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Dima 24-Gründer HartwiegDer Staatsanwalt bittet zur Kasse

Münzen, Füllfederhalter und kiloweise reines Gold: Ermittler haben beim Gründer des Fondsvertriebs Dima 24 Vermögen im Wert von 14 Millionen Euro beschlagnahmt. Tausende geprellte Anleger können nun hoffen.Andreas Dörnfelder und Michael Brächer, Gertrud Hussla 06.08.2015 - 18:01 Uhr Artikel anhören

München. Antike Münzen, eine Armbanduhr von Breitling, drei Füllfederhalter und kiloweise reines Gold – wenn Malte Hartwieg tatsächlich jahrelang das Geld seiner Anleger verschleudert haben sollte, dann wenigstens mit Stil. Wie nun bekannt wurde, hat die Münchener Staatsanwaltschaft das Vermögen des schillernden Finanzmaklers beschlagnahmt.

Neben den Luxusgütern stellten die Ermittler diverse Konten sicher, pfändeten Lebensversicherungen. Zudem haben Behörden in Liechtenstein einen 230 Kilogramm schweren Goldschatz eingezogen – und 1,7 Millionen Franken noch dazu. Beziffert sind bislang beschlagnahmte Vermögensgegenstände und Kontoguthaben im Wert von mindestens 14 Millionen Euro.

Die Fahnder werfen Hartwieg Betrug und weitere Straftaten vor. Als Chef des Fondsvertriebs Dima24 soll er Kunden über die Verwendung ihres Geldes getäuscht und sich persönlich bereichert haben. Anleger bangen um rund 150 Millionen Euro. Die Ermittlungen dauern an. Malte Hartwieg hatte über seinen Anwalt mehrfach Aufklärung versprochen. Eine Anfrage des Handelsblatts ließ er bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

Grauer Kapitalmarkt

Die Scharlatane

Für die Anleger sind die Pfändungen ein Lichtblick. Hartwieg hatte rund um Dima24 ein Imperium von mehr als 100 Firmen aufgebaut. Dabei warb Dima24 damit, dass der übliche Ausgabeaufschlag für geschlossene Fonds entfällt oder zurückerstattet wird – ein Angebot, das viele Anleger lockte.

Dima24 vermittelte ab 2008 auch Fonds aus Gesellschaften, die die Staatsanwaltschaft Hartwieg zurechnet. Zahlreiche Fondsfirmen sind inzwischen insolvent, darunter mehrere Fonds von Selfmade Capital und NCI New Capital Invest. Betroffen sind auch Fonds der Münchener Euro Grundinvest – und hier führt eine abenteuerliche Spur bis in das Fürstentum Liechtenstein.

So lassen sich Anleger schützen
Rechtsanwalt Achim Tiffe hat sich auf den Verbraucherschutz spezialisiert. Er berät Anleger, wenn sie Probleme mit Banken und anderen Finanzdienstleistern haben. Handelsblatt Online schlägt er vor, wie Anleger vor riskanten Anlagen wie beim Krisenunternehmen Prokon wirksam schützen ließen.
Der Schutz der Verbraucher bei Geldanlagen aller Art sollte gewährleistet sein. Das heißt, dass Finanzdienstleister Privatpersonen keine Genussrechte oder Unternehmensanleihen verkaufen sollen, ohne sie ausreichend über die Risiken dieser Produkte aufzuklären. Vermittlung statt Beratung bei lückenhaften Verbraucherschutz sollte nicht mehr möglich sein.
Die Beratung gegenüber Verbrauchern bei riskanten Anlagen wie unternehmerischen Beteiligungen sollte Pflicht sein ohne die Möglichkeit, sie zu umgehen.
Es muss eine Beweislastumkehr für Berater gelten, zum Beispiel dann, wenn mehr als 10 Prozent des vorhandenen liquiden Vermögens in geschlossene Beteiligungen investiert werden. Bislang müssen die Kunden eine mögliche Falschberatung nachweisen.
Früher mussten Anleger, die sich in Termingeschäften engagieren wollten eine spezielle Erklärung unterschreiben, die Börsentermingeschäftsfähigkeit. Dabei wurden sie über die Risiken solcher Geschäfte aufgeklärt. Auch heute würde die Einführung einer solchen warnenden Hürde vielen Verbrauchern helfen, die in riskante Geldanlagen einsteigen wollen.
Nicht alle Vertriebler sind gegen Falschberatung versichert. Eine Pflicht zur ausreichenden Vermögenshaftpflichtversicherung für alle Vermittler und Berater wäre im Interesse der Anleger. Idealerweise würden Finanzprodukte nur über solche Unternehmen vertrieben werden.
Wichtig wäre auch eine effektive Kontrolle aller Vermittler und Berater durch eine zentrale Aufsichtsbehörde mit entsprechender Ausstattung.
Um die Verbraucher zu schützen, benötigt es effiziente Behörden. Sie müssten bei Missständen konsequent und schnell einschreiten. Tun sie das nicht, müsste der Staat haften, fordert Tiffe.
Es müsste einen Finanzmarktwächter geben, der zeitnah Verbraucherprobleme erfasst, aufarbeitet und an Politik und Behörden und Öffentlichkeit weitergeben kann. Laut Koalitionsvertrag könnten Verbraucherschützer damit beauftragt werden.
Verbraucher brauchen klare Regeln zum Ausweis von Risiken, die sie auch verstehen. Außerdem sollte es eine gesetzliche Begrenzung der Haftung der Verbraucher auf gezahlte Einlage geben.

Anleger hatten über Genussrechte in die Euro Grundinvest investiert. Rund 15 Millionen Euro sollen an eine polnische Firma namens New Media Communications geflossen sein – angeblich, um polnische Pflegeheime zu finanzieren.

Stattdessen flossen zehn Millionen Euro offenbar weiter an einen österreichischen Edelmetallhändler, um dort 328 Kilo Gold zu kaufen. Die polnische Gesellschaft verlieh einen Großteil des Goldes an eine Baseler Firma namens IPF, die kurz darauf Hartwieg seine Euro Grundinvest und drei weitere Firmen abkaufte – und mit Gold bezahlte. Ein Ringtausch, der die Fahnder auf den Plan rief.

Denn einen Teil des Goldes verkaufte Hartwieg – rund 1,7 Millionen Schweizer Franken flossen auf sein Konto. Doch der Händler wurde misstrauisch und alarmiert die Geldwäsche-Fahnder in Liechtenstein. Die Behörden schalteten schnell – und ließen das Geld und den Goldschatz einfrieren. Die Münchener Staatsanwaltschaft stellte ein Rechtshilfeersuchen an die Liechtensteiner.

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Durch die Arreste können Anleger versuchen, einen Teil des Geldes per Zwangsvollstreckung zurückzugewinnen. Die Staatsanwaltschaft empfiehlt, einen Anwalt einzuschalten – warnt aber vor möglichen Folgekosten.

Es bleibt eine Frage: Was wird aus Hartwieg? Eine Anklage wurde bislang nicht erhoben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft, die seit Dienstag im Bundesanzeiger stehen, wohnt Hartwieg auf Mallorca. Für sein E-Mail-Postfach hat er eine automatische Abwesenheitsnotiz eingerichtet: „Ab dem 31.08.2015 bin ich wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.“

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