Immobilienverkauf: Wenn vor der Übergabe plötzlich Mängel auftauchen
Was machen, wenn in letzter Minute noch ein Mangel auftritt?
Foto: dpaDer Teufel steckt im Detail und manchmal entdeckt man ihn erst in der letzten Minute: Plötzlich taucht bei der Übergabe einer verkauften Immobilie an den Käufer ein Mangel auf. „Der Fall ist gar nicht so selten“, sagt Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren in Berlin. „Die notarielle Beurkundung des Verkaufs findet meistens statt, wenn das Haus oder die Wohnung noch möbliert sind. Erst beim Auszug und zum Beispiel beim Abbau von Regalen entdeckt der Verkäufer manchmal einen Mangel.“ Dann kommt es auf die Feinheiten an.
Herr Freitag, welche Pflichten hat der Verkäufer in diesem Fall?
Herr Holger Freitag: Es kommt auf die Regelung im Kaufvertrag an. Bei Bestandsimmobilien wird mitunter die Gewährleistung für Sachmängel ausgeschlossen. Dann haftet der Verkäufer nicht nach Kaufmängelrecht. Aber vom Notartermin bis zur Übergabe der Immobilie trägt der Verkäufer die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung der Sache - wenn das nicht abweichend im Kauvertrag geregelt ist. Das Gesetz sieht dann im Grundsatz vor, dass der Kaufpreis entsprechend der Verschlechterung herabgesetzt wird, wenn sich der Verkäufer nicht selbst um den Schaden kümmert.