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Wölbern-Prozess Achteinhalb Jahre Haft für Schulte

Heinrich Maria Schulte, Ex-Chef des Fondshauses Wölbern, hat 150 Millionen Euro veruntreut und soll achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Es ist eine der härtesten Strafen, die in deutschen Wirtschaftsprozessen verhängt wurden.
20.04.2015 Update: 20.04.2015 - 11:24 Uhr 5 Kommentare
Der ehemalige Geschäftsführer der Wölbern Invest wurde zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Quelle: dpa
Heinrich Maria Schulte

Der ehemalige Geschäftsführer der Wölbern Invest wurde zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.

(Foto: dpa)

Hamburg/Düsseldorf Heinrich Maria Schulte saß regungslos auf seinem Stuhl, als er von Richter Peter Rühle die Begründung für das Urteil erfuhr. Der 61-jährige Medizinprofessor und Finanzunternehmer soll für acht Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Es ist eine der härtesten Strafen, die in deutschen Wirtschaftsprozessen verhängt wurden. Die Anwälte kündigten bereits Revision an.

Die Große Strafkammer des Hamburger Landgerichts sah es als erwiesen an, dass Schulte als Inhaber und Chef des Fondshauses Wölbern Invest rund 147 Millionen Euro gewerbsmäßig veruntreut hat. Betroffen sind mehr als 30.000 Anleger, die in 30 geschlossene Fonds investiert hatten. Vier Fonds haben inzwischen Insolvenz angemeldet, bei mindestens sechs weiteren gibt es Probleme.

Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend Staatsanwalt Heyner Heyen. Der forderte in seinem Plädoyer am vorletzten Verhandlungstag eine Gesamtstrafe von zwölf Jahren. Schultes Anwälte Wolf Römmig, Arne Timmermann und Thomas Hauswaldt plädierten dagegen auf Freispruch für ihren Mandanten, der seit 19 Monaten in Untersuchungshaft sitzt.

Die Verteidiger kündigten im Vorfeld der Verkündung indirekt an, im Falle einer Verurteilung in Revision zu gehen. Der Sachverhalt sei angesichts vieler nicht ausgewerteter Dokumente nicht vollständig ermittelt worden. Damit könnte der Fall nun beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe landen.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg erwägt ebenfalls eine Revision. „Hinsichtlich der Schuldfrage ist das Gericht unserer Auffassung gefolgt. Das Strafmaß liegt deutlich unter unserer Forderung“, sagte eine Sprecherin dem Handelsblatt. Die Staatsanwaltschaft werde das Urteil prüfen und dann über eine Revision entscheiden.

Wirtschaftsmanager und ihre Strafen

Laut Staatsanwalt Heyen hat Schulte zwischen August 2011 und September 2013 mit 327 Einzelüberweisungen mehr als 147 Millionen Euro aus den geschlossenen Immobilienfonds des Emissionshauses Wölbern Invest entnommen. Abzüglich erfolgter Rückzahlungen blieben nach Ansicht der Ermittler 115 Millionen Euro offen.

Das Geld soll Schulte über eine holländische Briefkastenfirma abgezweigt haben. Es diente demnach zur Anzahlung für neue geschlossene Fonds, aber auch zur Finanzierung von Schultes inzwischen insolventer Medizinfirma Medivision. Und zum privaten Vergnügen.

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5 Kommentare zu "Wölbern-Prozess: Achteinhalb Jahre Haft für Schulte"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

  • Denke auch, für max. 6 Jahre Haft und 15o Mio. könnte man die Haft in Erwägung ziehen.

  • Es wird Zeit, "Steuergeldverschwendung" als Straftatbestand einzuführen und dies dann genauso hart und unnachgiebig wie Steuerhinterziehung zu verfolgen und auch zu bestrafen!

  • Herr Middelhoff ist da sicher anderer Meinung :-)

  • Ein gutes Urteil. Wie lange müßte Wowereit für die veruntreuten Milliarden bei BER dann einsitzen oder v. Beust für die Philharmonie oder Beck für den Nürburgring oder all die anderen Geldverschwender der öffentlichen Hand?

  • Er wird die 8,5 Jahre ganz sicher nicht voll absitzen. Zudem sind Deutsche Gefängnisse nicht gerade eine harte Strafe (Zitat eines Asylanten: "Im Deutschen Gefängnis geht es mir besser als zuhause!"). Auch wenn er 8 Jahre absitzt, sind das ca. 20 Millionen pro Jahr - nicht schlecht!

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