Wirecard: So schlecht lief das erste Prozess-Jahr für Ex-Chef Markus Braun
Düsseldorf. 89 Verhandlungstage, 67 Zeugen. Das ist nach einem Jahr Strafprozess die nüchterne Bestandsaufnahme im ersten Verfahren um einen der spektakulärsten Betrugsfälle in der Geschichte der Bundesrepublik: den milliardenschweren Skandal um den ehemaligen Dax-Konzern Wirecard.
Der Prozess selbst läuft alles andere als nüchtern ab. Der langjährige Wirecard-Chef Markus Braun und sein Gegenspieler, der Kronzeuge des Verfahrens und einstige Wirecard-Statthalter in Dubai, Oliver Bellenhaus, geraten über ihre Anwälte immer wieder aneinander. Von Brauns Verteidiger Alfred Dierlamm bekommen auch die Staatsanwälte regelmäßig Kontra. Der Starjurist hält den Ermittlern „Verdrehungen, Falschdarstellungen und Nebelkerzen“ vor.
Dass das Gericht Zweifel an Brauns Argumentation hat, war für Prozessbeobachter unschwer zu erkennen. Wie desaströs die Verhandlung für Braun wirklich läuft, zeigt ein Beschluss des Landgerichts von Ende August, den das Handelsblatt einsehen konnte. Was die Richter nach neun Monaten Prozess notierten, sind die wohl aussagekräftigsten Einschätzungen des Gerichts seit Verhandlungsbeginn im Dezember 2022.
Beschluss des Gerichts für Braun desaströs
In ihrem Beschluss macht die Kammer klar: Selbst wenn sie die bisherige Untersuchungshaft von mehr als drei Jahren anrechne, müsse Braun mit einer hohen Reststrafe rechnen. Denn den bisherigen Ermittlungen zufolge bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Braun die angeklagten Taten begangen habe. Der Argumentation von Brauns Anwälten, dass die bisherigen Verhandlungen die Vorwürfe gegen den Manager entkräften würden, folgen die Richter nicht.
Anlass für den Beschluss des Gerichts war ein Antrag von Brauns Anwälten, die Haft des Ex-Wirecard-CEOs auszusetzen – die Richter lehnten dies zum wiederholten Male ab. Zu dem Zeitpunkt hatte das Gericht 58 Tage lang verhandelt und 44 Zeugen gehört.
Brauns Verteidiger Alfred Dierlamm widerspricht dem Gericht: Aus seiner Sicht existiert nach einem Jahr Prozessdauer „nicht ein einziger Beweis“, der belegen könnte, dass Braun von Manipulationen gewusst hätte. Dierlamm bemängelt, der Beschluss blende „entlastende Sachverhalte vollständig aus“. Er gehe vor allem nicht auf Sachverhalte im Zusammenhang mit milliardenschweren Zahlungsflüssen aus Transaktionsgeschäften ein.
Dierlamm spielt damit auf angebliche Geschäfte Wirecards vor allem in Asien an, die es nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft nicht gab – wohingegen der Anwalt glaubt belegen zu können, dass diese Geschäfte sehr wohl existierten. Die Gelder aus diesen Transaktionen seien hinter Brauns Rücken beiseitegeschafft worden.
Seit dem Beschluss kamen 31 Verhandlungstage dazu, 23 weitere Zeugen wurden gehört. Dierlamm spricht von einem „in hohem Maße aussagekräftigen Diskurs“ zu Brauns Beweisanträgen hinsichtlich der von ihm dargelegten „milliardenschweren Zahlungsflüsse“.
Das Gericht hat freilich seitdem nicht erkennen lassen, dass es von seiner bisherigen Auffassung nennenswert abweichen könnte. So sitzt Markus Braun weiter dort, wo er seit dem 22. Juli 2020 sitzt: in einer Gefängniszelle in der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim.
Würde Braun aus der Untersuchungshaft entlassen, betonte das Gericht in seiner Entscheidung, müsste man damit rechnen, dass er Beweismittel vernichte oder sich mit anderen Verdächtigen wie dem flüchtigen Ex-Vorstand Jan Marsalek abspreche. Dabei geht das Gericht davon aus, dass Braun in der Vergangenheit bereits relevante Daten gelöscht hat.
Es gebe etwa kaum noch Unterhaltungen in den Messengerdiensten auf seinem Handy. Teils sei gar das Benutzerkonto gelöscht worden. Braun dagegen gibt an, dass er Daten, wenn überhaupt, nur routinemäßig gelöscht habe.
Streit um mysteriöse Stiftung
Das Gericht sieht bei Braun aber nicht nur eine Verdunklungs-, sondern auch eine Fluchtgefahr. Man müsse davon ausgehen, dass der frühere Wirecard-Chef entgegen seinen Behauptungen sehr wohl Gelder zur Verfügung habe. Die Richter vermuten, Braun könnte diese bei Gelegenheit nutzen, um sich abzusetzen.
Hintergrund ist ein von Braun unterzeichnetes Schreiben, das das Handelsblatt im Juni 2021 enthüllt hatte. Das „Personal Wealth Statement“ datiert auf den 13. Mai 2020 und listet das Vermögen des damaligen Wirecard-Chefs auf – darunter eine Stiftung, die 45 Millionen Euro in Aktien von Google, Amazon, Netflix und SAP sowie in ETFs investiert habe.
Die Stiftung ist ein Mysterium. Deutsche und österreichische Steuerbehörden haben noch nie von ihr gehört. Ermittler vermuten sie in der Schweiz, suchen aber bislang vergeblich. Das Gericht zeigt sich überzeugt: Braun wolle die Stiftung geheim halten, weil das Vermögen einen kriminellen Hintergrund haben müsse.
Deshalb erinnere sich seine Sekretärin wohl auch an den Auftrag, ein derartiges „Personal Wealth Statement“ aus der Welt zu schaffen, nachdem Braun es verfasst hatte. Die Kammer äußert den Verdacht, dass in die Stiftung abgezweigtes Wirecard-Geld geschoben worden sein könnte.
Braun bestreitet, dass er die Anweisung gab. Sein Anwalt betonte auf Anfrage zum „Personal Wealth Statement“, dass „der Sachverhalt seit über drei Jahren bekannt“ sei. Braun habe „sein gesamtes Vermögen ausnahmslos in legaler Weise erlangt“, dieses sei jedoch arrestiert. Dierlamm: „Anderslautende Behauptungen und Mutmaßungen entbehren jeder Grundlage und sind falsch.“
Während Braun und Bellenhaus zunächst ihr viertes Weihnachtsfest in Folge im Gefängnis verbringen müssen, hofft der Kronzeuge, die karge Zelle schon bald hinter sich lassen zu können. Seine Anwälte wollen nach rund dreieinhalb Jahren Untersuchungshaft seine Entlassung aus dem Gefängnis beantragen. Das kündigte Anwalt Florian Eder vergangene Woche vor dem Landgericht München an. Einen entsprechenden Antrag will Eder im Januar einreichen.