1. Startseite
  2. Finanzen
  3. Immobilien
  4. BGH entlastet Mieter bei Schönheitsreparaturen erneut

ImmobilienBGH stärkt Mieterrechte bei Schönheitsreparaturen

Oft streiten sich Mieter und Vermieter über Schönheitsreparaturen beim Auszug. Nun sorgt der BGH für Klarheit, wenn Absprachen zwischen Vor- und Nachmieter ins Spiel kommen.Matthias Streit 22.08.2018 - 12:59 Uhr Artikel anhören

Ob Mieter streichen müssen oder nicht, darüber gibt es trotz Grundsatzurteilen des BGH noch häufig Streit.

Foto: dpa

Erfurt. Im Grunde scheint die Sache seit 2015 klar: Vermieter einer unrenoviert übergebenen Wohnung dürfen Schönheitsreparaturen nicht einfach auf ihre neuen Mieter übertragen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) damals. Das geht nur dann, wenn dem Mieter ein „angemessener Ausgleich“ gewährt wird, hieß es im Urteil (Aktenzeichen VIII ZR 185/14).

Damit aber sind längst nicht alle Details geklärt, wie ein neuer vom BGH verhandelter Fall zeigt. Im Grunde geht es dabei um die Frage: Wie wirken sich Vereinbarungen zwischen Vor- und Nachmietern auf das Vertragsverhältnis zum Vermieter aus – und im Speziellen auf die Klausel zu Schönheitsreparaturen? Das BGH hat nun mit einem weiteren Urteil die Rechte der Mieter gestärkt.

Im nun verhandelten Fall hatten sich 2008 ein Vor- und ein Nachmieter einer Wohnung in Celle abgesprochen, dass Letzterer unter anderem eine Einbauküche sowie einen Teppich zum Preis von 390 Euro übernimmt – und zugleich die vom Vormieter fälligen Schönheitsreparaturen durchführt.

Nachdem der Nachmieter im Jahr 2014 selbst ausgezogen war, übernahm er tatsächlich Streicharbeiten. Der Vermieter hielt diese aber für nicht ausreichend, beauftragte einen Maler – und hat nun die Kosten in Höhe von circa 800 Euro vom zweiten Mieter zurückgefordert. Dieser wiederum hat sich bislang verweigert, diese zu übernehmen und bezog sich dabei auf das 2015 vom BGH gefällte Grundsatzurteil, also darauf, dass die Klausel zur Übertragung der Schönheitsreparaturen unwirksam sei.

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt