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InvestorenkritikDeutsche Bank regelt Vorstandsboni einfacher und strenger

Der Aufsichtsrat reagiert mit dem neuen Konzept auf die Kritik vieler Investoren. Das alte Vergütungssystem galt vielen Anlegern als zu komplex und zu wenig ambitioniert.Yasmin Osman 26.03.2024 - 18:09 Uhr
Die Top-Manager der Deutschen Bank sollen künftig mehr für ihren Bonus leisten und weniger bekommen, wenn sie gehen müssen. Foto: AP

Frankfurt. Die Vorstände der Deutschen Bank müssen im Vergleich zu wichtigen Wettbewerbern künftig besser abschneiden, um ihren vollen Bonus zu erhalten. Das geht aus der Einladung zur Hauptversammlung am 16. Mai hervor, die das Institut am Dienstag verschickt hat. Darin stellt das Unternehmen Details für ein neues Vergütungssystem für Vorstände vor.

Die Vergütungspraxis der Deutschen Bank ist seit langem ein wichtiger Kritikpunkt von Investoren. Sie bemängelten die Intransparenz der Regeln für die variable Vergütung und hielten zum Teil die Gradmesser für bestimmte Teile der Boni für zu niedrig. Auf mehrere Punkte geht der aktuelle Vorschlag des Aufsichtsrats nun ein.

Ein wichtiges Manko aus Sicht der Investoren ist bislang die Bonus-Komponente, in der es um das Abschneiden der Bank im Vergleich zur Konkurrenz geht. Konkret geht es um den relativen Shareholder-Return, zu deutsch Aktienrendite. Diese Kennziffer berücksichtigt die Aktienkursentwicklung sowie die ausgezahlten Dividenden.

Um bei dieser Komponente das Ziel zu 100 Prozent zu erreichen, genügte es bislang, den Durchschnitt einer Vergleichsgruppe zu erzielen. Künftig muss die Bank dafür zu den vorderen 30 Prozent ihrer Konkurrenten zählen.

Vollständig gestrichen wurde dieser Teil des Bonus bislang erst, wenn die Aktienrendite 40 Prozent unter der Vergleichsgruppe liegt. Künftig geschieht das bereits, wenn die Bank nicht die Durchschnittswerte der Konkurrenz erreicht.

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Die Bank räumt in der Einladung zum Aktionärstreffen selbst ein, dass es in Bezug auf die bisherigen Vorgaben „Bedenken der Aktionäre“ gab. „Die ambitioniertere Zielerreichungskurve spiegelt Aktionärsinteressen konsequenter und in höherem Maße wider“, heißt es in dem Schreiben. 

Die auffälligste Änderung ist allerdings die geringere Zahl an Zielvorgaben für den Vorstand. „Die Komplexität der variablen Vergütung wurde vereinfacht, indem die große Anzahl von rund 70 Leistungsindikatoren auf nur rund acht Leistungsindikatoren reduziert und damit die Transparenz der Zielvorgaben erhöht wurde“, heißt es im Einladungstext.

Die individuellen Balanced Scorecards für jedes Vorstandsmitglied, die hauptverantwortlich für die zahllosen Vorgaben waren, bezeichnet das Schreiben als komplex und schafft sie ab.

Weniger Abfindungen im Trennungsfall

Auch die Abfindungszahlungen werden strenger geregelt. Bislang erhielten Vorstände im Trennungsfall das Doppelte ihrer jährlichen Gesamtvergütung, also Festgehalt und Bonus. Vereinbart die Bank mit einem scheidenden Vorstandsmitglied ein Wettbewerbsverbot, erhielt der Topmanager oder die Topmanagerin für dessen Dauer 65 Prozent seines Jahresgrundgehalts.

Davon profitiert derzeit der im Oktober 2023 ausgeschiedene Karl von Rohr, der laut Geschäftsbericht bis Oktober 2024 nun monatlich 162.500 Euro pro Monat erhält, was 65 Prozent seines früheren Festgehalts entspricht.

Künftig werden diese Karenzentschädigungen für ein Wettbewerbsverbot auf 50 Prozent des Jahresgrundgehalts gedeckelt. Und Neu-Vorstände enthalten als Entschädigung auch nicht mehr das Doppelte ihrer Gesamtvergütung, sondern maximal zwei Jahresgrundgehälter – also ohne die variable Vergütung.

Die Bezüge von Deutsche-Bank-Vorstandschef Christian Sewing könnten künftig niedriger ausfallen. Foto: AP

Eine weitere Änderung betrifft die Ausrichtung des Langfristbonus’: Bislang orientierte sich diese Komponente an der Vergangenheit. Maßgeblich für die Zielerreichung waren zu 60 Prozent das abgeschlossene Geschäftsjahr sowie zu geringeren Anteilen die beiden vorangegangenen Geschäftsjahre. Künftig werden die Ziele für den Langfristbonus vorab festgelegt und gelten für das laufende sowie die zwei darauf folgenden Geschäftsjahre.

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Änderungen zeichnen sich auch beim Umgang mit Vertragsverlängerungen von Vorstandsmitgliedern ab. Die Verträge von Finanzvorstand James von Moltke sowie Rebecca Short wurden im vergangenen Jahr um jeweils drei Jahre verlängert, zeigte bereits der Geschäftsbericht. Im Falle von Moltkes war dies erneut der Fall. Früher hatte die Bank die Vorstandsverträge nach der Erstbestellung in der Regel um fünf Jahre verlängert. 

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