Rechtsanwalt Achim Tiffe hat sich auf den Verbraucherschutz spezialisiert. Er berät Anleger, wenn sie Probleme mit Banken und anderen Finanzdienstleistern haben. Handelsblatt Online schlägt er vor, wie Anleger vor riskanten Anlagen wie beim Krisenunternehmen Prokon wirksam schützen ließen.
Der Schutz der Verbraucher bei Geldanlagen aller Art sollte gewährleistet sein. Das heißt, dass Finanzdienstleister Privatpersonen keine Genussrechte oder Unternehmensanleihen verkaufen sollen, ohne sie ausreichend über die Risiken dieser Produkte aufzuklären. Vermittlung statt Beratung bei lückenhaften Verbraucherschutz sollte nicht mehr möglich sein.
Die Beratung gegenüber Verbrauchern bei riskanten Anlagen wie unternehmerischen Beteiligungen sollte Pflicht sein ohne die Möglichkeit, sie zu umgehen.
Es muss eine Beweislastumkehr für Berater gelten, zum Beispiel dann, wenn mehr als 10 Prozent des vorhandenen liquiden Vermögens in geschlossene Beteiligungen investiert werden. Bislang müssen die Kunden eine mögliche Falschberatung nachweisen.
Früher mussten Anleger, die sich in Termingeschäften engagieren wollten eine spezielle Erklärung unterschreiben, die Börsentermingeschäftsfähigkeit. Dabei wurden sie über die Risiken solcher Geschäfte aufgeklärt. Auch heute würde die Einführung einer solchen warnenden Hürde vielen Verbrauchern helfen, die in riskante Geldanlagen einsteigen wollen.
Nicht alle Vertriebler sind gegen Falschberatung versichert. Eine Pflicht zur ausreichenden Vermögenshaftpflichtversicherung für alle Vermittler und Berater wäre im Interesse der Anleger. Idealerweise würden Finanzprodukte nur über solche Unternehmen vertrieben werden.
Wichtig wäre auch eine effektive Kontrolle aller Vermittler und Berater durch eine zentrale Aufsichtsbehörde mit entsprechender Ausstattung.
Um die Verbraucher zu schützen, benötigt es effiziente Behörden. Sie müssten bei Missständen konsequent und schnell einschreiten. Tun sie das nicht, müsste der Staat haften, fordert Tiffe.
Es müsste einen Finanzmarktwächter geben, der zeitnah Verbraucherprobleme erfasst, aufarbeitet und an Politik und Behörden und Öffentlichkeit weitergeben kann. Laut Koalitionsvertrag könnten Verbraucherschützer damit beauftragt werden.
Verbraucher brauchen klare Regeln zum Ausweis von Risiken, die sie auch verstehen. Außerdem sollte es eine gesetzliche Begrenzung der Haftung der Verbraucher auf gezahlte Einlage geben.
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Denke auch, für max. 6 Jahre Haft und 15o Mio. könnte man die Haft in Erwägung ziehen.
Es wird Zeit, "Steuergeldverschwendung" als Straftatbestand einzuführen und dies dann genauso hart und unnachgiebig wie Steuerhinterziehung zu verfolgen und auch zu bestrafen!
Herr Middelhoff ist da sicher anderer Meinung :-)
Ein gutes Urteil. Wie lange müßte Wowereit für die veruntreuten Milliarden bei BER dann einsitzen oder v. Beust für die Philharmonie oder Beck für den Nürburgring oder all die anderen Geldverschwender der öffentlichen Hand?
Er wird die 8,5 Jahre ganz sicher nicht voll absitzen. Zudem sind Deutsche Gefängnisse nicht gerade eine harte Strafe (Zitat eines Asylanten: "Im Deutschen Gefängnis geht es mir besser als zuhause!"). Auch wenn er 8 Jahre absitzt, sind das ca. 20 Millionen pro Jahr - nicht schlecht!