ELStAM: Das sind die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Stempel mit der Aufschrift Lohnsteuer
Foto: imago/Christian OhdeIm November 2023 betrug die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland rund 46 Millionen. Das zeigen die Daten des Statistischen Bundesamts. Von den 46 Millionen Menschen musste jeder Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses bestimmte Informationen zukommen lassen. Diese Angaben werden benötigt, um die korrekte Lohnabrechnung durchzuführen. Bis 2013 befanden sich diese Angaben auf der haptischen Papp-Lohnsteuerkarte. Sie wurde seitdem durch das neue Verfahren ELStAM ersetzt. Seit 2013 werden alle Angaben, die zuvor auf der Vorderseite der alten Lohnsteuerkarte aus Pappe standen, elektronisch in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Das neue elektronische Verfahren soll laut Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen für weniger bürokratischen Aufwand sorgen und Zeit sparen.
Was sind die verschiedenen Lohnsteuerabzugsmerkmale?
Zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen können zum Beispiel die folgenden Merkmale gehören:
- die Steuerklasse und Faktor
- die Zahl der Kinderfreibeträge (bei den Steuerklassen I bis IV)
- das Kirchensteuerabzugsmerkmal
- ein Lohnsteuerfreibetrag
Wie werden die ELStAM gebildet?
Die Lohnsteuerabzugsmerkmale werden im Normalfall bei der Anmeldung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber bei der Finanzverwaltung erstmalig gebildet. Nach der Bildung der ELStAM durch das zuständige Finanzamt stellt das Bundesamt für Steuern (BZSt) die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Arbeitgeber bereit. Die ELStAM werden nicht nur für ein einzelnes Dienstverhältnis, sondern auch für jedes weitere gebildet. Damit diese Merkmale erstellt werden können, benötigt der Arbeitgeber bei Neuanstellung die folgenden Angaben:
- das Geburtsdatum
- die Steuer-ID (Steueridentifikationsnummer)
- die Auskunft, ob es sich um das Haupt- oder ein Nebenverhältnis handelt
- ob ein Freibetrag besteht, und in welcher Höhe er berücksichtigt werden soll
Mit diesen Informationen ist der Arbeitgeber berechtigt, die persönlichen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abzurufen. Die ELStAM werden dann zwischen dem Finanzamt und dem Unternehmen digital übermittelt.
Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale werden dann verwendet, um den Lohnsteuerabzug bei der Gehaltsabrechnung vorzunehmen.
Was passiert, wenn sich ein oder mehrere Merkmale der ELStAM ändern?
Steuerlich bedeutsame Änderungen wie zum Beispiel die Geburt eines Kindes, der Kircheneintritt oder Kirchenaustritt oder die Heirat werden nach der Eintragung im Melderegister automatisch berücksichtigt. Es bedarf für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale keiner gesonderten Mitteilung.
Wer kann und darf meine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen?
Jede Privatperson hat die Möglichkeit, die eigenen persönlichen ELStAM über den Onlinedienst Elster abzurufen. Zusätzlich stehen die aktuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale auch auf jeder Lohnabrechnung.
Ebenfalls berechtigt, die Merkmale abzurufen, ist der Hauptarbeitgeber sowie die Nebenarbeitgeber. Die Nebenarbeitgeber haben nur anteiligen Zugriff auf die Daten, während der Hauptarbeitgeber zum Abruf der vollständigen Lohnsteuerabzugsmerkmale berechtigt ist.