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Streit mit Verbraucherzentrale Gericht erklärt Kündigungsklauseln der Bausparkasse Badenia für unwirksam

Im Streit um Kündigungsklauseln hat die Bausparkasse gegen die Verbraucherzentrale vor dem Oberlandesgericht verloren. Der BGH soll das Urteil nun überprüfen.
28.06.2018 - 16:35 Uhr
Das Oberlandesgericht Karlsruhe erklärte eine Kündigungsklausel des Instituts für unwirksam. Quelle: dpa
Logo der Bausparkasse Badenia am Firmensitz

Das Oberlandesgericht Karlsruhe erklärte eine Kündigungsklausel des Instituts für unwirksam.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Die Bausparkasse Badenia hat im Streit um Kündigungsklauseln ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (12.06.2018, Az.: 17 U 131/17) verloren. In ihren Bausparbedingungen räumte sich das Institut ein Kündigungsrecht nach 15 Jahren ein. Dagegen ging die Verbraucherzentrale Baden Württemberg vor.

Das OLG Karlsruhe entschied, dass die Klausel unwirksam und damit zu unterlassen ist. Es wies damit die Berufung der Badenia zurück, die bereits vor dem Landgericht Karlsruhe unterlegen war. Das OLG ließ allerdings Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu. Die Badenia kündigt auf Handelsblatt-Anfrage an, das Urteil vom BGH überprüfen zu lassen.

„Das Urteil stimmt uns zuversichtlich, mit unseren Klagen gegen die Badenia, die LBS Südwest und den Verband der Bausparkassen eine weitere Kündigungswelle ab 2020 im Interesse der Verbraucher verhindern zu können“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ob es ihr gelingt, weitere Massenkündigungen zu unterbinden, hängt nun davon ab, wie der BGH entscheidet.

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