Dekabank: Sparkassen-Dienstleister erleidet Niederlage vor Arbeitsgericht
Frankfurt. Im Streit um die Kündigung eines Topmanagers und Mobbing-Vorwürfe hat die Deka vor dem Arbeitsgericht Frankfurt eine Schlappe hinnehmen müssen. Der Manager hatte geklagt und bekam am Donnerstag „in vollem Umfang“ recht, wie sein Anwalt Stefan Filippi dem Handelsblatt sagte. „Die Kündigungen sind unwirksam und beenden das Arbeitsverhältnis nicht.“
Zudem sei die Bank zur Weiterbeschäftigung verpflichtet worden und müsse die ausstehenden Gehälter nachzahlen, sagte Filippi. Der Betrag sei mit etwa 230.000 Euro brutto bestätigt worden.
„Das Arbeitsgericht hat bei Verkündung des Urteils darauf hingewiesen, dass zum behaupteten Mobbing kein ausreichender Sachverhalt vorgetragen wurde“, erklärte der Anwalt weiter. Das Gericht habe auch darauf hingewiesen, dass Konflikte am Arbeitsplatz kein Mobbing seien.
Weitere Klage vor dem Arbeitsgericht
Über den Streit hatte der Newsletter „Finanz-Szene“ zuerst berichtet. Die Deka, der Fondsdienstleister der Sparkasse, hatte dem Manager Ende November 2024 gekündigt. Er war Abteilungsleiter im institutionellen Fondsgeschäft. Die Deka äußerte sich zu der Entscheidung vom Donnerstag nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Laut „Finanz-Szene“ hatte die Deka vor einem Jahr zwei weiteren Führungskräften aus dem Vertrieb gekündigt. Demnach läuft eine weitere Klage vor dem Arbeitsgericht. „Finanz-Szene“ zufolge hat die Richterin am Arbeitsgericht der Deka auch vorgehalten, das Unternehmen habe die internen Vorwürfe gegen den Manager nicht gründlich untersucht, bevor man diesen zu einer Stellungnahme aufforderte.