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Degressive AbschreibungSechs Missverständnisse über die neuen Steuerregeln

Wer in Mietwohnungen investiert, kommt seit Kurzem in den Genuss verbesserter steuerlicher Abschreibungsregeln. Experten sind überzeugt: Anleger können noch mehr profitieren als gedacht.Anne Wiktorin 16.04.2024 - 15:42 Uhr
Die degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) für neue Mietwohnungen ist Teil des Wachstumschancengesetzes. Foto: imago images/Harry Koerber

Düsseldorf. Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) ist zufrieden. „Nun ist es endlich beschlossene Sache: Die degressive AfA für den Wohnungsbau kommt“, sagte sie am 22. März. Soeben hatte der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt.

Darin enthalten sind auch verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für neue Mietwohnungen – die sogenannte Abschreibung für Abnutzung (kurz AfA). Damit möchte die Bundesregierung die Schaffung von neuem Wohnraum unterstützen.

Auf seiner Website wirbt das Bauministerium: „Sechs Jahre lang jeweils fünf Prozent der Investitionskosten abschreiben.“ Ein Klick aufs komplette Statement der Ministerin liefert Details: „Die neue Abschreibungsmöglichkeit gilt rückwirkend für alle Bauprojekte ab einem Effizienzstandard 55 und mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029.“

Ganz falsch ist diese grobe Zusammenfassung zwar nicht. Doch sie ist lückenhaft. Und sie führt zu einer ganzen Reihe von Missverständnissen, die aktuell für Verunsicherung unter Investoren sorgen. Das Handelsblatt hat deshalb Steuerexperten nach den wichtigsten Details der neuen Abschreibungsregeln gefragt. Anhand ihrer Antworten lassen sich sechs Missverständnisse ausräumen.

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