Grundsteuer: So schätzt das Finanzamt, wenn keine Steuererklärung vorliegt
Auch bei einer Schätzung erlischt die Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung nicht.
Foto: imago stock&peopleFrankfurt. Der Zeitplan für die Neuberechnung der Grundsteuer ist straff. Rund ein Jahr nach Ablauf der Abgabefrist in den meisten Bundesländern fehlen in Deutschland noch mehr als eine Million Grundsteuererklärungen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den Finanzressorts der Länder. Daher müssen die Finanzämter die entsprechenden Werte nun schätzen.
Denn die Finanzämter müssen ihre Vorberechnungen an die Kommunen melden, damit die neue Grundsteuer ab 2025 erhoben werden kann. Die Schätzung ist für den Steuerpflichtigen meist teurer als der Wert, der bei einer regulären Erklärung herausgekommen wäre. „Das liegt daran, dass die Finanzämter bei der Schätzung an den oberen Rahmen dessen gehen, was schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig ist“, erklärt Florian Köbler, Chef der deutschen Steuergewerkschaft (DStG).
Das Handelsblatt erklärt, wie die Finanzbeamten bei der Schätzung vorgehen, warum die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung nicht erlischt und warum Sie schnell sein müssen, wenn Sie von einem hohen Schätzwert noch herunterkommen wollen.