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MusterverfahrenOpposition kritisiert Buschmanns Reformpläne zu Anlegerprozessen scharf

Einer klagt für viele: Das Kapitalanlagemusterverfahren hat das möglich gemacht. Nun läuft das Gesetz aus und muss erneuert werden. Der neue Entwurf ist umstritten.Heike Anger, Markus Hinterberger 12.04.2024 - 16:54 Uhr aktualisiert
Der Telekom-Prozess war das erste Verfahren, in dem das Musterverfahren eingesetzt wurde. Er dauerte über zehn Jahre. Foto: AP

Berlin, München. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bleibt nicht mehr viel Zeit: Im August läuft das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) aus. Der Liberale will mit der Novelle die Anlegerkultur und den Anlagestandort Deutschland stärken. Am Donnerstagabend berieten die Abgeordneten des Bundestags darüber – doch Buschmanns Entwurf ist unter ihnen umstritten. 

Das Gesetz mit dem Bandwurmnamen trat 2005 in Kraft, um die Klagen vieler einzelner Anbieter zu bündeln. Parallel laufende Verfahren werden dazu ausgesetzt und deren Kläger zum Musterverfahren hinzugezogen. Das Urteil im Musterverfahren gilt dann für alle Kläger. Doch bereits das erste Musterverfahren, der Telekom-Prozess, dauerte über ein Jahrzehnt. Ähnliches droht bei den laufenden Verfahren gegen Mercedes, Volkswagen und Wirecard.

Buschmann erinnerte in der Debatte an den Telekom-Prozess. Ungefähr 16.000 Kleinanleger hatten wegen falscher Angaben im Prospekt zur dritten Tranche des Telekom-Börsengangs geklagt. Doch dann habe es viele Jahre gedauert, „bis sie ein Vergleichsangebot erhielten“. Einige der Geschädigten hätten dieses Ereignis gar nicht mehr erlebt. „So etwas darf sich nicht wiederholen“, forderte der FDP-Politiker.

Schnellere Urteile

Um künftige Verfahren schneller zu machen, soll der Zeitraum von der Klage vor dem Landgericht bis zum Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht verkürzt werden. „Dafür passen wir gesetzliche Fristen an, konzentrieren Zuständigkeiten und verschlanken das Verfahren bis zum Eröffnungsbeschluss des Oberlandesgerichts“, erklärte der Justizminister.

Das Oberlandesgericht werde gestärkt. Es solle, anders als bisher, selbst die Feststellungsziele für das Musterverfahren formulieren, die sich aus den Einzelklagen ergeben. Zudem solle es vor 2026 gelingen, die Gerichtsakten elektronisch zu führen, sodass Beteiligte des Verfahrens sie parallel nutzen können.

Die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann stoßen auf Kritik. Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Die Zahl der Beteiligten an den Verfahren soll reduziert werden. Bislang werden alle Kläger in das Musterverfahren gedrängt, sodass Mammutprozesse entstehen. Nach dem Willen Buschmanns sollen Kläger nun wählen dürfen, ob sie sich anschließen oder einzeln klagen. 

Die Pläne erregen die Gemüter der Opposition und von Fachleuten: Martin Plum von der CDU nannte die Vorschläge „rechtspolitisches Klein-Klein“. So seien die kurzen Fristen für das Oberlandesgericht gerade in komplexen Fällen unzureichend. Dass durch die Wahlmöglichkeit für Kläger absehbar mehr Individualverfahren geführt würden, verursache eine Mehrbelastung statt eine „dringend nötige Entlastung“ der Justiz.

Der Deutsche Richterbund (DRB) äußerte sich ebenfalls skeptisch zu dem Vorhaben: „Es erscheint zweifelhaft, ob die ausgegebenen Ziele eines schnelleren Rechtsschutzes für Betroffene und einer Entlastung der Justiz damit erreicht werden können“, sagte DBR-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem Handelsblatt.

Weiter erklärte er: „Die Reformpläne führen absehbar nicht zu weniger, sondern eher zu mehr Einzelklagen vor den Gerichten, weil künftig nicht mehr alle gleich gelagerten Verfahren bis zum Abschluss eines Musterverfahrens zwingend auszusetzen sind, sondern nur noch bei einem Antrag von Kläger- oder Beklagtenseite.“ Folge seien zahlreiche Parallelverfahren vor verschiedenen Gerichten, mit erwartbar unterschiedlichen Entscheidungen.

Kritiker: Gründlichkeit vor Schnelligkeit

Das sieht Peter Gundermann ähnlich. „Die Aufweichung der Zwangswirkung des KapMuG macht Musterverfahren nicht schneller“, kritisiert der Geschäftsführer der Kanzlei Tilp, deren Gründer Andreas Tilp im ersten Verfahren nach dem KapMuG den Musterkläger vertreten hatte. Tatsächlich beteiligten sich selbst in Musterverfahren mit mehreren Tausend Beteiligten meist nur wenige Kläger aktiv am Verfahren. „Die Komplexität der Verfahren liegt an der Komplexität des Streitstoffes“, sagt Gundermann. Dieser lasse sich jedenfalls in Bezug auf Rechtsfragen im Wesentlichen durch Gesetzesänderungen verringern.

Wirecard, VW und Co.

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Dass der Musterkläger künftig schneller bestimmt werden soll, begünstigt laut Gundermann ein „Windhundrennen“ um die Stellung als Musterkläger und Musterklägervertreter. „Wer schnell klagt und entsprechende Musterverfahrensanträge stellt, wird dem Kläger vorgezogen, der sich mehr Zeit lässt und die Sach- und Rechtslage  gründlich prüft.“

Seiner Ansicht nach sollte der derzeit vorgesehene begrenzte Kreis potenzieller Musterkläger aufgegeben und erheblich erweitert werden. Das leiste einen Beitrag für eine starke Anlegerkultur in Deutschland und für einen attraktiven Anlagestandort.

Der Anwalt kritisiert zudem, dass es der Klägerseite nicht leichter gemacht werde, an Informationen zu kommen. Viele Gerichte machten von ihren Möglichkeiten zu wenig Gebrauch. Das sorge dafür, dass Kläger ihre Informationen aus dem Ausland holen müssen, was Zeit und Geld koste.

Krypto im Fokus

Lob erhielt Buschmanns Entwurf dafür, dass das neue Musterverfahrensgesetz auch für Kryptowerte gelten soll. „Das ist ein Markt, der stark wächst und Gefahren insbesondere für unerfahrene Anleger birgt“, sagte der SPD-Abgeordnete Lennard Oehl.

Mechthilde Wittmann von der CSU forderte das Verfahren auch bei Klagen gegen Ratingagenturen oder Wirtschaftsprüfer anzuwenden: „Viele lassen sich bei der Anlage ihres Geldes auch von deren Urteilen leiten.“

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Der Gesetzentwurf soll nun im Rechtsausschuss des Bundestages weiter diskutiert werden. Beobachter rechnen damit, dass das Gesetz noch vor August beschlossen wird. Inwieweit die Kritiker Gehör finden, ist offen.

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