Immobilienfonds: Urteil zum Uni Immo Wohnen ZBI könnte Signalwirkung haben
München. Ein Zeichner des Problemfonds Uni Immo Wohnen ZBI hat mit seiner Klage gegen eine Volksbank recht bekommen. Die zuständige Richterin am Landgericht Münster sah es am Montag als erwiesen an, dass eine Mitarbeiterin des Kreditinstituts den Kunden nicht ordnungsgemäß über den Fonds informiert hatte. Vor allem die Kündigungs- und Rückgabemöglichkeiten seien nicht angemessen thematisiert worden.
Erstritten hat das Urteil Rechtsanwalt Georgios Aslanidis von der Kanzlei Aslanidis, Kress, Haecker-Hollmann. Sein Vorwurf: Die Bankangestellte habe den Fonds als jederzeit verfügbare, sichere Anlage verkauft. Er verwies darauf, dass für offene Immobilienfonds tatsächlich aber Rückgabefristen von mindestens zwölf Monaten gelten. Die Volksbank Baumberge muss dem Kläger nun seine komplette Zeichnungssumme inklusive Zinsen zurückzahlen (Az. 114 O 7/25).
Zwar geht es im konkreten Fall lediglich um gut 15.000 Euro. Wird das Urteil aber rechtskräftig, müssten zahlreiche Volksbanken den Fonds womöglich rückabwickeln. Der mitten im Immobilienboom aufgelegte Fonds hatte zu Hochzeiten ein Volumen von mehr als fünf Milliarden Euro. Die Volksbank Baumberge prüft indes noch, ob sie gegen den Richterspruch in Revision gehen will.
Welche Wirkung könnte das Urteil für weitere anhängige Verfahren haben? Und welche Möglichkeiten könnte es Zeichnern eröffnen?