Serie – Ratgeber Krankenversicherung Zusatzversicherungen für die Gesundheit – welche sich wirklich lohnen
Frankfurt Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) bieten im Krankheitsfall grundsätzlich eine gute Absicherung. Allerdings gibt es Leistungslücken und -grenzen. Wer einen besseren Schutz wünscht, kann sich diesen von einem privaten Versicherer dazukaufen.
Seit 2003 dürfen die gesetzlichen Versicherungen auch Kooperationen mit privaten Assekuranzen eingehen, um Zusatztarife zum Beispiel für Heilpraktiker, Zahnersatz oder Chefarztbehandlung anzubieten. Nicht immer ist das Angebot aber auch das beste am Markt, daher empfiehlt sich die Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler.
Die Zahl der abgeschlossenen Zusatzversicherungen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. 2016 nahmen die privaten Versicherer (PKV) gut 37 Milliarden Euro an Beitragsprämien ein. Rund 30 Prozent davon entfielen auf ergänzende Policen. Wichtig zu wissen: Wie bei privaten Vollversicherungen können die Beiträge auch bei diesen Zusatzpolicen steigen, wenn die Lebenserwartung und die spezifischen Kosten für die Versorgung steigen.
Doch welche Versicherung ist überhaupt sinnvoll? „Über Zusatzpolicen sollten nur Risiken abgesichert werden, deren Kosten andernfalls die Existenz bedrohen“, empfiehlt die Verbraucherschutzorganisation BDV. Dazu zählten die Auslandsreisekrankenversicherung und das Krankentagegeld zur Einkommensabsicherung bei längerer Krankheit.
Auslandsreisekrankenversicherung
Die Experten der Stiftung Warentest sehen diesen Schutz ebenfalls als Muss an – zumindest für alle, die auch einmal außerhalb Deutschlands Urlaub machen. Zwar zahlen die gesetzlichen Krankenversicherer auch für Behandlungen im europäischen Ausland, allerdings nur die Kosten, die dafür in Deutschland angefallen wären.
Wer in Asien oder Amerika zum Arzt geht, bleibt auf den kompletten Kosten sitzen. Noch entscheidender aber ist der Rücktransport aus dem Ausland nach Deutschland, den kein gesetzlicher Versicherer anbietet.
Auslandsreisekrankenversicherungen sind schon für unter zehn Euro jährlich zu haben. Familien zahlen mehr. Bei Privatversicherten besteht grundsätzlich europaweit ein zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz, so der BDV. Für das außereuropäische Ausland können sich die Leistungen der Tarife aber unterscheiden.
Krankentagegeld
Arbeitnehmer bekommen in den ersten sechs Wochen einer Krankheit Lohnfortzahlungen durch den Arbeitgeber. Ab der siebten Woche zahlt die gesetzliche Krankenversicherung ein Krankentagegeld in Höhe von 70 Prozent des letzten Bruttogehalts, maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Einen entsprechenden Rechner bietet zum Beispiel die AOK.
Kranke, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung von 4.425 Euro (Stand 2018) liegt, erhalten nur maximal 2.722 Euro Krankengeld. „Eine Krankentagegeld-Versicherung wird mit zunehmendem Einkommen also immer sinnvoller“, rät das unabhängige Verbraucherportal Finanztip.
Wer hohe Fixkosten hat, beispielsweise ein alleinverdienendes Elternteil ist, sollte eine Absicherung prüfen. Ein 45-Jähriger Angestellter kann sich laut Finanztip bei der Barmenia für 20 Euro im Monat ein Krankentagegeld von 30 Euro ab dem 43. Krankheitstag sichern.
Selbstständige, die freiwillig in der GKV sind, haben in den ersten sechs Wochen einen kompletten Verdienstausfall, erst danach erhalten sie das Krankentagegeld. Hier kann die Absicherung mit einer privaten Krankentagegeldpolice schon früher sinnvoll sein, beispielsweise ab der dritten Krankheitswoche. Bei der Barmenia zahlt der 45-Jährige Selbstständige 101 Euro im Monat für ein Krankentagegeld von 50 Euro ab dem 15. Krankheitstag.
Eine Krankenhaustagegeldversicherung dagegen deckt das Risiko des krankheitsbedingten Verdienstausfalls nicht gleichermaßen ab. Denn nicht jede Krankheit wird im Krankenhaus auskuriert. Sie ist eher ein „Taschengeld“, von dem Besuche von Angehörigen gezahlt werden können.
Pflegezusatzversicherung
Bei der ergänzenden Pflegeabsicherung sind die Verbraucherexperten etwas zurückhaltender in ihren Empfehlungen. In der Tat sind immer mehr Menschen im Alter auf professionelle Pflege angewiesen. Die gesetzliche Pflegeversicherung hilft dabei, die wichtigsten Maßnahmen zu finanzieren, doch das deckt oft nicht die gesamten Kosten.
Im höchsten Pflegegrad fünf zahlt die Pflegekasse immerhin 2005 Euro pro Monat, für Pflegegrad drei sind es 1262 Euro. Doch ein Platz in einem Pflegeheim kostet in manchen Gegenden 3500 Euro monatlich.
Die Differenz muss der Pflegebedürftige aus eigener Tasche von seinem Ersparten bezahlen. Sind die Ersparnisse aufgebraucht, dann kann man „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt beantragen. Dann springt der Staat ein.
Dieser wird jedoch versuchen, sich zumindest einen Teil der Ausgaben von den Angehörigen zurückzuholen. Dieses Risiko lässt sich durch eine private Pflegezusatzversicherung absichern. Der Staat fördert den Abschluss einiger Pflegetagegeld-Policen mit fünf Euro pro Monat („Pflege-Bahr“).
Es gibt drei Varianten, für den Pflegefall vorzusorgen. Beim Pflegetagegeld wird eine feste Summe gezahlt, unabhängig von den konkreten Pflegeleistungen. In manchen Tarifen ist es auch egal, ob der Bedürftige zu Hause oder stationär gepflegt wird. Die Höhe hängt von den eingezahlten Beiträgen und dem Pflegegrad ab.
Die Pflegekostenpolice stockt die gesetzliche Pflegeversicherung um einen bestimmten Prozentsatz auf. Ein Nachweis über die angefallenen Kosten ist nötig. Die Versicherung beteiligt sich nur an Pflegeleistungen, die auch im Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung enthalten sind und gilt nur für professionelle Pflegeleistungen. Übernehmen Angehörige die Pflege, zahlt die Police – wenn überhaupt – nur einen geringen Beitrag.
Besitzer einer Pflege-Rentenversicherung erhalten ab Beginn der festgestellten Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente bis zum Lebensende und können darüber frei verfügen.
Pflegezusatzversicherungen gehören zu den am dynamischsten wachsenden Versicherungszweigen. Nach Angaben des PKV-Verbands ist die Zahl der abgeschlossenen Verträge in den vergangenen fünf Jahren um mehr als 61 Prozent gestiegen. 2012 gab es erst 2,2 Millionen Pflegezusatzversicherungen, Ende des dritten Quartals 2017 waren es schon 3,5 Millionen.
Sinnvoll ist eine Pflegezusatzversicherung aber lautet den Experten von Stiftung Warentest nur für denjenigen, der sich sicher ist, die Beiträge auch langfristig zahlen zu können. Denn die Prämien werden steigen, das Einkommen aber im Rentenalter eher sinken. Und teilweise müssen die Versicherten selbst dann noch weiterzahlen, wenn der Pflegefall tatsächlich eintritt.
In Sondersituationen wie Arbeitslosigkeit oder Auslandsaufenthalten lassen sich die Beiträge manchmal aussetzen. Wer gar nicht mehr zahlen kann, verliert den Versicherungsschutz und hat womöglich jahrelang umsonst eingezahlt.
Für eine 55-Jährige Beispielkundin ermittelte Stiftung Warentest einen Monatsbeitrag von 87 Euro, für eine 45-Jährige ist er 30 Euro günstiger. „Für 65-Jährige und Ältere dürfte es selbst bei perfekter Gesundheit schwierig werden, einen Vertrag zu bekommen“, warnen die Tester.
Vom staatlich geförderten Pflege-Bahr rät die Stiftung Warentest eher ab. Trotz der Subvention seien die Beiträge relativ hoch und die Leistungen in den Pflegegraden eins bis drei zu gering. Einziger Vorteil des Pflege-Bahrs sei es, dass die Versicherungen niemand wegen seines Gesundheitszustands ablehnen dürften.
Weitere Zusatzpolicen
Daneben gibt es noch eine Reihe weiterer Ergänzungspolicen, die sich nur lohnen, wenn sie häufig in Anspruch genommen werden. „Zahnzusatz- oder Heilpraktikerversicherungen sind eher teure Komfortangebote, die nur dann abgeschlossen werden sollten, wenn die existenziell wichtigen Versicherungen schon abgesichert sind und Sie auf die versicherten Leistungen ganz besonderen Wert legen“, erklärt der BDV.
Die Experten der Stiftung Warentest weisen zudem darauf hin, dass die meisten Policen nur einen Teil der Behandlungskosten erstatten. Wie viel der Kunde bei welchen Verfahren zurückbekommt, regeln die individuellen Vertragsbedingungen.
Zahnersatz
Von der Krankenkasse erhalten die gesetzlich Versicherten einen festen Zuschuss zu den Kosten für Zahnersatz. Den Höchstbonus gibt es für diejenigen, die zehn Jahre lang Stempel im Bonusheft gesammelt haben. Selbst bei der günstigsten Regelversorgung bleiben eine Selbstbeteiligung von 35 bis 50 Prozent.
Gute private Zusatzpolicen übernehmen die Eigenkosten für die Regelversorgung komplett (zum Beispiel eine einfache Brücke) und zu einem festgelegten Anteil bei teureren Behandlungen (zum Beispiel Implantate).

Zusatzpolicen müssen nicht teuer sein.
Bei Zahnersatzversicherungen kommt es auf das richtige Timing an. Der Zustand der Zähne ist entscheidend dafür, wie zeitig Behandlungen notwendig werden. Wer die Police zu früh abschließt, zahlt unter Umständen sehr lange Beiträge ohne Gegenleistung.
Wer zu spät dran ist, wird hängengelassen. Denn viele Versicherer übernehmen erst nach acht Monaten die Kosten für Zahnersatz. Die volle Leistung für große Gebisssanierungen wird erst drei bis fünf Jahre nach Vertragsbeginn ausgezahlt.
Finanztip hält Zahnzusatzversicherungen grundsätzlich für sinnvoll und rät zum Abschluss vor dem 40. Lebensjahr. Laut Stiftung Warentest gibt es gute Zahnpolicen für einen 43-jährigen Modellkunden schon für 20 Euro im Monat.
Ambulante Behandlung
Wer wirklich häufig zum Heilpraktiker oder Osteopathen geht, beziehungsweise andere alternative Heilmethoden nutzt, für den lohnt sich unter Umständen eine entsprechende Zusatzversicherung. „Sonst zahlen sie auf die Dauer mehr Beiträge, als sie an Leistungen aus den Verträgen erhalten“, warnt Stiftung Warentest.
Anders dagegen bei Kindern. Hier könne sich der Abschluss schon bei regelmäßigen kleineren Behandlungen lohnen, weil gute Tarife schon um die fünf Euro zu haben sind. Einige gesetzliche Krankenversicherungen beteiligen sich aber ebenfalls an alternativen Heilmethoden. Um einschätzen zu können, inwiefern sich eine Extra-Police lohnt, sollten Interessierte das unbedingt vorher in Erfahrung bringen.
Brille
Die GKV zahlt ihren Versicherten nur einen Zuschuss zu Brillen, wenn eine schwere Sehbehinderung vorliegt. Brillenversicherungen werden meist im Paket mit anderen Zusatzpolicen verkauft, so etwa in Kombination Heilpraktiker- und Brillenversicherung.
Dabei werden teils alle zwei Jahre normale Brillen und alle drei Jahre Gleitsichtbrillen bezuschusst. Dazu kommt eine Beteiligung an Akupunktur und Homöopathie. Auch hier lohnt sich ein Abschluss nur, wenn die Versicherung rege in Anspruch genommen wird.
Krankenhauszusatzversicherung
Die GKV in Deutschland bietet im internationalen Vergleich einen hohen Standard in der stationären Versorgung. Wer sicher gehen will, die bestmögliche und auch mal alternative Heilmethode zu bekommen, die vielleicht nur in wenigen Kliniken angeboten wird, kann dies durch eine Zusatzpolice sicherstellen.
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Die berühmte Chefarztbehandlung heißt dabei nicht zwangsläufig, dass der Chefarzt der jeweiligen Klinik selbst behandelt. Das ist auch gar nicht immer erstrebenswert, da er in der Regel nur noch selten praktiziert, sondern Papierkram erledigt und zu Kongressen reist. Viel wichtiger ist, dass das hohe Honorar eines Spezialisten gedeckt ist, der mit dieser Zusatzpolice gezielt aufgesucht werden kann.
Teil der Versicherung ist häufig auch die Unterbringung im Einzelzimmer. Sie allerdings nur deswegen abzuschließen lohnt nicht. Den Zuschlag für ein Einzelzimmer – in der Regel unter 200 Euro pro Nacht – kann man dann auch aus eigener Tasche zahlen und die Beiträge sparen.
Laut Finanztip liegen die Kosten für eine Krankenhauszusatzpolice bei Vertragsschluss etwa zwischen 15 und 80 Euro im Monat, je nach Alter des Versicherten, und steigen dann im Zeitablauf. Häufig haben die Tarife eine Wartezeit von drei Monaten, innerhalb derer noch keine Leistungen in Anspruch genommen werden können.
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