Neue Kleinanlegerstrategie: So will die EU den Anlegerschutz verbessern
Die Kommission und die EU-Regierungen haben wiederholt betont, wie wichtig die europäischen Kapitalmärkte sind, um den grünen und digitalen Umbau der Wirtschaft zu finanzieren. Da die öffentlichen Mittel begrenzt sind, sollen nun die Kleinanleger ermuntert werden, die nötige Liquidität bereitzustellen.
Foto: Anadolu Agency/Getty ImagesBrüssel. Die EU-Kommission will die Aktienkultur in Europa fördern, indem sie die Rechte von Kleinanlegern stärkt. Finanzfirmen müssen künftig sämtliche versteckten Kosten und Gebühren ihrer Produkte offenlegen.
In der Anlageberatung soll ein neuer Test sicherstellen, dass der Berater im besten Interesse des Kunden handelt. Auch sollen die EU-Aufsichtsbehörden Benchmarks entwickeln, mit denen Anleger das Preis-Leistungs-Verhältnis von Anlageprodukten überprüfen können.
Diese Vorschläge stehen im Entwurf der Kleinanlegerstrategie, der dem Handelsblatt vorliegt und der am 24. Mai vorgestellt werden soll. Ein allgemeines Provisionsverbot für Anlageberater ist nicht darin enthalten. Den Verzicht hatte EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness bereits Ende April in einer Rede angekündigt. Sie beugt sich damit der Finanzlobby, die vor Jobverlusten und einer Beratungslücke gewarnt hatte.
EU-Entwurf: Provisionsverbot nur für Ausführungsgeschäfte, nicht für Beratung
Beim Provisionsvertrieb werden einige Prozent an Beratungsgebühren auf den Produktpreis aufgeschlagen. Der Berater hat also ein Interesse daran, möglichst teure Produkte zu empfehlen. Verbraucherschützer kritisieren seit Langem diesen Interessenkonflikt.
Im Entwurf heißt es nun, ein EU-weites vollständiges Provisionsverbot wäre die wirksamste Maßnahme, um Interessenkonflikte zu reduzieren. Da es jedoch schwer abzuschätzende Folgen für bestehende Vertriebssysteme hätte, habe man sich für einen schrittweisen Ansatz entschieden.