Wölbern-Prozess: Achteinhalb Jahre Haft für Schulte
Der ehemalige Geschäftsführer der Wölbern Invest wurde zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.
Foto: dpaHamburg/Düsseldorf. Heinrich Maria Schulte saß regungslos auf seinem Stuhl, als er von Richter Peter Rühle die Begründung für das Urteil erfuhr. Der 61-jährige Medizinprofessor und Finanzunternehmer soll für acht Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Es ist eine der härtesten Strafen, die in deutschen Wirtschaftsprozessen verhängt wurden. Die Anwälte kündigten bereits Revision an.
Die Große Strafkammer des Hamburger Landgerichts sah es als erwiesen an, dass Schulte als Inhaber und Chef des Fondshauses Wölbern Invest rund 147 Millionen Euro gewerbsmäßig veruntreut hat. Betroffen sind mehr als 30.000 Anleger, die in 30 geschlossene Fonds investiert hatten. Vier Fonds haben inzwischen Insolvenz angemeldet, bei mindestens sechs weiteren gibt es Probleme.
Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend Staatsanwalt Heyner Heyen. Der forderte in seinem Plädoyer am vorletzten Verhandlungstag eine Gesamtstrafe von zwölf Jahren. Schultes Anwälte Wolf Römmig, Arne Timmermann und Thomas Hauswaldt plädierten dagegen auf Freispruch für ihren Mandanten, der seit 19 Monaten in Untersuchungshaft sitzt.
Die Verteidiger kündigten im Vorfeld der Verkündung indirekt an, im Falle einer Verurteilung in Revision zu gehen. Der Sachverhalt sei angesichts vieler nicht ausgewerteter Dokumente nicht vollständig ermittelt worden. Damit könnte der Fall nun beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe landen.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg erwägt ebenfalls eine Revision. „Hinsichtlich der Schuldfrage ist das Gericht unserer Auffassung gefolgt. Das Strafmaß liegt deutlich unter unserer Forderung“, sagte eine Sprecherin dem Handelsblatt. Die Staatsanwaltschaft werde das Urteil prüfen und dann über eine Revision entscheiden.
Laut Staatsanwalt Heyen hat Schulte zwischen August 2011 und September 2013 mit 327 Einzelüberweisungen mehr als 147 Millionen Euro aus den geschlossenen Immobilienfonds des Emissionshauses Wölbern Invest entnommen. Abzüglich erfolgter Rückzahlungen blieben nach Ansicht der Ermittler 115 Millionen Euro offen.
Das Geld soll Schulte über eine holländische Briefkastenfirma abgezweigt haben. Es diente demnach zur Anzahlung für neue geschlossene Fonds, aber auch zur Finanzierung von Schultes inzwischen insolventer Medizinfirma Medivision. Und zum privaten Vergnügen.
So flossen laut Staatsanwaltschaft allein 2,5 Millionen Euro in die Renovierung von Schultes Villa an der feinen Hamburger Elbchaussee. Für zwei Millionen Euro gönnte sich der Manager Flüge im Privatjet und die Nutzung einer Segelyacht. Eine weitere Million floss in Kunst und Schmuck. Dazu stießen die Ermittler auf Rechnungen für Heliskiing und Opernbesuche in Bayreuth.
Schulte selbst wies den Vorwurf der gewerbsmäßigen Untreue zurück. Er habe sich nicht persönlich bereichern wollen. Für alle Zahlungen habe es belastbare Rechtsgrundlagen gegeben. Außerdem habe er sich stets auf seine juristischen Berater, vornehmlich der Kanzlei Bird & Bird verlassen.
Die kommt mit dem Urteil gegen Schulte nun zunehmend in Bedrängnis. Denn gegen Bird & Bird läuft im Zusammenhang mit dem Wölbern-Skandal ein Zivilverfahren: 29 Fondsgesellschaften und der Insolvenzverwalter Tjark Thies verlangen von der Kanzlei 166 Millionen Euro Schadensersatz.
Drei Anwälte von Bird & Bird berieten Schulte. Sie sollen ihm geholfen haben, Millionen aus den Fonds abzuzweigen. So zumindest der Vorwurf der Kläger.
Bird & Bird wies die Vorwürfe zurück und kündigte an, sich „mit allen rechtlich verfügbaren Mitteln entschieden zur Wehr zu setzen“. Die Kanzlei habe sich „im Rahmen der Beratung der Wölbern Gruppe im rechtlich zulässigen Rahmen bewegt und an keiner Stelle Rechtsverletzungen legitimiert“.