regelungen zu verstehen und bietet praktische Handlungsoptionen für den beruflichen Alltag.

Das Seminar besteht daher aus drei Modulen mit praxisorientierten Beispiele und aktuellen Erkenntnissen aus der Forschung und der Wirtschaft. Es richtet sich an alle Mitarbeiter, die für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen in ihrem Unternehmen verantwortlich sind, wie beispielsweise die Rechtsabteilung, die Personalabteilung, die Compliance-Abteilung oder die Geschäftsleitung.

Die Teilnehmer haben ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen und aktiv am Seminar teilzunehmen. Zwischen den Modulen werden kurze Pausen sowie eine Mittagspause eingelegt. Darüber hinaus werden Exkurse zu Themen wie dem Umgang mit Behörden und Datenschutz angeboten. Der Schwerpunkt liegt auf der praxisnahen Umsetzung von Hinweisen und den Maßnahmen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz. Ziel ist es, den Teilnehmern wertvolle Inhalte zu vermitteln, die sie effektiv in die Praxis umsetzen können. Als Ergänzung erhalten sie Mustervorlagen zusammen mit ihrem Zertifikat. Das Seminar beinhaltet Fallstudien, die Diskussion von Praxisbeispielen und den Austausch mit erfahrenen Trainern über die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes.

Hinweisgeber werden gesetzlich geschützt

Im ersten Block geht es um die Grundlagen des HinSchG. Hier werden die Aufgaben beschrieben, die in der internen Meldestelle anfallen. Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Hinweisgeber und legt Meldepflichten fest, während die interne Meldestelle Hinweise entgegennimmt und bewertet, Folgemaßnahmen ergreift und dokumentiert. Es werden Mustervorlagen für den Umgang mit Hinweisen und Ermittlungen vorgestellt. Darüber hinaus wird die Zusammenarbeit mit essenziellen Stakeholdern angesprochen sowie werden die Mitbestimmungspflichten und Beteiligungsrechte des Betriebsrats thematisiert. Dazu wird zusätzlich auf Betriebsvereinbarungen und die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten eingegangen.

Der Umgang mit dem hinweisgebenden Personen, sowie die Arbeit mit den gemachten Meldungen steht im zweiten Block im Fokus. Folgende Schritte sind bei der Entgegennahme von Hinweisen unter anderem zu beachten: das Festlegen der Meldewege, das Senden einer Eingangsbestätigung, die Überprüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit und das Zurückmelden des Feedbacks an den Hinweisgeber. Bei der anschließenden Bewertung der Hinweise erfolgt eine Risikoeinschätzung anhand einer Risiko-Matrix, eine Stichhaltigkeitsprüfung und eine Plausibilisierung. Bei Ermittlungen müssen strafrechtliche und interne Aspekte berücksichtigt werden. Anhand von Praxisbeispielen lernen die Schulungsteilnehmer, wie sie Entscheidungen über Folgemaßnahmen trerffen.

Die Folgemaßnahmen werden anschließend im dritten Kursblock besprochen. Möglich sind Szenarien wie interne Ermittlungen aber auch die Zusammenarbeit mit externen Kanzleien, Rechtsanwälten und Behörden wird Thema sein. Die Vorbereitung und Planung beinhalten die Festlegung des Ermittlungsgegenstands, der Methoden und des Ablaufs der Untersuchung. Ermittlungsmaßnahmen wie IT-Forensik, Bürokontrollen, GPS-Ortung, Video- und Telefonüberwachung sowie Beleganalysen werden anschaulich erläutert. Eine wirkungsvolle Verdächtigungsbefragung mit Unterstützung aussagepsychologischer Erkenntnisse wird behandelt. Zudem wird die Verwendung von OSINT (Open Source Intelligence) zur Informationsbeschaffung und der Umgang mit #MeToo-Sachverhalten eingeführt. Die Dokumentation und Berichterstattung am Ende des Ermittlungsprozesses sind ebenfalls wichtige Bestandteile.
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Für die Hinweisgeber-Compliance eGbR geht es darum, Menschen durch ihre Schulungen optimal auf die verantwortungsvolle Aufgabe im Unternehmen vorzubereiten.
Impressum
Hinweisgeber-Compliance GmbH
Herr Henning Stuke Wittekindstraße 40 30449 Hannover Deutschland USt-IdNr.: DE341431598 HRB 228074 Amtsgericht Hannover
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