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GeldwäschepräventionBafin schickt Sonderbeauftragten in die C24 Bank

Die deutsche Finanzaufsicht ordnet wegen „gravierender Mängel in der Geldwäscheprävention“ umfassende Maßnahmen gegen die C24 Bank an. Dazu gehört auch ein Bafin-Sonderbeauftragter.Valerie Ndoukoun 24.11.2025 - 14:47 Uhr Artikel anhören
Bafin-Gebäude in Frankfurt: Umfassende Maßnahmen gegen die C24. Foto: imago images/Hannelore Förster

Frankfurt. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat am Montag in einer Pressemitteilung angekündigt, einen Sonderbeauftragten in die C24 Bank zu schicken. Außerdem erhöhte die Bafin die Eigenmittelanforderungen an die Neobank und ordnete eine Reihe von weiteren Maßnahmen an.

Als Grund nannte die Finanzaufsicht „gravierende Mängel insbesondere in der Geldwäscheprävention“. Außerdem kritisierte sie eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsorganisation bei der C24.

Bei der Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2024/2025 hat die Bafin demnach schwere Defizite entdeckt. Die Probleme bestehen unter anderem beim Durchführen von Verdachtsmeldeverfahren und Auskunftsverpflichtungen, die vor allem im Kontext mit betrügerischen Konten standen.

Zu den angeordneten Maßnahmen zählt, dass die C24 die genannten Mängel innerhalb einer gesetzten Frist abarbeiten muss. Außerdem ist die ehemalige Tochterfirma des Vergleichsportals Check24 dazu verpflichtet, Kontrollinstanzen zu entwickeln, um Betrugshandlungen in Zukunft zu verhindern.

Darüber hinaus muss die Direktbank ihre Sicherungsmaßnahmen in den Bereichen Kundenannahmeprozesse, laufende Überwachung von Geschäftsbeziehungen und Verdachtsmeldewesen verbessern und eine „angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung“ sicherstellen.

Schon früher war die Bafin auf den Plan getreten

Ein Sonderbeauftragter der Bafin soll nun überwachen, dass die C24 die Maßnahmen befolgt und Mängel beseitigt. Er berichtet der Bafin regelmäßig über Fortschritte. Für die Bank bedeutet dies eine intensive Beaufsichtigung.

„Die Maßnahmen sind teilweise bereits umgesetzt“, erklärte C24-Pressesprecher Rainer Gerhard auf Nachfrage des Handelsblatts. Das Mandat des Sonderbeauftragten beschränke sich lediglich auf die Überprüfung der Umsetzung. Der gesamte Anti-Geldwäsche-Bereich (AML) sei zudem wegen Anfang 2025 festgestellten Rückständen in der Bearbeitung von Verdachtsmeldungen neu aufgestellt worden.

Bereits im September hatte es erste Berichte über die mögliche Entsendung eines Sonderbeauftragten gegeben. Das Handelsblatt hatte damals umfassend über Missstände in der Neobank berichtet.

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In der Vergangenheit rügte die Bafin die C24 schon einmal wegen einer nicht ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und erhöhte die Eigenmittelanforderungen an die Bank. Daneben musste das Institut eine Millionenstrafe an die Finanzaufsicht zahlen, weil es Geldwäsche-Verdachtsmeldungen systematisch zu spät abgegeben hatte.

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