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DVPMG Notfalldaten und Medikationsplan bleiben vorläufig auf Gesundheitskarte

Medikationspläne und Notfalldaten werden doch weiter auf Gesundheitskarten gespeichert, hat die große Koalition entschieden. Das Thema sorgt dennoch für Krach.
28.04.2021 - 17:20 Uhr Kommentieren
Notfalldaten und Medikationspläne bleiben auf ihnen maximal bis 2029 gespeichert. Quelle: Imago
Elektronische Gesundheitskarten

Notfalldaten und Medikationspläne bleiben auf ihnen maximal bis 2029 gespeichert.

(Foto: Imago)

Düsseldorf Der Minister machte zwei Schritte vor, die Koalitionäre gehen nun einen zurück. Der Plan, das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan von den Gesundheitskarten der Patienten zu verbannen, wird zurückgestellt. Das geht aus den Änderungsanträgen zum Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) hervor, die Handelsblatt Inside vorliegen.

Diese sind noch nicht final abgestimmt. Bei den letzten Gesprächen soll unter den Koalitionären aber Einigkeit geherrscht haben, berichten Teilnehmer.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte mit dem DVPMG ursprünglich vorgesehen, die Notfalldaten etwa zu Vorerkrankungen und Allergien sowie Medikationspläne in Online-Anwendungen zu überführen. Das ist weiterhin der Plan, wenn auch nicht ganz so schnell: Mit einem weiteren Änderungsantrag wird die Frist, ab wann die Kassen die Online-Lösungen anbieten müssen, um sechs Monate nach hinten auf Juli 2023 verlängert.

Bislang können Versicherte diese Daten auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern. Die Überführung in Apps für das Smartphone – im Falle der Notfalldaten soll sie dann Patientenkurzakte heißen – hatte für erhebliche Kritik gesorgt.

Der Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt schrieb in einem Brief an die Abgeordneten von Union und SPD, er wolle „dringend bitten“, die Ablösung der eGK als Speichermedium zu stoppen. Reinhardt zählt in dem Dokument, das Handelsblatt Inside vorliegt, zwei Gründe auf: Patienten ohne Smartphone würden von der Nutzung ausgeschlossen, obwohl gerade Senioren die Hauptprofiteure von Notfalldaten und Medikationsplänen seien; bei schlechter Internetverbindung wären die neuen Online-Anwendungen nutzlos.

Karten-Aktualisierung läuft schon 2024 aus

Die Koalitionäre haben nun entschieden, dass Gesundheitskarten, die bis zum ersten Juli 2024 ausgegeben werden, weiter Notfalldaten und Medikationspläne speichern können müssen. Bei einer üblichen Laufzeit von fünf Jahren der Karte wäre der Zugang auch für Versicherte ohne Smartphone bis 2029 gesichert. Allerdings können die Daten auf der Karte nur noch bis Juli 2024 aktualisiert werden.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Karin Maag, sagte Handelsblatt Inside, sie halte den kartenbasierten Zugang „langfristig nicht mehr für notwendig“. Hinzu kommt, dass die Koalitionäre es ermöglichen wollen, dass Versicherte eine Kopie der Notfalldaten in ihrer elektronischen Patientenakte speichern können. Für die ePA wiederum sollen die Krankenkassen ab 2022 einen Zugang für stationäre Computer anbieten.

Reinhardt nennt den Aufschub gegenüber Handelsblatt Inside einen „Schritt in die richtige Richtung.“ Er hoffe, dass bis 2029 die Netzabdeckung ausreichend aufgebaut sei. „Also haben wir Zeit gewonnen, so dass eine Lösung entwickelt werden kann, die sicherstellt, dass Notfalldaten auch im Notfall genutzt werden können“, sagte er.

Debatte um Notfallzugriff von unterwegs

Grund für Krach in der Koalition sind die Notfalldaten aber weiterhin. Die Überführung in eine Online-Anwendung würde es möglich machen, dass sich Notärzte oder Sanitäter schon während der Anfahrt im Rettungswagen über den Verunglückten informieren. Das verspricht das Bundesgesundheitsministerium in einer Formulierungshilfe zum Gesetz.

Ein Branchenexperte beschreibt das aber als „dreiste Überdehnung dessen, was real erreicht wird“. Denn der Verunglückte muss bei der Online-Anwendung erst mit seinem Smartphone den Zugriff auf seine Notfalldaten erlauben. Bei bewusstlosen oder schwer verletzten Patienten ist das kaum ein gangbarer Weg.

Bei der alten kartenbasierten Lösung ist die Freigabe nicht notwendig. CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge sagt: „Als Patient würde ich mir wünschen, dass Notfalldaten in den entscheidenden Minuten nach einem Unfall jedem Arzt zur Verfügung stehen, der sie braucht.“

Die Lösung: Nutzer der Online-Notfalldaten könnten eine allgemeine Erlaubnis zum Zugriff für Notärzte abgeben. Das allerdings würde schwierig mit Datenschützern zu vereinbaren sein. Manche in der Koalition berichten, dass ebendieser Ansatz in den DVPMG-Gesprächen vorgeschlagen wurde, die SPD aber abgewiegelt habe. Dabei hatte SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach kürzlich noch gesagt: „Die Daten auf dem Weg zum Notfalleinsatz zur Verfügung zu haben, macht einen echten Unterschied.“

Für eine Stellungnahme war die Fraktion, ebenso das Bundesgesundheitsministerium, nicht zu erreichen. Maag von der Union betont, dass das Thema bei der weiteren Umsetzung der Online-Notfalldaten noch konkretisiert werde.

Mehr: Neuausrichtung der Telematikinfrastruktur ist schon gestartet


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