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VerwahrentgelteMoody’s sieht kaum Erstattungen durch Banken nach BGH-Urteil

Banken müssen sich nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs auf mögliche Rückforderungen von Kunden einstellen. Die Ratingagentur Moody's hält die finanziellen Folgen jedoch für überschaubar. 10.02.2025 - 14:49 Uhr Artikel anhören
Die Skyline der Bankenstadt Frankfurt am Main: Der BGH hatte die von Banken und Sparkassen erhobenen Verwahrentgelte für Guthaben auf Tagesgeld- und Sparkonten für unzulässig erklärt. Foto: Arne Dedert/dpa

Frankfurt am Main. Nach den jüngsten Urteilen des Bundesgerichtshofs, die Verwahrentgelte auf Guthaben in vielen Fällen für unzulässig erklärten, schätzt Moody’s die finanziellen Auswirkungen für deutsche Banken als überschaubar ein. Nichtsdestotrotz birgt die Entscheidung gewisse Risiken für den Finanzsektor, so die Ratingagentur.

„Wir gehen davon aus, dass die finanziellen Folgen für die meisten deutschen Banken überschaubar ausfallen werden“, schrieb Moody’s in einem Kommentar. „Wir rechnen mit einer geringen Höhe möglicher Rückzahlungen.“ Einer der Gründe dafür sei, dass betroffene Kunden ihre Ansprüche individuell geltend machen müssten, da es keinen automatischen Erstattungsmechanismus gebe. Zudem könnten mögliche Forderungen, die vor dem 1. Januar 2022 entstanden sind, bereits verjährt sein.

In mehreren Urteilen hatte der BGH die über Jahre von Banken und Sparkassen erhobenen Verwahrentgelte für Guthaben auf Tagesgeld- und Sparkonten für unzulässig erklärt. Bei Girokonten seien solche Entgelte zwar grundsätzlich erlaubt, aber nur dann, wenn sie transparent geregelt würden.

Als Banken für das Hinterlegen von Geldern bei der Europäischen Zentralbank noch Negativzinsen von bis zu minus 0,5 Prozent zahlen mussten, waren viele Kreditinstitute dazu übergegangen, diese Kosten an ihre Kunden weiterzugeben. Sie führten Verwahrentgelte ein – oft in derselben prozentualen Höhe – und senkten gleichzeitig die Freibeträge, ab denen diese Gebühren fällig wurden. Laut Daten des Verbraucherportals Verivox verlangten auf dem Höhepunkt im Mai 2022 mindestens 455 Banken und Sparkassen von ihren Privatkunden Negativzinsen.

Nach Einschätzung von Moody’s bergen die BGH-Urteile vor allem Reputations- und soziale Risiken für den Bankensektor. „Das Urteil stärkt insbesondere den Verbraucherschutz zu einer Zeit, in der die Branche auf faire Preisgestaltung und Transparenz geprüft wird“, so die Agentur. Eine kundenunfreundliche Umsetzung der Entscheidung könnte zudem die Aufsichtsbehörden auf den Plan rufen.

Einige Banken könnten sich laut Moody’s dafür entscheiden, frühere Negativzinsen automatisch zurückzuerstatten. Gleichzeitig bestehe aber auch die Möglichkeit, dass sich Institute gegen freiwillige Rückzahlungen entscheiden. In diesem Fall sei mit weiteren Klagen zu rechnen.

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