Uni Immo Wohnen ZBI: Volksbank verliert im Streit um Skandalfonds
Frankfurt. Eine Anlegerin aus Baden-Württemberg soll ihre gesamte Anlagesumme in den umstrittenen Fonds Uni Immo Wohnen ZBI zurückerhalten. Das hat das Landgericht Stuttgart nun im Prozess gegen die Vereinigte Volksbank Böblingen entschieden (Aktenzeichen: 12 O 287/24). Die Frau hatte die Bank wegen Falschberatung verklagt.
Obwohl sie sich selbst als sicherheitsorientiert bezeichnete, verkaufte die Bank der Anlegerin im Jahr 2023 den offenen Immobilienfonds Uni Immo Wohnen ZBI. „Die Bank vermittelte gegenüber unserer Mandantin den Eindruck, dieser Fonds sei ähnlich sicher wie ein Festgeld, da er in die niedrigste Risikoklasse eingestuft wurde“, erklärte Jan Zobel, Anwalt bei der Kanzlei Goldenstein, die die Anlegerin vertreten hat.
Das Gericht teilte diese Einschätzung und bewertete dies als klaren Verstoß gegen die Beratungspflicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Vereinigte Volksbank Böblingen will in Berufung gehen.
Anwälte setzen außer Klagen auf Vergleiche
Anwalt Claus Goldenstein bezeichnete das Urteil als Startschuss für 40 weitere, bereits vorbereitete Klagen gegen mehrere Volksbanken. „Wir werden den Druck erhöhen, um entweder weitere Urteile wie vor dem Landgericht Stuttgart zu erstreiten oder Vergleiche zu erzielen“, sagte er dem Handelsblatt. Die Kanzlei Goldenstein vertritt nach eigenen Angaben etwa 700 Mandanten, die Forderungen im Zusammenhang mit dem Uni Immo Wohnen ZBI haben.