Verlustbescheinigung: So können Kapitalverluste zum Steuervorteil werden
Frankfurt. Wer Geld an den Kapitalmärkten investiert, darf sich nicht nur über Gewinne freuen, sondern muss auch mit Verlusten umgehen. Häufig können Anleger darauf warten, dass die Kurse von Aktien oder Fonds wieder steigen. Doch mitunter müssen sie das Wertpapier verkaufen – entweder, um größere Verluste zu vermeiden, oder, weil sie auf das Kapital zugreifen wollen.
Wer in diesem Jahr Verluste mit Kapitalanlagen verbucht hat, kann bei seinem Finanzinstitut noch bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen. Sinnvoll ist das für Anleger, die bei mehreren Banken Geld angelegt haben. Über die Steuererklärung können die Verluste auf dem einen Konto mit den Gewinnen auf dem anderen Konto verrechnet werden.
Unterm Strich fällt der Gewinn dadurch geringer aus, und die Anleger müssen weniger Steuern zahlen. Doch nicht alle Verluste können mit allen Gewinnen verrechnet werden. Insbesondere Paare und Anleger mit Auslandsinvestments müssen genau kalkulieren.
Steuererklärung: Wer braucht eine Verlustbescheinigung?
Haben Anleger mit ihrem Depot Verluste gemacht, werden diese automatisch mit Gewinnen bei demselben Finanzinstitut verrechnet. Können Verluste bankintern nicht ausgeglichen werden, überträgt die Bank diese ins folgende Jahr.