Steuern: Komplexe Steuergesetze für Unternehmen schaden dem Standort
Eschborn. Der Perfektionsdrang der Deutschen sowie der Glaube daran, jede tatsächliche oder vermeintliche Steuerlücke schließen zu müssen, führt seit einigen Jahren dazu, dass die Unternehmen immer neue Gesetze befolgen müssen. Hierfür braucht es zusätzliches hochspezialisiertes Personal sowie Prozesse und EDV.
Wichtige Beispiele sind die Meldepflichten für grenzüberschreitende steuerliche Gestaltungen, die Neufassung der Hinzurechnungsbesteuerung, die Einführung der globalen Mindeststeuer, die Anti-Hybrid-Regelungen, das Steueroasen-Abwehrgesetz, zusätzliche Konzernfinanzierungsregelungen, Meldepflichten bezüglich Dividendenzahlungen sowie das Public Country-by-Country Reporting.
Diese Gesetze zwingen in umfassender Weise, weltweit ausländische Vorgänge nach deutschen Steuerregeln zu erfassen, zu analysieren, in Deutschland zu melden beziehungsweise Steuererklärungen hierzu abzugeben sowie bestimmte Steuerdaten zu veröffentlichen. Dies alles jedoch, ohne dass erkennbar wäre, dass sich hieraus ein spürbares steuerliches Mehraufkommen ergäbe. Statt der zielgerichteten Bekämpfung des Missbrauchs im Einzelfall unterfallen deutsche Unternehmen damit quasi flächendeckend entsprechenden Maßnahmen.
Regelungen viel schärfer als andernorts
Diese Regelungen gehen im Grundsatz auf die sogenannte Beps-Initiative (Base Erosion and Profit Shifting; deutsch: Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung) aus dem Jahr 2015 zurück. Dieser lag die Annahme zugrunde, dass international tätige Unternehmen in großem Maße Gewinne in niedrig besteuerte Gebiete verschieben und sich dadurch einer angemessenen Besteuerung entziehen würden.