Votum: KI-Verordnung muss noch geschärft werden
Die Regulierung von KI bereitet große Schwierigkeiten, da es nicht leicht ist, den Regelungsgegenstand so zu fassen, dass er Rechtssicherheit schafft.
Foto: dpaLübeck. Mit der KI-Verordnung schickt sich die EU an, erneut eine Vorreiterrolle einzunehmen. Ihr Regulierungsansatz für Künstliche Intelligenz (KI) ist horizontal, er betrifft die Materie also als Querschnittsthema. Die konkrete Anwendung erlangt erst auf Ebene der Risikoklassifizierung und den Folgepflichten für Anbieter und Anwender Bedeutung.
Grundsätzlich herrscht eine große Einigkeit, dass KI einer regulatorischen Einhegung bedarf. Allerdings bereitet es große Schwierigkeiten, den Regelungsgegenstand so zu fassen, dass die Regelung Rechtssicherheit schafft, ohne von der erheblichen Fortentwicklungsdynamik überholt zu werden.
Die EU geht daher den verständlichen Weg einer technikneutralen Definition aus abstrakten Anwendungszielen und konkret eingesetzten Techniken. Dabei gilt aber bereits die Inhaltserstellung auf Basis logik- und wissensbasierter Konzepte als KI. Ist damit nicht auch regelbasierte, rein menschlich erschaffene Software erfasst?
Soll Software allgemein reguliert werden, gebietet es die Ehrlichkeit, das Kind beim Namen zu nennen. Will die EU die deterministische Softwareentwicklung aber nicht regulieren und der Industrie eine weitere Lieferketten-Herausforderung für Softwarekomponenten ersparen, muss sie den Regelungsgegenstand zweckorientiert auf den Kern dessen beschränken, was KI ermüdungsfrei und skalierbar erstmals ermöglicht: die Übernahme menschlicher Bewertungs- und Entscheidungsprozesse.
Richard Backhaus ist Rechtsanwalt und Head of Legal der Drägerwerk AG & Co. KGaA in Lübeck. Dieser Artikel stammt aus der Kooperation zwischen dem Handelsblatt und der Fachzeitschrift „In-house Counsel“.