German Property Group: Fast sieben Jahre Freiheitsstrafe für ehemaligen Chef
Köln. Das Landgericht Hildesheim hat Charles Smethurst, den früheren Geschäftsführer der German Property Group (GPG), zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und elf Monaten verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Smethurst in besonders schwerem Fall betrogen hat.
Der Fall gilt als einer der größten Anlageskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte. Der britische Unternehmer hatte über Jahre vor allem internationale Investoren mit dem Versprechen hoher Renditen in ein Geschäftsmodell gelockt, das sich letztlich als Schneeballsystem entpuppte.
Auch wegen der angeschlagenen Gesundheit des Angeklagten beschränkte sich das Gericht auf nur wenige Fälle, die das Investment der französischen Horizon-Gruppe betrafen. Dabei ging es nur um einen Bruchteil des mutmaßlichen Gesamtschadens.
In der Urteilsbegründung hielt der Richter Smethurst zugute, dass dieser frühzeitig ein Geständnis abgelegt hatte. Seine Aussagen seien auch weitgehend konsistent gewesen. Der Investor habe es ihm außerdem leicht gemacht, zu betrügen.
Gewaltiger Gesamtschaden
Aus Sicht von Anlegeranwälten fällt das Urteil gegen Smethurst angesichts des vermuteten Gesamtschadens moderat aus. Sie gehen davon aus, dass Smethurst mit seinen Firmen bei mehr als 15.000 Anlegern zwischen 1,3 und 1,5 Milliarden Euro eingesammelt hat, wovon bis heute rund 800 Millionen Euro unauffindbar sind. Das Gericht sah bei Smethurst von einer Einziehung ab, weil es nicht feststellen konnte, dass er Gelder beiseitegeschafft hatte.
Seit 2008 war Charles Smethurst mit verschiedenen Firmen – Dolphin Capital, Dolphin Trust und später German Property Group – im Immobiliengeschäft tätig. Er sammelte Investorengelder, um denkmalgeschützte Gebäude in Deutschland zu sanieren und gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Das Konzept wirkte solide, die versprochenen Renditen von bis zu 15 Prozent pro Jahr attraktiv. Vor allem Anleger aus Großbritannien, Asien und Osteuropa ließen sich überzeugen. Doch viele der mehr als 75 Objekte wurden nicht saniert, sondern verfielen – darunter das Schloss Dwasieden auf Rügen, eine frühere Klinik in Flensburg oder die Villa Oppenheim in Köln-Fühlingen.
Oft ließen die Smethurst-Firmen hohe Grundschulden auf die Immobilien eintragen, um den Investoren ein falsches Sicherheitsgefühl zu geben. Tatsächlich überstiegen die Belastungen jedoch regelmäßig den realen Wert der Gebäude. Das Verfahren in Hildesheim behandelte nur einen kleinen Ausschnitt dieses weit verzweigten Firmennetzes, das sich über mehr als 150 Einzelgesellschaften spannte.
Auch nach dem Urteil bleiben viele Fragen offen
Trotz des Geständnisses des Angeklagten blieben viele Details ungeklärt. Die zentrale Frage, wo die gewaltigen Geldsummen abgeblieben sind, konnte auch das Gericht nicht beantworten.
Der zuständige Insolvenzverwalter Justus von Buchwaldt sagte als Zeuge vor Gericht, er „fürchte, dass hier bisher nur die sprichwörtliche Spitze des Eisberges aufgearbeitet werden konnte“. Der Verbleib von rund 800 Millionen Euro sei ungeklärt oder zumindest verdächtig, so von Buchwaldt.
Der Verkauf der Immobilien der insolventen Gesellschaft geht nur schleppend voran. Gut 20 Objekte verkaufte der Insolvenzverwalter bislang, darunter Schloss Arensburg bei Hannover. Zahlreiche anderen Objekte konnte von Buchwaldt bisher nicht loswerden. Laut Insolvenzverwalter gestalte sich die Verwertung der Immobilien sehr schwierig, weil diese vielfach durch zweifelhafte Grundpfandrechte einzelner internationaler Gläubiger blockiert würden.
Kritik an Aufsichts- und Ermittlungsbehörden
Für viele Anleger kommt das Urteil zu spät – und erscheint unzureichend. „Meine Mandanten warten seit über fünf Jahren auf die Rückzahlung jedenfalls eines Teils ihrer Gelder und die Bestrafung der Täter. Bis heute ist der Verbleib der veruntreuten Millionen nicht vollständig aufgeklärt“, sagt der Hamburger Anlegeranwalt Jan Erik Spangenberg. Seine Mandanten, vorwiegend aus Asien und Osteuropa, haben über Gesellschaften investiert, die nicht mehr Teil der Anklage waren.
Zusätzliche Kritik richtet sich gegen deutsche Behörden, die dem betrügerischen Geschäftsmodell über Jahre hinweg offenbar tatenlos zusahen. Über 700 Jahresabschlüsse der zahlreichen GPG-Projektgesellschaften fehlten – trotzdem liefen die Geschäfte weiter.
Auch nach dem Urteil ist offen, ob Smethurst Mittäter oder Helfer hatte. Insolvenzverwalter von Buchwaldt sagte im Prozess: „Es ist weiter ungeklärt, welche weiteren Personen an dem groß angelegten Betrugssystem beteiligt waren.“ Die Staatsanwaltschaft Hannover hat – für viele Beobachter überraschend – die Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte eingestellt.