Grundsteuer: Zehn tückische Stolperfallen
Wem im Nachhinein Fehler bei seiner Grundsteuererklärung auffallen, muss dies dem Finanzamt anzeigen.
Foto: imago images / PanthermediaFrankfurt. Die Grundsteuererklärung setzt gerade Millionen Hauseigentümer unter Druck. Bis 31. Januar 2023 sollen die Daten an die Finanzämter übermittelt sein, diese müssen nach einem Bundesverfassungsgerichtsurteil die Grundsteuer neu berechnen.
Experten erwarten, dass besonders in den begehrt gewordenen Wohnlagen die Grundsteuer durch die Reform deutlich steigen könnte. Umso wichtiger ist es, die Erklärung korrekt auszufüllen. Die Beamten führen immer Stichproben durch.
Wer Fehler gemacht hat, kann wegen leichtfertiger Steuerverkürzung belangt werden. „Wem Vorsatz nachgewiesen wird, dem droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung“, warnt Sibylle Barent, Steuerexpertin bei Haus und Grund.
Typische Fehler bei der Grundsteuer
Doch häufig passieren Fehler aus Unwissenheit. So warten einige Eigentümer immer noch auf das Aufforderungsschreiben vom Finanzamt. Andere wissen nicht, wie viele Erklärungen sie überhaupt abgeben sollen. Das Handelsblatt erklärt zehn typische Stolperfallen, die bei der Abgabe der Grundsteuererklärung auftauchen.
Barent rät im Zweifelsfall zu folgender Taktik: „Wer unsicher ist, lässt ein Feld lieber frei oder erklärt in Freitextfeldern, warum er was wie eingetragen hat.“ Wem ein Fehler im Nachhinein auffällt, sollte dies dem Finanzamt umgehend anzeigen.