Vorsteuer im SAP®-ERP: Wenn der Standard nicht mehr ausreicht
vorsteuer sap
- 05.06.2019
Vorsteuer via SAP-Add-on identifizieren und realisieren
Unternehmen, die sowohl steuerpflichtige als auch steuerfreie Umsätze erwirtschaften und für den Vorsteuerabzug im Rahmen ihrer Eingangsleistungen nachweisen müssen, in welcher Höhe dieser legitimiert werden kann, stehen vor Herausforderungen. Betroffen sind in erster Linie Finanzdienstleister wie Versicherungen, Banken und Kapitalanlagegesellschaften beziehungsweise Vermögensverwalter. An diese angebundene oder auch autark operierende Immobilienverwaltungsgesellschaften sind den Anforderungen ebenso ausgesetzt. Doch auch Pflegeinstitutionen wie Krankenhäuser oder Behindertenwerkstätten stehen hier im Fokus. Es existiert jedoch ein SAP-Add-on, welches bereits in verschiedensten Szenarien die Optimierbarkeit des Vorsteuerabzugs und der damit verbundenen Prozesse unter Beweis gestellt hat. Die Software aus dem Hause IKOR trägt den Namen VERA (Verfahren zur Ermittlung und Realisierung abzugsfähiger Vorsteuer).Deutlich erweiterte Funktionen als im SAP-Standard
VERA geht weit über den Standard des ERP-Systems hinaus. Es schafft die Grundlage, um die Vorsteuer gemäß der vom Gesetzgeber geforderten wirtschaftlichen Verursachung geltend machen zu können. Eingesetzt wird das Add-on bereits bei über 100 Unternehmen des Finanzdienstleistungs- und Health-Care-Sektors. Unter anderem sind Unternehmen wie Allianz, Allianz Global Investors, DZ Bank, Sparkassen Finanz-Informatik, Generali, Hamburger Sparkasse, Hannover Rück, NRW Bank, Sana Kliniken und Schön Kliniken von VERA überzeugt.VERA im Non-SAP-Umfeld
Auch für Unternehmen, die ein anderes ERP-System einsetzen, liefert VERA die passende und kostengünstige Unterstützung.VERA optimiert nicht nur den Vorsteuerabzug, sondern verschlankt und automatisiert auch die Buchungsabläufe. Manuelle Tätigkeiten wie Abgleichen, Übertragen und Nachhalten von verschiedenen Systemen sind somit nicht mehr erforderlich. Gesetzlich geforderte Nachweise werden problemlos erbracht. Dies gilt für den spezifischen Vorsteuerbetrag pro Einzelrechnung ebenso wie für das Reporting für Meldungsbeträge auf Unternehmens- oder Organträgerebene. Im Übrigen lässt sich VERA auch international einsetzen. Das Programm deckt neben dem Umsatzsteuergesetz (UStG) auch die jeweiligen Anforderungen für Großbritannien, Frankreich, Luxemburg, Österreich und Dänemark ab. Zudem ist die Software mehrsprachig, das heißt, sie ist neben Deutsch auch auf Englisch und Französisch verfügbar.
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