1. Startseite
  2. Finanzen
  3. Vorsorge
  4. Altersvorsorge + Sparen
  5. Banken: Wie sicher ist Ihr Geld bei der Bank?

BankenWie sicher ist Ihr Geld bei der Bank?

Die Einlagensicherung schützt Fest- und Tagesgeld auf Bankkonten in der EU. Doch bis zu welcher Summe gilt sie? Und wie ist Ihr Geld darüber hinaus abgesichert? Ein Überblick.Markus Hinterberger, Kai Thomas 15.12.2024 - 18:08 Uhr Artikel anhören

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Geld auf Girokonten und Sparkonten.

Foto: Imago/Westend61

München. Die Deutschen lieben Sicherheit, das zeigt sich auch beim Thema Geld. Als Ende 2022 zum ersten Mal wieder nennenswerte Tagesgeldzinsen am Markt auftauchten, wurden Banken, die diese anboten, regelrecht von neuen Kunden überrannt. Ähnlich sah es auf dem Festgeldmarkt aus. Und auch wenn die Zinsen nach einem Hoch Ende 2023 in diesem Jahr wieder gesunken sind: Bietet eine Bank Zinsen, kann sie nach wie vor mit hohen Einlagen rechnen.

Bei aller Liebe zum Sparen stellt sich oft die Frage: „Wie sicher ist mein Geld?“ Die meisten Menschen denken dabei nicht nur an Sparkonten, sondern auch an die Wertpapiere in ihrem Depot, oder Bauspar- und Versicherungsverträge. Das Handelsblatt klärt die wichtigsten Fragen zur gesetzlichen Einlagensicherung und weiteren Schutzmechanismen.

Was ist die Einlagensicherung?

In Deutschland und der Europäischen Union sind 100.000 Euro pro Konto und Bank gesetzlich abgesichert. Dieser Entschädigungsanspruch gilt für Geld, das auf Girokonten, Tagesgeld- und Festgeld- oder anderen Sparkonten liegt. Die Frist, binnen derer die Kunden ihr Geld wiederbekommen, soll höchstens sieben Arbeitstage betragen. In Deutschland gibt es zudem weitere freiwillige Sicherungssysteme.

Die gesetzliche Einlagensicherung wird von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) gewährleistet. Ihr müssen alle Privatbanken und Bausparkassen angehören.

Was passiert mit meinem Geld, wenn die Bank pleite geht?

Friert die Finanzaufsicht Bafin im Ernstfall alle Konten einer Bank ein, bekommen die Kunden binnen sieben Tagen ihr angelegtes Geld zurück. Auch die bis dahin aufgelaufenen Zinsen müssen zurückgezahlt werden. Ganz konkret sollen sich die Kunden von Pleitebanken um nichts kümmern müssen. Die EdB nimmt Kontakt zum Kunden auf und zahlt Einlagen von bis zu 100.000 Euro in der festgelegten Zeit zurück. Bei Gemeinschaftskonten, beispielsweise von Eheleuten, erhöht sich die Absicherung auf 200.000 Euro.

Was passiert, wenn ich mehr als 100.000 Euro auf dem Konto habe?

Grundsätzlich sind nur Beträge bis 100.000 Euro pro Anleger und Bank durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Viele Privatbanken haben sich aber darüber hinaus dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands (BdB) angeschlossen. Er schützt Einlagen, die über die 100.000-Euro-Grenze hinausgehen. Die maximale Entschädigungssumme ist von Institut zu Institut verschieden. Sie beträgt derzeit 15 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank, mindestens 750.000 Euro. Die Obergrenze liegt bis 2024 bei maximal fünf Millionen Euro pro Kunde. Ab dem 1. Januar 2025 gelten Entschädigungssummen von mindestens 437.500 Euro und maximal drei Millionen Euro pro Kunde und Bank. Ab Anfang 2030 sinkt die Obergrenze auf eine Million Euro.

Wie viel Geld ist im Einlagensicherungsfonds?

Wie viel Geld konkret im Einlagensicherungsfonds des BdB liegt, ist nicht bekannt. Auch die genaue Rücklagenhöhe der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ist nicht öffentlich. Die Europäische Union hat den jeweils beteiligten Banken aber als Ziel bis 2024 vorgegeben, 0,8 Prozent der geschützten Spareinlagen in beiden Sicherungsfonds zurückzuhalten. Die Banken zahlen dafür jährlich an beide Institutionen eine Umlage. In besonderen Situationen kann die EdB zudem auch Sonderbeiträge von ihren Mitgliedern verlangen.

Wie hoch ist die Einlagensicherung bei Sparkassen?

Sparkassen sowie Raiffeisen- und Genossenschaftsbanken, sowie angeschlossene Institute wie die Bausparkassen LBS, garantieren die kompletten Einlagen ihrer Kunden, ganz gleich, ob es sich um kleine oder um Millionenbeträge handelt, über die sogenannte Institutssicherung. Das bedeutet: Die Gemeinschaft unterstützt Institute, die Gefahr laufen pleitezugehen, so lange, bis sie wieder solvent sind.

Wie sicher ist mein Geld auf Sparkonten im europäischen Ausland?

Die Einlagensicherung für bis zu 100.000 Euro gilt für alle Banken in der Europäischen Union. Großbritannien hat seine Einlagensicherung der des europäischen Festlands angepasst. Das Gleiche gilt für Schweden und die Schweiz, auch dort sind pro Bank und Kunde umgerechnet etwa 100.000 Euro geschützt.

Seit einiger Zeit koppeln Zinsportale zudem ihre Informationen zur Einlagensicherung mit Angaben zum Rating des Landes, aus dem die Bank hinter dem Angebot stammt. Der Hintergedanke: Je besser das Rating des Heimatlandes ist, desto schneller und konsequenter werden Sparer im Falle einer Pleite entschädigt.

Im Fall einer Bankenpleite werden auch bis dahin auf Sparkonten aufgelaufene Zinsen zurückgezahlt.

Foto: dpa

Da mag ein „AAA“-Rating beruhigend wirken, doch auch in Euro-Ländern mit einem schwächeren Rating ist wenig zu befürchten. Denn hinter all den Sicherungsnetzen stehen die einzelnen Länder, die EU als Staatengemeinschaft und die Europäische Zentralbank.

In der Weltfinanzkrise von 2008 gab es einige Momente, in denen Regierungen versichern mussten, dass die nationalen Bankensysteme und die Ersparnisse der Bürger sicher seien. So traten Anfang Oktober 2008 die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihr Finanzminister Peer Steinbrück an die Öffentlichkeit und versicherten, dass deutsche Banken sicher seien. Ein Diktum, das nicht nur für viele Politiker auch heute noch Bestand hat.

„Seitdem gilt es als ausgemacht, dass die Regierungen Banken stützen werden“, sagt Max Herbst von der FMH-Finanzberatung. Denn einen Bankrun, bei dem Menschen an Geldautomaten und Bankschaltern Schlange stehen, um ihr Geld abzuheben, wollen die Regierungen und die Europäische Zentralbank in jedem Fall vermeiden.

Was ist nicht durch die Einlagensicherung geschützt?

Durch die gesetzliche Einlagensicherung sind der Finanzaufsicht Bafin zufolge nicht geschützt:

  • Wertpapiere (Aktien, Zertifikate, Anteile an ETF und Fonds),
  • Inhaber- und Orderschuldverschreibungen,
  • Genussrechtsverbindlichkeiten,
  • Verbindlichkeiten aus eigenen Wechseln.

Was passiert mit meinem Depot, wenn die Bank pleite geht?

Wertpapiere und Depots sind durch das Anlegerentschädigungsgesetz geschützt. Denn Banken verwalten sie nur, führen Kapitalertragsteuer ab, aber es geht sie nichts an, welche Wertpapiere und Beteiligungen in Depots verwahrt werden.

Geht die Bank insolvent, muss das Geldhaus sicherstellen, dass die Kunden ihre Depots auf eine andere Bank übertragen können. Doch es besteht zumindest hypothetisch die Gefahr, dass eine Bank etwa eine Aktienorder noch gar nicht tatsächlich ausgeführt hat, dem Kunden nur scheinbar die Anteilsscheine ins Depot gebucht hat und derweil das Geld anderweitig investiert.

In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf Entschädigung aus „Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften“. Dessen Umfang regelt das Anlegerentschädigungsgesetz, das für alle in Deutschland tätigen Kreditinstitute verbindlich ist.

Der Anspruch gegen die Entschädigungseinrichtung EdB ist auf 90 Prozent des Wertes dieser Wertpapiere begrenzt. Höchstens gibt es aber den Gegenwert von 20.000 Euro zurück.

Was passiert, wenn ein ETF-Anbieter oder Fonds pleite geht?

Laut Investmentgesetz müssen Fondsgesellschaften das Vermögen ihrer Kunden bei einer unabhängigen Depotbank lagern. Geht eine Fondsgesellschaft pleite, ist das Geld sicher. Das in einen Fonds oder ETF investierte Geld zählt als Sondervermögen und gehört nicht zur Insolvenzmasse.

Was gilt für Kryptowährungen wie Bitcoin?

Erspartes in Kryptowährungen auf Wallets oder auf Konten von Kryptobörsen ist nicht durch die Einlagensicherung oder Anlegerentschädigung abgesichert. Eine Absicherung kann laut Bafin bestehen, wenn es sich beispielsweise bei der Anlage um Anteile eines Fonds handelt, der in Kryptowerte investiert.

Was passiert, wenn eine Lebensversicherung pleite geht?

Vor 20 Jahren gründeten die deutschen Lebensversicherer die Auffanggesellschaft Protektor. Das nötige Geld für Protektor kommt von den übrigen Versicherungen. Im Ernstfall könnte die Auffanggesellschaft einige Milliarden Euro abrufen. Das würde für einen kleineren Versicherer reichen. Droht die Pleite einer großen Versicherung mit Millionen Verträgen, wäre das zu wenig.

In diesem Fall müsste wohl der Bund einspringen. Die Kunden des Pleitekandidaten müssten mit Einbußen rechnen. Denn das Versicherungsaufsichtsgesetz sieht vor, dass eine angeschlagene Gesellschaft zeitweise nicht nur Auszahlungen blockieren, sondern auch verbieten kann, dass Versicherer die Policen zurückkaufen können. Was „zeitweise“ konkret bedeutet, regelt das Gesetz aber nicht.

Verwandte Themen
BaFin
Europäische Union
Deutschland
EZB
Banken in Europa

Dieser Artikel erschien bereits im November 2022. Der Artikel wurde zuletzt am 12.12.2024 überarbeitet und aktualisiert.

Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt