Sparkassen: Deka-Tochter soll im Streit mit DWP 15 Millionen Euro zahlen
Frankfurt. Der S-Broker, der Onlinebroker der Sparkassen, soll gut 15 Millionen Euro aus dem Schaden einer Buchungspanne übernehmen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Mittwochnachmittag entschieden. Geklagt hatte der Wertpapierabwickler DWP Bank, den das fehlerhafte Geschäft gut 61 Millionen Euro gekostet hatte.
Dem Gericht zufolge ist der Schaden mit 75 Prozent durch die DWP und mit 25 Prozent durch den S-Broker, eine Tochter des Sparkassenfondsdienstleisters Deka, zu tragen. Die Richterin verwies auf ein „Mitverschulden“ des S-Brokers. Neben den gut 15 Millionen Euro soll er eine Zinszulage zahlen.
Damit konnte sich die DWP mit ihrer Forderung nur teilweise durchsetzen. Das Gericht betrachtete es als Fehler des Abwicklers, dass eine sogenannte Bestandssperre bei dem Wertpapiergeschäft zu früh gestellt worden sei. Die DWP wickelt für zahlreiche deutsche Sparkassen Wertpapiergeschäfte ab, die deren Kunden anstoßen.
Der S-Broker erklärte auf Anfrage, er werde das Urteil prüfen und dafür die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Auch die DWP will die schriftliche Urteilsbegründung prüfen. Sie behalte sich vor, in Berufung zu gehen. „Das Gericht hat unsere Klage teilweise bestätigt und sieht damit auch eine erhebliche Mitschuld unseres Kundeninstituts am entstandenen Schaden.“
Bei der Buchungspanne Ende Dezember 2022 ging es um einen Reverse Split, bei dem eine Vielzahl von Stücken eines Wertpapiers zu einem einzigen Stück zusammengefasst werden. Das Wertpapier war eine eher selten gehandelte Schuldverschreibung (ETC), mit der ein Anleger mit einem großen Hebel auf die Wertentwicklung von Rohstoffen wettete.
Sparkassen sind an der DWP beteiligt
Durch diesen Reverse Split änderte sich der Wert des ETCs im Depot massiv, die Stückzahl wurde aber nicht angepasst. Die DWP musste in der Folge innerhalb kürzester Zeit zu einem hohen Preis Hunderttausende Stück des seltenen Wertpapiers nachkaufen, um die anschließende Verkaufsorder des Kunden korrekt ausführen zu können. Infolge des hohen Schadens brach der DWP-Vorsteuergewinn um 97 Prozent auf knapp zwei Millionen Euro ein.
Nicht nur das: Die Finanzaufsicht Bafin startete eine Sonderprüfung bei der DWP Bank und stellte dabei gewichtige Mängel fest. Im März 2024 wurde bekannt, dass DWP-Chef Heiko Beck sowie Finanz- und Risikovorstand Martin Zoller das Unternehmen verlassen.
Dem Landgericht zufolge war es nicht das erste Problem dieser Art. Die Richterin erklärte bei der Urteilsverkündung, dass es einen „vergleichbaren Fall“ erst wenige Monate zuvor gegeben habe.
Die DWP Bank gehört den deutschen Sparkassen – in erster Linie zwei regionalen Sparkassenverbänden – und Genossenschaftsbanken gemeinsam. Im Sommer war bekannt geworden, dass die Deka ihr Depotangebot für die Sparkassen modernisieren wird. Depots sind für die Abwicklung von Handelsgeschäften und die Verwahrung von Wertpapieren nötig. Im Deka-Depot soll dies künftig nicht nur für Fonds, sondern zum Beispiel auch für Aktien möglich sein.
Bis ins vergangene Jahr war in der Sparkassen-Finanzgruppe darüber debattiert worden, ob die Deka Depots an die DWP überträgt oder aber auch Anteile an der DWP übernimmt. Die Deka führt knapp sechs Millionen Wertpapierdepots von Sparkassenkunden. Bei der DWP gibt es Branchenkreisen zufolge weitere zwei Millionen Depots von Sparkassenkunden.
Währenddessen lief bereits der Rechtsstreit zwischen DWP und S-Broker. Laut dem Geschäftsbericht des S-Brokers für 2024 hat die DWP den Schaden im Februar desselben Jahres gegenüber der Deka-Tochter geltend gemacht. Den Rückstellungen für Rechtsrisiken führte der S-Broker sieben Millionen Euro zu.