WEG: Fünf Tipps, wie Eigentümer ihre Immobilie sinnvoll aufteilen können
Ältere, freistehende Einfamilienhäuser bieten sich oft für eine Teilung in zwei Wohneinheiten an, wenn die Kinder ausgezogen sind.
(Foto: Imago/imageBROKER/Torsten Krüger)
Foto: HandelsblattDüsseldorf. Die Kinder sind ausgezogen, das Rentnerleben kann beginnen – bitte aber nicht mit einem Umzug. Fast die Hälfte der Ruheständler lebt hierzulande im eigenen Heim, das sie jedoch häufig nicht mehr vollständig nutzen. Die leer stehenden Kinderzimmer werden stattdessen zur Belastung, arbeitsmäßig und finanziell. Nachhaltig ist diese Form der Gebäudenutzung ohnehin nicht.
Eine Teilung des Gebäudes kann eine Lösung für sie sein. Vor allem wenn der Platz für mehrere Generationen, eine Pflegekraft oder eine Mietpartei ausreichen könnte.
Eine klare räumliche Abgrenzung ist Voraussetzung für ein konfliktfreies Miteinander. Das ist bei freistehenden Einfamilienhäusern selten ein Problem, denn sie lassen sich oft baulich so gestalten, dass zwei getrennte Wohneinheiten entstehen. Das sichert die Privatsphäre aller Beteiligten und gibt Spielraum für Veränderungen in der Bewohnerschaft. Einige bauliche und rechtliche Fallstricke gibt es im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) jedoch zu beachten. Im Folgenden fünf Tipps, wie man das eigene Haus am besten aufteilt.
Immobilie aufteilen und Teilungserklärung: Wie der Architekt hilft
Einen Standardentwurf für die Teilung eines Einfamilienhauses gibt es nicht. Der wohl wichtigste Partner der Baufamilie ist darum ein Architekt. Der Experte unterstützt bei den Vorüberlegungen in der Planungsphase, beim erforderlichen Antrag für die Nutzungsänderung beim Bauamt und bei der Umsetzung.