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RechtsstreitDmitri Rybolowlew verliert gegen Sotheby's

Im Streit zwischen dem Oligarchen Dmitri Rybolowlew und dem Auktionshaus Sotheby's entschied die zehnköpfige Jury zugunsten des Versteigerers und wies die Klage ab.Barbara Kutscher 31.01.2024 - 15:18 Uhr
Das New Yorker Gericht wies die Klage des russischen Oligarchen Dmitri Rybolowlew gegen Sotheby's ab. Foto: Jeenah Moon/Bloomberg

New York. Dmitiri Rybolowlew ist gegen Sotheby’s unterlegen. Im vielbeachteten New Yorker Geschworenenprozess Accent Delight Ltd. – eine Gesellschaft des russischen Milliardärs Rybolowlew – gegen Sotheby’s entschied am Dienstag die zehnköpfige Jury zugunsten des Versteigerers und wies die Klage ab.

Der russische Sammler hatte Sotheby’s beschuldigt, dem Schweizer Kunsthändler Yves Bouvier geholfen zu haben, ihn um mehrere Millionen Dollar zu übervorteilen. Sotheby’s habe Bouvier durch überhöhte Schätzpreise für vier Kunstwerke, darunter Leonardo da Vincis berühmt-berüchtigtes Werk „Salvator Mundi“, dabei unterstützt.

>> Lesen Sie auch: Dmitri Rybolowlews Groll gegen Sotheby's

Rybolowlews Anwalt erklärte nach der Bekanntgabe des Urteils: „Mit diesem Fall haben wir unser Ziel erreicht, ein Licht auf die mangelnde Transparenz zu werfen, die den Kunstmarkt plagt. Diese Heimlichkeit erschwerte den Nachweis einer komplexen Beihilfe zum Betrug. Dieses Urteil unterstreicht lediglich die Notwendigkeit von Reformen, die außerhalb des Gerichtssaals durchgeführt werden müssen.“

Das Auktionshaus schreibt in einem Statement: „Das heutige Urteil bekräftigt das langjährige Engagement von Sotheby’s, die höchsten Standards an Integrität, Ethik und Professionalität in allen Aspekten des Kunstmarktes aufrechtzuerhalten. Wir danken der Jury für ihr Urteil, das Sotheby’s in vollem Umfang von jeglichem mutmaßlichen Fehlverhalten entlastet.“

Sotheby's führt weiter aus: „Während des gesamten Prozesses mangelte es eklatant an Beweisen des Klägers, und wie von Anfang an klar war, hielt sich Sotheby’s bei der Transaktion dieser Kunstwerke strikt an alle gesetzlichen Anforderungen, finanziellen Verpflichtungen und branchenüblichen Best Practices. Die falschen Darstellungen des Klägers über Sotheby’s und den Kunstmarkt wurden entschieden zurückgewiesen, und Sotheby’s wird weiterhin als vertrauenswürdiger Marktführer und Quelle von Fachwissen fungieren.“

Mehr: Prozessparteien ringen in New York um Transparenz

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