Uni Immo Wohnen ZBI: Klage gegen Immobilienfonds erfolgreich
München. Der nächste juristische Schritt folgte wenige Tage nach der Entscheidung des Landgerichts (LG) Nürnberg-Fürth. Der Fondsmanager ZBI, Anbieter des umstrittenen offenen Immobilienfonds „Uni Immo Wohnen ZBI“, rief mit dem Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg die nächsthöhere Instanz an.
Vorangegangen war eine Niederlage gegen die klagende Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ BW), die im Sinne der Verbraucherschützer entschieden wurde.
Darum geht es in dem Rechtsstreit: Der Fondsmanager ZBI wertete den offenen Immobilienfonds Uni Immo Wohnen ZBI im Juni vergangenen Jahres um 17 Prozent ab. Der Anteilspreis sackte von 50,74 auf 42,26 Euro ab. Das Fondsvermögen sank innerhalb eines Tages um rund 800 Millionen Euro.
Es war ein bislang einmaliger Vorgang in der Branche. Grund dafür war eine hohe Diskrepanz zwischen dem Buchwert und dem Realwert der etwa 1000 investierten Immobilien. Die klagende VZ BW kritisiert, dass der Fonds in der niedrigen Risikoklasse 2 von insgesamt sieben Kategorien eingestuft wurde. Damit weckte der Fonds auch das Interesse von sicherheitsorientierten Anlegern.