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ImmobilienWas beim Anbauen und Aufstocken des Eigenheims wichtig ist

Gerade Einfamilienhäuser lassen sich durch Anbauten oder Aufstockung an die veränderten Ansprüche ihrer Nutzer anpassen. Worauf Eigentümer dabei unbedingt achten sollten.Eva Kafke 20.09.2024 - 06:08 Uhr Artikel anhören
Wer sein Haus aufstocken möchte, muss einige Punkte beachten. Foto: imago images/imagebroker
  • Einfamilienhäuser lassen sich gut erweitern und so an die Ansprüche ihrer Bewohner anpassen.
  • Allerdings sollten sich Immobilieneigentümer früh baurechtlich absichern sowie die Vor- und Nachteile von Anbauten und Aufstockung abwägen.
  • Vom Baumaterial bis zum Brandschutz gibt es weitere Punkte zu beachten.

Berlin. Der Traum vom neu gebauten Eigenheim ist für viele erst einmal geplatzt. Wegen der hohen Baukosten bleiben die Preise hoch, zeigt der aktuelle Preisspiegel der Bausparkasse LBS. Erschwinglicher sind gebrauchte Immobilien.

Die Preise für bestehende Einfamilienhäuser lagen laut Preisspiegel im Frühjahr mehr als elf Prozent unter denen, die ein Jahr zuvor verlangt worden sind. Für ältere Reihenhäuser waren es immerhin neun Prozent weniger. Der Haken an der Sache: Meist entspricht das gebrauchte Eigenheim nicht den genauen Vorstellungen der potenziellen Käufer.

Allerdings lassen sich Bestandsimmobilien nach den Wünschen ihrer Eigentümerinnen und Eigentümer umgestalten – entweder direkt nach dem Erwerb oder zu einem späteren Zeitpunkt. Auch wenn sich die Familienverhältnisse ändern, zum Beispiel eine Patchworkfamilie mehr Kinderzimmer oder ein Bewohner eine Pflegekraft in unmittelbarer Nähe benötigt, braucht man mehr Platz.

Gerade Einfamilienhäuser bieten sich dafür an. Mit dem Ausbau von Reserven im Dach oder im Untergeschoss ist es jedoch meist nicht getan.

Wenn zusätzlicher Wohnraum oder gar eine eigenständige Wohneinheit benötigt wird, stellt die Erweiterung des Gebäudes durch eine Aufstockung oder einen Anbau oft eine gute Option dar. Die Novelle des Baugesetzbuchs soll beides erleichtern. Besonders viel Gestaltungsspielraum haben Eigentümer von freistehenden Gebäuden.

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