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Wirecard und Co.Kommen Anleger jetzt schneller an Schadenersatz?

Das Gesetz für Kapitalanleger-Musterverfahren wurde reformiert. Für Anleger gibt es mehrere wichtige Änderungen. Erstmals können Unternehmen gezwungen werden, Beweise offenzulegen.Laura de la Motte 27.06.2024 - 17:21 Uhr
Wirecard-Zentrale: Gegen den Zahlungsdienstleister und seinen Wirtschaftsprüfer EY beginnt im November das größte Anlegerverfahren in der deutschen Geschichte. Foto: REUTERS

Frankfurt. Anleger, die in Deutschland auf Schadenersatz klagen, brauchen Geduld: Entsprechende Musterverfahren ziehen sich teils über Jahrzehnte.Telekom-Aktionäre etwa mussten 20 Jahre auf ein Vergleichsangebot warten. Der Bundestag will sie beschleunigen und verabschiedete Mitte Juni das zweite Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (Kapmug). Der Bundesrat wird diesem vermutlich am 5. Juli zustimmen, sodass das Gesetz voraussichtlich im August in Kraft tritt.

Marc Liebscher, Rechtsanwalt und Vorstand der Anlegervereinigung Sdk, sagt dazu: „Vor der Kapmug-Reform haben insbesondere große Kapitalanleger-Musterverfahren nicht funktioniert. Nach der Reform wird es etwas besser, aber der Gesetzgeber muss das Gesetz noch weiter optimieren.“ Sein Kollege Klaus Nieding, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Nieding + Barth und Vizepräsident der Anlegervereinigung DSW, ist jedoch skeptisch, dass die Änderungen eine Beschleunigung bewirken: „Dazu müsste vor allem die personelle Ausstattung der Gerichte, die mit diesen Verfahren betraut sind, verbessert werden.“

Für Kläger, die sich in den großen aktuell laufenden Sammelverfahren gegen VW, Mercedes und Wirecard/EY zusammengetan haben, gelten zudem noch die alten Regeln des Vorgängergesetzes. Ihnen droht damit weiterhin dasselbe Schicksal wie den Telekom-Aktionären, die am Ende allerdings ein sehr üppiges Vergleichsangebot erhielten.

Was sich nun ändert und für Klägerinnen und Kläger verbessert und wo es Kritik gibt – die sechs wichtigsten Punkte lesen Sie hier:

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