Miete: Deshalb müssen Mieter so oft Ja zur Mieterhöhung sagen
München. Mein Internetanbieter wollte mich vor einiger Zeit per Mail zu einem teureren Vertrag überreden. Nach einer Mail, in der ich der Preiserhöhung widersprochen habe, durfte ich bei meinem alten Preis bleiben. Ich habe mich gefreut. Und vielleicht sogar ein bisschen auch der Internetanbieter, sonst hätte der mich nämlich als Kundin verloren.
Wenn meine Vermieterin allerdings auf die Idee kommen sollte, die Miete zu erhöhen, kann ich nicht einfach Nein sagen. Schon allein, weil ich keine glaubhafte Alternative hätte: Die Chance auf einen besseren Vertrag ist in München nahezu aussichtslos.
Aber warum eigentlich kann der Vermieter die Miete einfach so erhöhen?
Die Rechte des Vermieters
Grundsätzlich kann der Vermieter oder die Vermieterin schon im Vertrag eine Indexmiete oder Staffelmiete festlegen, sodass sich die Miete absehbar erhöht. Bei einer Indexmiete bemisst sich die Miete an der Inflation, eine Staffelmiete sieht eine Mieterhöhung in regelmäßigen Abständen vor.
Wenn Vermieter oder Vermieterin nichts dergleichen festlegt, greift das Gesetz. Das führt dazu, dass der Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen die Miete erhöhen kann, auch wenn im ursprünglichen Vertrag keine Erhöhung vorgesehen ist.